4574/J XXVIII. GP
Eingelangt am 16.01.2026
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Lukas Hammer, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Nach Teilnahme an PK: Suchte die Polizei zur Einschüchterung Peršmanhof-Campteilnehmenden auf?
BEGRÜNDUNG
Am
Freitag den 24. Oktober fand in den Räumen des Presseclubs Concordia eine
Pressekonferenz von Aktivist:innen und Vertreter:innen der
slowenisch-sprachigen Minderheit sowie des Dokumentationsarchivs des
österreichischen Widerstands zum Abschlussbericht der durch das
Innenministerium eingerichteten Expertenkommission zum Polizeieinsatz am
Peršmanhof statt. An dieser Pressekonferenz nahm Ertuğrul B. teil und
schilderte den durch die Kommission als rechtswidrig klassifizierten
Polizeieinsatz an der NS-Gedenkstätte Peršmanhof aus der Perspektive
eines Teilnehmers am antifaschistischen Camp, das zu dieser Zeit dort
stattfand. B. saß mit sechs anderen Personen am Podium der
Pressekonferenz, das Gespräch wurde live im ORF übertragen. Er
beschrieb, wie die Polizisten in Eisenkappel/Železna Kapla mit der Hand an
der Waffe auf ihn und andere zugekommen seien. Zeil des Polizeieinsatzes sei
gewesen, so urteilte auch die Expertenkommission, ohne rechtliche Grundlage an
die Daten von Antifaschist:innen zu gelangen. B. verlangte "ein
öffentliches Bekenntnis der Landespolizeidirektion Kärnten zu
Antifaschismus und somit auch zu unserer, der österreichischen
Verfassung" und er forderte die Polizei auf damit aufzuhören,
Aktivist:innen "abzuschrecken, die sich gegen Rechtsextremismus
einsetzen"[1].
Am nächsten Tag, Samstag der 25. Oktober, stand die Polizei vor seiner Tür. Die Beamten fragten nach einer Frau, die in der Wohnung, in der außer B. ein weiterer Mann wohnt, gemeldet sei. B. erklärte, dass in seiner Wohnung keine Frau lebe oder gemeldet sei. Danach nahmen die Beamten kurzerhand seine Daten auf.
Die Tageszeitung „der Standard“ beschreibt das Szenario folgendermaßen : „B.s Ausweis wurde am Peršmanhof durch einen Zufall als einziger nicht kontrolliert, da er von Anfang an im Freien bei den Polizisten gestanden sei, wie er erzählt. Sie hätten dann wohl nach dem Eindringen ins Haus auf ihn vergessen. In seiner Wohnung zeigte er ihnen - eingeschüchtert, wie er betont - ohne weitere Nachfrage nach dem Grund seinen Ausweis. Danach fragte er, was es mit der ominösen Frau auf sich habe. "Da waren sie auf einmal sehr freundlich und meinten, es sei nichts Wichtiges, nur eine Streiterei." B. ließ die Sache keine Ruhe. In der folgenden Woche ging er zum Magistrat und erfuhr dort, dass keineswegs eine Frau in seiner Wohnung gemeldet sei.[2]“
„Für eine Ausweiskontrolle braucht die Exekutive einen guten Grund, ansonsten wäre die Amtshandlung rechtswidrig", zitiert „der Standard“ den Anwalt Giemens Lahner, der wie Ertuğrul B. einen weiteren Einschüchterungsversuch der Polizei gegen antifaschistische Aktivist:innen als Hintergrund der Aktion vermutet.
Auch der Senat und das Rektorat der Akademie der bildenden Künste Wien, wo B. studiert, schreiben in einer Aussendung von einer "bedrohlichen politischen Praxis" und einer "sich verselbstständigenden" Polizei und beziehen sich damit ausdrücklich auf den ominösen Hausbesuch zweier Polizeibeamten bei B., just nachdem er am Tag davor bei einer Pressekonferenz den Polizeieinsatz gegen ein antifaschistisches Camp auf einer NS-Gedenkstätte kritisierte[3].
Ertuğrul B. glaubt jedenfalls nicht an einen Zufall und wünscht sich neben der Aufklärung des betreffenden Sachverhalts vor allem eine Entschuldigung - insbesondere auch für den rechtswidrigen Polizeieinsatz am Peršmanhof, die durch den Innenminister immer noch ausständig ist.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1) Welcher Abteilung der Landespolizeidirektion Wien (LSE, Kriminalpolizei, usw.) gehörten die zwei Beamten an, die am Samstag, den 25. Oktober 2025, an der Wohnadresse von Ertuğrul B. die Amtshandlung durchführten?
2) Gehörten die Beamten einer Abteilung außerhalb der Landespolizeidirektion Wien an (DSN, BKA, usw.) und wenn ja, welcher?
3) Was war der Grund für die Amtshandlung und das Einschreiten der Beamten an der Wohnadresse von Ertuğrul B.?
4) Wer und welche Dienststelle gab die Durchführung der Amtshandlung in Auftrag?
5) Wie lautete der rechtliche Vorwurf gegen die unbekannte Frau, deren Suche zur Begründung der Amtshandlung von den Beamten herangezogen wurde?
6) Welcher “Streit” wurde von den Beamten zur Begründung der Amtshandlung genannt und was hat dieser Vorfall mit der Wohnadresse und/oder der Person Ertuğrul B. zu tun?
7) Wurde von den einschreitenden Beamten oder von der zuständigen Dienststelle Einblick in das Melderegister gehalten, um die Amtshandlung durchzuführen? Wenn ja, was ergab der Abruf des Melderegisters bezüglich der Wohnadresse von Ertuğrul B.? Wenn nein, warum wurde dieser Schritt nicht gesetzt?
8) Mit welcher rechtlichen Grundlage wurden die Personalien von Ertuğrul B. von den einschreitenden Beamten aufgenommen?
9) Wo und mit welcher Begründung wurden diese Daten vermerkt?
10) Gibt es einen Einsatzbericht zur Amtshandlung? Wenn ja, tauchen dort die Daten von Ertuğrul B. auf?
11) Wurden die Personendaten von Ertuğrul B. an andere Dienststellen und Abteilungen weitergegeben und wenn ja an welche?
12) Wurden die Personendaten von Ertuğrul B. gelöscht, da er als Person nichts mit dem von den Beamten angeführten Sachverhalt zu tun hat? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht und wird das noch passieren?
13) Konnte die unbekannte Frau gefunden werden und was wird ihr vorgehalten?
14) Steht die Amtshandlung im Zusammenhang mit der Pressekonferenz, an der Ertuğrul B. am Vortrag beteiligt war?
15) Steht die Amtshandlung im Zusammenhang mit den Ermittlungen rund um den Polizeieinsatz am Peršmanhof?
16) Wurde seitens der Kärntner Behörden um Amtshilfe gebeten und war das der tatsächliche Grund für das Einschreiten der Beamten an der Wohnadresse von Ertuğrul B. und für die Aufnahme seiner Daten? Wenn ja, welche Dienststelle oder Abteilung hat diese Amtshilfe angefordert und an welche Dienststelle oder Abteilung wurden die Personendaten ausgehändigt?
17) Werden Sie sich als Innenminister bei den Betroffenen des Polizeieinsatzes am Peršmanhof, den die von Ihnen eingerichtete Expertenkommission als rechtswidrig beurteilt hat, entschuldigen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
18) Was entgegnen Sie der Kritik, wonach die Polizei sich zu verselbstständigen scheint und eine bedrohliche politische Praxis der Einschüchterung bei antifaschistischen Aktivist:innen vollzieht, entgegen und welche Maßnahmen setzen Sie, um solche Entwicklungen zu vermeiden?
[1] https://www.derstandard.at/story/3000000294504/polizei-suchte-campteilnehmer-vom-persmanhof-nun-in-seiner-wiener-wohnung-auf
[2] https://www.derstandard.at/story/3000000294504/polizei-suchte-campteilnehmer-vom-persmanhof-nun-in-seiner-wiener-wohnung-auf
[3] https://www.derstandard.at/story/3000000297413/akademie-rektorat-fordert-entschuldigung-fuer-rechtswidrigen-persman-einsatz