4542/J XXVIII. GP
Eingelangt am 15.01.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Martin Graf
an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung
betreffend NGO-Business: Finanzierung des Climate Change Center Austria?
Die NGO „Climate Change Centre Austria - Klimaforschungsnetzwerk Österreich” (ZVR-Zahl 664173679) ist ein in Wien gegründeter gemeinnütziger Verein mit weit gefächertem Tätigkeits- und Wirkungsbereich. Es ist naheliegend, dass ein Verein dieser Größe über entsprechende Finanzmittel verfügen muss, um seine Aufgaben im Sinne des Vereinszwecks zu erfüllen.
Im Sinne der Transparenz ist es somit von öffentlichem Interesse, ob Ihr Ministerium im Rahmen von Programmen den Verein bzw. dessen Projekte fördert.
Der Homepage des CCCA ist Folgendes zu entnehmen:
„CCCA – das Klimaforschungsnetzwerk Österreich
Das Climate Change Centre Austria – CCCA wurde am 18. Juli 2011 als gemeinnütziger Verein in Wien gegründet.
Das Climate Change Centre Austria (CCCA) ist ein von führenden österreichischen Forschungsinstitutionen getragenes Netzwerk, das die Klima- und Klimafolgen-forschung bündelt, stärkt und sichtbar macht. Es informiert Politik, Gesellschaft und Medien wissenschaftlich fundiert über klimarelevante Themen und steht bei Bedarf beratend zur Seite. Damit fungiert das CCCA als zentrale Anlaufstelle für Fragen der Klima- und Klimafolgenforschung sowie der sozial-ökologischen Transformation in Österreich – und trägt wesentlich zu einem konstruktiven, nachhaltigen Klimadialog bei.
Der Begriff ‚Klimaforschung‘ umfasst dabei die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Klimawandel, seinen physikalischen, politischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen Ursachen, den Klimafolgen für Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt, Strategien zum Klimaschutz (Mitigation) und zur Anpassung an den Klimawandel (Adaptation) sowie die Ermittlung von Vulnerabilitäten und Kapazitäten.
Unterstützung
Das CCCA unterstützt die Mitglieder beim Erreichen ihrer Forschungsziele und stützt sich bei seinen Aktivitäten auf die originäre Forschung seiner Mitglieder.
Verantwortung
Das CCCA sieht es als seine gesellschaftliche Verantwortung, wissenschaftlich fundierte Beiträge zur Bewältigung der Herausforderung des Klimawandels zu leisten und zu kommunizieren.
Anlaufstelle
Das CCCA sieht sich als die Anlaufstelle für alle Fragen zur physischen und gesellschaftlichen Basis des Klimawandels, zu Anpassungs- und Klimaschutz-maßnahmen.
‚Klimaforschung‘ umfasst die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit
· Klimawandel
· Ursachen des Klimawandels (physikalisch, politisch, ökonomisch, kulturell, sozial)
· Klimafolgen für Gesellschaft, Wirtschaft, Umwelt
· Mitigation (Strategien zum Klimaschutz)
· Adaptation (Anpassung an den Klimawandel)
· Identifikation von Vulnerabilitäten / Kapazitäten
Mitigation und Adaptation beinhalten
· Design / Umsetzung von Maßnahmen
· Veränderungen von gesellschaftlichen Produktions-, Konsum- / Verhaltens-mustern
Zur Erreichung seiner Vision, eine gestärkte, qualitativ hochstehende Klimaforschung in Österreich international zu profilieren und national zu verankern, betreibt das CCCA drei operative Einrichtungen:
· CCCA Geschäftsstelle (CCCA Coordination Office)
· CCCA Servicezentrum (CCCA Service Centre)
· CCCA Datenzentrum (CCCA Data Centre)”[1]
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende
Anfrage
1. Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „Climate Change Center Austria“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) von Ihrem Ressort gefördert?
a. Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
b. Wann wurde die Förderung beantragt?
c. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
d. Wann wurde die Förderung genehmigt?
e. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
f. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „Climate Change Center Austria“ erbracht?
2. Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „Climate Change Center Austria“ in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort gefördert?
a. Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
b. Wann wurde die Förderung beantragt?
c. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
d. Wann wurde die Förderung genehmigt?
e. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
f. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „Climate Change Center Austria“ erbracht?
3. Wurde mit dem Verein „Climate Change Center Austria“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) von Ihrem Ressort ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?
b. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
c. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
d. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
e. Wurde der Vertrag im Zeitraum adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
f. Wurde die Vertragserfüllung durch den Verein „Climate Change Center Austria“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
4. Wurde mit dem Verein „Climate Change Center Austria“ in der laufenden Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?
b. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
c. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
d. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
e. Wurde der Vertrag seitdem adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
f. Wurde die Vertragserfüllung bereits durch den Verein „Climate Change Center Austria“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
5. An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter des Vereins „Climate Change Center Austria“ seit dem 24.10.2024 teil?