4573/J XXVIII. GP
Eingelangt am 16.01.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Sebastian Schwaighofer
an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
betreffend NGO-Business: Öffentliche Gelder für ein Pornofilmfestival?
Der Verein „Freund_Innen* des pornographischen Films“ (ZVR-Zahl 1385476299) führt unter dem Titel „Porn Film Festival Vienna“ ein Veranstaltungsformat durch, das sich inhaltlich schwer dem klassischen Verständnis kulturpolitischer oder gemeinnütziger Aufgaben zuordnen lässt. Medienberichten zufolge erhält der Verein dennoch öffentliche Fördermittel, unter anderem aus Bundes- oder Landesressorts[1], obwohl Zielsetzung, gesellschaftlicher Nutzen und Transparenz der Mittelverwendung unklar bleiben.
Gerade in Zeiten knapper Budgets und anhaltender Diskussionen über die Zweckmäßigkeit staatlicher Subventionsvergaben erscheint es notwendig, Förderentscheidungen kritisch zu prüfen: nach objektiven Kriterien, nachvollziehbarer Begründung und einem erkennbaren öffentlichen Interesse. Insbesondere im Bereich kultureller Nischenveranstaltungen, deren Inhalte naturgemäß kontrovers beurteilt werden können, ist besondere Sorgfalt geboten, um Missbrauch oder politisch motivierte Förderpraxis auszuschließen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende
Anfrage
1. Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „Freund_Innen* des pornographischen Films“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 – 23.10.2024) von Ihrem Ressort gefördert?
a. Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
b. Wann wurde die Förderung beantragt?
c. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
d. Wann wurde die Förderung genehmigt?
e. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
f. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „Freund_Innen* des pornographischen Films“ erbracht?
2. Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „Freund_Innen* des pornographischen Films“ in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort gefördert?
a. Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
b. Wann wurde die Förderung beantragt?
c. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
d. Wann wurde die Förderung genehmigt?
e. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
f. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „Freund_Innen* des pornographischen Films“ erbracht?
3. Wurde mit dem Verein „Freund_Innen* des pornographischen Films“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 - 23.10.2024) von Ihrem Ressort ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?
b. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
c. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
d. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
e. Wurde der Vertrag im Zeitraum adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
f. Wurde die Vertragserfüllung durch den Verein „Freund_Innen* des pornographischen Films“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
4. Wurde mit dem Verein „Freund_Innen* des pornographischen Films“ in der laufenden Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?
b. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
c. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
d. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
e. Wurde der Vertrag seitdem adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
f. Wurde die Vertragserfüllung bereits durch den Verein „Freund_Innen* des pornographischen Films“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
5. An welchen Veranstaltungen des Vereins „Freund_Innen* des pornographischen Films“ nahmen Vertreter des Ressorts seit dem 24.10.2024 teil?
[1] https://www.wien.gv.at/pdf/ma07/empfehlungen-filmfestivalbeirat-september-2025.pdf (aufgerufen am 02.12.2025)