4575/J XXVIII. GP
Eingelangt am 19.01.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Markus Leinfellner
an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
betreffend NGO-Business: 371.406,80 € aus dem Sportbudget für Laufausflüge mit Asylanten
Wie der „Sportbericht 2024“, vorgelegt vom Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, in seiner neuesten Ausgabe dokumentiert, hat das Ressort unter der schwarz-grünen Regierung unter Vizekanzler Kogler den Verein „asylkoordination österreich“ (ZVR-Zahl 494557325) mit 371.406,80 € Gesamt-förderung bei jahresübergreifender Auszahlung aus dem Sportbudget gefördert. [1]
Inwiefern dieses Steuergeld gut investiert ist, gilt es angesichts der Website dieses Vereins kritisch zu hinterfragen, so wird dort unter anderem Folgendes beworben:
„Der Bedarf an Freizeit- und Sportmöglichkeiten ist für Geflüchtete besonders gegeben. Es gibt kaum niederschwellige und kostenlose Sportangebote, der Zugang bleibt vielen Personen verwehrt. Durch Sport werden Menschen mit Fluchtbiographie nicht nur in Angebote und Sportvereinen eingebunden, sondern auch in andere Angebote wie Deutschkurse etc. zu denen sie sonst den Zugang nicht gefunden hätten. Durch Trainings vor Ort, der Zusammen-arbeit mit Gemeindeverwaltung, regionalen Partner:innen, (Sport)Vereinen und Betreuungseinrichtung kommen Schutzsuchende mit der lokalen Bevölkerung auf Augenhöhe in Kontakt. Integration passiert unausweichlich. Sport soll aufzeigen, welchen Stellenwert Fairness und Toleranz, Wertschätzung und Respekt, Demokratie und Zusammenarbeit sowie Gender Equality und Wahrung der persönlichen Integrität einnimmt. Sport ist keine reine Kraftmaschine, sondern stiftet Sinn, zeigt die Welt als friedliche, freundschaftliche, tolerante und aufbauende Gemeinschaft.“[2]
Dem Argument, es gebe kaum niederschwellige und kostenlose Sportangebote in Österreich, ist zu entgegnen, dass man schon für 29,90 € ein Monatsabonnement bei Fitnessstudioketten bekommt. Viele Sportvereine würden sich auch freuen, wenn Asylsuchende sich bei ihnen engagieren würden und bieten ebenfalls vergünstigte Mitgliedsbeiträge an. Diese 371.406,80 € für die Projekte „Lebenslauf“ und „Sport verbindet“ sind ein Schlag ins Gesicht eines jeden Steuerzahlers, gerade in Zeiten wie diesen, wo Mindestpensionisten ihre Heizkörper im Winter abdrehen, um die nächste Heizkostenrechnung zahlen zu können.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende
Anfrage
1. Welche Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „asylkoordination österreich“ wurden in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) mit 371.406,80 € gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
g. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
h. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
i. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „asylkoordination österreich“ erbracht?
2. Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „asylkoordination österreich“ in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang gefördert?
a. Wenn ja, wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
g. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
h. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
i. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „asylkoordination österreich“ erbracht?
3. An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter des Vereins „asylkoordination österreich“ seit dem 24.10.2024 teil?
4. Nahmen Vertreter Ihres Ressorts an einer Veranstaltung des Vereins „asylkoordination österreich“ im Jahr 2025 teil?
a. Wenn ja, wie viele Personen nahmen teil?
b. Wenn ja, welche Kosten entstanden durch die Teilnahme?
5. Fielen durch eine solche Veranstaltung im Jahr 2025 in Ihrem Zuständigkeitsbereich Kosten durch Förderungen, Ausgaben für Vortragende, Raummieten, Catering, Technik oder Ähnliches an?
[1] https://www.bmwkms.gv.at/dam/jcr:802fa90e-288b-491a-af37-478cfec93a6f/Sportbericht%202024%20-%20Web.pdf , S. 162, 239 (aufgerufen am 19.11.2025)
[2] https://www.asyl.at/de/was-wir-bewegen/projekte/sport-verbindet-gemeinsam-trainieren-gemeinsam-laufen-integration-durch-gemeinsamen-sport/ (aufgerufen am 19.11.2025)