4586/J XXVIII. GP

Eingelangt am 20.01.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Sebastian Schwaighofer

an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

betreffend NGO-Business: Der Verein „Afghan Wulas‘ Kultur & Sportverein-Österreich“. Kultursubventionen für Parallelgesellschaften?

 

 

Der „Afghan Wulas‘ Kultur & Sportverein-Österreich“ (ZVR-Zahl 638533448) tritt seit Jahren als ethnisch-kulturelle Interessensgruppe der afghanischen Community in Österreich auf. Auffällig ist dabei, dass der Verein in seinen sozialen Medien nahezu ausschließlich auf Afghanisch kommuniziert und somit primär nach innen (an eine abgeschottete Community) anstatt in die österreichische Gesellschaft hineinwirkt. Diese Form der Öffentlichkeitsarbeit ist integrationspolitisch höchst fragwürdig und widerspricht dem Anspruch, gesellschaftliche Teilhabe und den Erwerb der deutschen Sprache zu fördern.

 

Besonders irritierend ist in diesem Zusammenhang, dass der Verein von der Stadt Wien eine Förderung in Höhe von 2.000 € für die „Feier des afghanischen Unabhängigkeitstages“ erhalten hat.[1] Es stellt sich die grundsätzliche Frage, ob öffentliche Gelder zur Unterstützung nationaler Feierlichkeiten eines fremden Staates verwendet werden sollen, während österreichische Vereine und Ehrenamtliche oftmals um Mittel kämpfen. Die Förderung eines Events, das offenkundig der Pflege einer ausländischen nationalen Identität dient, wirft erhebliche Zweifel an der Zweckmäßigkeit und integrationspolitischen Sinnhaftigkeit solcher Subventionen auf.

 

Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob derartige Vereine, die kulturelle Segregation eher verstärken als abbauen, auch mittelbar oder unmittelbar vom Bund Förderungen, Zuschüsse, Projektfinanzierungen oder Sachleistungen erhalten. Gerade im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport stellt sich die Frage, ob unter dem Deckmantel von „Kulturarbeit“, „Community-Arbeit“ oder „Sportförderung“ womöglich Veranstaltungen, Aktivitäten oder Programme unterstützt werden, die inhaltlich fragwürdig sind, integrationspolitisch bedenkliche Narrative verstärken oder gar die Entstehung von Parallelstrukturen begünstigen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „Afghan Wulas“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 23.10.2024) von Ihrem Ressort gefördert?

a.    Wenn ja, welche und in welcher Höhe?

b.    Wann wurde die Förderung beantragt?

c.    Von wem wurde die Förderung beantragt?

                                          i.    Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

d.    Wann wurde die Förderung genehmigt?

e.    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

                                          i.    Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

f.     Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

                                          i.    Wenn ja, mit welchen?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

g.    Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

h.    Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wann?

                                        ii.    Mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

i.      Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

j.      In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „Afghan Wulas“ erbracht?

2.    Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „Afghan Wulas“ in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort gefördert?

a.    Wenn ja, welche und in welcher Höhe?

b.    Wann wurde die Förderung beantragt?

c.    Von wem wurde die Förderung beantragt?

                                          i.    Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

d.    Wann wurde die Förderung genehmigt?

e.    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

                                          i.    Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

f.     Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

                                          i.    Wenn ja, mit welchen?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

g.    Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

h.    Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wann?

                                        ii.    Mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

i.      Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

j.      In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „Afghan Wulas“ erbracht?

3.    Wurde mit dem Verein „Afghan Wulas“ in der zurückliegenden Gesetzgebungs-periode (23.10.2019 23.10.2024) von Ihrem Ressort ein Werk bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?

a.    Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?

b.    Wann wurde der Vertrag geschlossen?

c.    Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?

d.    Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?

e.    Wurde der Vertrag im Zeitraum adaptiert bzw. angepasst?

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?

f.     Wurde die Vertragserfüllung durch den Verein „Afghan Wulas“ durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Wurde mit dem Verein „Afghan Wulas“ in der laufenden Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort ein Werk bzw. Dienstleistungs-vertrag abgeschlossen?

a.    Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?

b.    Wann wurde der Vertrag geschlossen?

c.    Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?

d.    Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?

e.    Wurde der Vertrag seitdem adaptiert bzw. angepasst?

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?

f.     Wurde die Vertragserfüllung bereits durch den Verein „Afghan Wulas“ durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn nein, warum nicht?

5.    An welchen Veranstaltungen des Vereins „Afghan Wulas“ nahmen Vertreter des Ressorts seit dem 24.10.2024 teil?



[1]    https://www.wien.gv.at/spezial/foerderbericht/kultur-und-wissenschaft/ma-7-kultur/ (aufgerufen am 15.12.2025)