4584/J XXVIII. GP
Eingelangt am 20.01.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Sebastian Schwaighofer
an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung
betreffend NGO-Business: Staatliche Förderung für den queer-feministischen Verein „Frauenhetz“ zur Zerschlagung herkömmlicher Familienstrukturen
Der Verein „Frauenhetz“ (ZVR-Zahl 16537565) mit dem Selbstverständnis „feministische Bildung, Kultur und Politik“ wirbt offen damit, gesellschaftliche Debatten rund um Gender, Geschlechterrollen und „diverse Lebensrealitäten“ zu fördern. Inwiefern dieses Steuergeld gut investiert ist, gilt es angesichts des Ziels dieses Vereins kritisch zu hinterfragen. Dieses wird in einer Broschüre, die auf der Website des Vereins abrufbar ist, wie folgt beschrieben:
„Das Frauenhetz-Kollektiv hat den Anspruch, Bildungsarbeit mit intervenierendem Handeln zu verbinden, um statische Geschlechterverträge und Abhängigkeitsverhältnisse zu erschüttern.“[1]
Insbesondere vermittelt der Verein in seinen Selbstbeschreibungen und thematischen Schwerpunkten den Anspruch, gewachsene Familienbilder zugunsten radikal-feministischer und queer-theoretischer Konzepte aufzubrechen. Dadurch entsteht der Eindruck, dass nicht bloß Gleichberechtigung angestrebt wird, sondern eine gezielte Zerschlagung jener kulturellen und sozialen Rollenbilder, die über Generationen hinweg Stabilität, Orientierung und gesellschaftlichen Zusammenhalt gewährleistet haben. Der Verein will gesellschaftliche Debatten künstlich polarisieren und traditionelle Werte (z. B. Familie, Geschlechterrollen, gemeinsames Elternhaus) systematisch abwerten.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende
Anfrage
1. Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „Frauenhetz - Feministische Bildung, Kultur und Politik“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 – 23.10.2024) von Ihrem Ressort gefördert?
a. Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
b. Wann wurde die Förderung beantragt?
c. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
d. Wann wurde die Förderung genehmigt?
e. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
f. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „Frauenhetz - Feministische Bildung, Kultur und Politik“ erbracht?
2. Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „Frauenhetz - Feministische Bildung, Kultur und Politik“ in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort gefördert?
a. Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
b. Wann wurde die Förderung beantragt?
c. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
d. Wann wurde die Förderung genehmigt?
e. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
f. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „Frauenhetz - Feministische Bildung, Kultur und Politik“ erbracht?
3. Wurde mit dem Verein „Frauenhetz - Feministische Bildung, Kultur und Politik“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 – 23.10.2024) von Ihrem Ressort ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?
b. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
c. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
d. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
e. Wurde der Vertrag im Zeitraum adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
f. Wurde die Vertragserfüllung durch den Verein „Frauenhetz - Feministische Bildung, Kultur und Politik“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
4. Wurde mit dem Verein „Frauenhetz - Feministische Bildung, Kultur und Politik“ in der laufenden Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?
b. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
c. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
d. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
e. Wurde der Vertrag seitdem adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
f. Wurde die Vertragserfüllung bereits durch den Verein „Frauenhetz - Feministische Bildung, Kultur und Politik“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
5. An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter des Vereins „Frauenhetz - Feministische Bildung, Kultur und Politik“ seit dem 24.10.2024 teil?
[1] https://frauenhetz.jetzt/wp-content/uploads/2016/07/imagefolder_frauenhetz.pdf (aufgerufen am 11.12.2025)