4589/J XXVIII. GP

Eingelangt am 20.01.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Markus Tschank

an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus

betreffend Lex Neue Eisenstädter – ein Stammtisch und ein Anlassgesetz

 

 

Das Nachrichtenmagazin „profil“ enthüllt im seinem Artikel „Ein Bier und ein Gesetz, bitte!“ vom 17.12.2025 brisante Hintergründe zur „Lex Neue Eisenstädter“: Demnach lädt ein für das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz zuständiger Beamter seit Jahren gemeinsam mit einem Rechtsanwalt regelmäßig Vertreter der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft zu Stammtischen ein. Man tauscht sich in diesem Rahmen bei Wein und Brötchen im Hinterzimmer aus. Zu den Gästen dieses illustren Stammtisches zählten auch Vertreter der ÖVP-nahen Wohnungsgenossenschaft „Neue Eisenstädter“.[1]

 

Weitere im Artikel enthaltene Details erlauben es, den entsprechenden Beamten exakt auszumachen. Es handelt sich demnach dabei um jene Person, die die „Lex Neue Eisenstädter“ formulierte, Sohin um den Leiter der Abteilung IV/7 des BMWET, Mag. Christian Zenz, LL.M. Ein Gesetzesentwurf, der der „Neuen Eisenstädter“ im Fall des Inkrafttretens die Flucht vor der burgenländischen Aufsichtsbehörde ermöglicht hätte. Im Konkreten wäre § 10b WGG dahingehend liberalisiert worden, dass der „Neuen Eisenstädter“ ermöglicht worden wäre, ihren Sitz ohne Zustimmung der burgenländischen Landesregierung in ein anderes Bundesland zu verlegen und sich damit der Aufsicht zu entziehen. Hierbei hätte es sich um einen Anschlag auf die Aufsichtsarchitektur des WGG insgesamt gehandelt. Schließlich war § 10b WGG im Rahmen der WGG-Novelle 2019 als Reaktion auf Vorkommnisse rund um Michael Tojner in den Causen Gesfö, Riedenhof und Pannonia bzw. Buntes Wohnen entsprechend verschärft worden. Weiterführende Hintergründe wurden bereits detailliert in parlamentarischen Anfrage betreffend „Hintergründe der Lex ‚Neue Eisenstädter‘ – Michael Tojner als Ideengeber der Abteilung IV/7?“ (3954/J) vom 20.11.2025 dargestellt.[2]

 

Diese geplante Anlassgesetzgebung erhält zusätzliche Brisanz durch den Umstand, dass der Anwalt der „Neuen Eisenstädter“ entsprechend profil-Recherchen jener Rechtsanwalt ist, der gemeinsam mit Mag. Christian Zenz, LL.M. zum Stammtisch lädt.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes-minister für Wirtschaft, Energie und Tourismus nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Seit wann lädt Mag. Christian Zenz, LL.M. gemeinsam mit einem Rechtsanwalt zu den beschriebenen Stammtischen ein?

2.    Gehört die Organisation und/oder Abhaltung solcher Stammtische mit Rechtsanwaltskanzleien zum dienstlichen Aufgabenbereich des Leiters der Abteilung IV/7?

a.    Wenn ja, auf welcher rechtlichen oder organisatorischen Grundlage fanden diese Stammtische ganz oder teilweise während der Normalarbeitszeit statt?

b.    Wenn nein, wurden hierfür Überstunden geltend gemacht oder abgegolten?

3.    Sind Organisation und Abhaltung derartiger Veranstaltungen genehmigungs-pflichtig?

a.    Wenn ja, welche Stelle ist hierfür zuständig?

4.    Wurden die gegenständlichen Stammtische genehmigt?

a.    Wenn ja, durch wen, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form?

5.    Sind informelle Treffen wie sogenannte Stammtische mit Rechtsanwalts-kanzleien, die Mandanten mit unmittelbarem Bezug zu Gesetzesvorhaben des BMWET vertreten, nach den geltenden Compliance-Regelungen zulässig?

6.    Wurden diese Stammtische einer Compliance-Prüfung unterzogen?

a.    Wenn ja, durch welche Stelle, mit welchem Ergebnis und auf Grundlage welcher Regelungen?

7.    Seit wann ist das Bundesministerium hierüber informiert?

8.    Wie erlangte das Bundesministerium hierüber Kenntnis?

9.    War bzw. ist das Ministerium über die Teilnehmer der Stammtische – insbesondere über die Teilnahme von Vertretern der „Neuen Eisenstädter“ – informiert?

10. Wird Mag. Christian Zenz, LL.M. weiterhin zu den besagten Stammtischen einladen bzw. an diesen teilnehmen?

11. Welche Maßnahmen setzt(e) das Ministerium, um allfällige dienstrechtliche Konsequenzen bzw. Verstöße gegen Compliance-Vorgaben zu untersuchen?

a.    Wann ist mit Ergebnissen dieser Untersuchungen zu rechnen?

12. Wie lautet der Name des Rechtsanwaltes, der gemeinsam mit Mag. Christian Zenz, LL.M. zu den ggst. Stammtischen einlädt?

13. Wie bewertet das Ministerium, dass Mag. Christian Zenz, LL.M. regelmäßig – und soweit ersichtlich weitestgehend exklusiv – Fachvorträge gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Roland Weinrauch hält?

14. Wie bewertet das Ministerium, dass Mag. Christian Zenz, LL.M. regelmäßig – und jedenfalls was Rechtsanwälte betrifft soweit ersichtlich exklusiv – gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Roland Weinrauch publiziert?

15. Wie bewertet das Ministerium im ggst Zusammenhang, dass Dr. Roland Weinrauch auf seiner Kanzleiwebsite damit wirbt, dass Anwälte seiner Kanzlei in WGG-Novellen eingebunden sind?

16. Wie bewertet das Ministerium, dass der Vorgänger von Mag. Christian Zenz, LL.M. als für das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz zuständiger Abteilungs-leiter unmittelbar nach Beginn seines Ruhestandes Konsulent in der Kanzlei Weinrauchs wurde?

17. Sind dem Ministerium Informationsflüsse iZm WGG-Novellen bzw. Novellen nachgelagerter Verordnungen bzw. entsprechender Konzeptionen zwischen der Abteilung IV/7 bzw. Mag. Christian Zenz, LL.M. sowie der Kanzlei Weinrauch bzw. Dr. Roland Weinrauch bekannt?

a.    Wenn ja, um welche Art von Austausch handelt es sich dabei?

b.    Wenn ja, wann fand dieser Austausch statt und durch welche Stelle wurde dieser Austausch genehmigt?

c.    Im Zusammenhang mit welchen Novellen des WGG bzw. dessen nachgelagerten Verordnungen und welchen konkreten einschlägigen Bestimmungen stand dieser Austausch?



[1]    https://www.profil.at/dasfruehstueck/knatsch-um-gemeinnuetzige-im-burgenland-ein-bier-und-ein-gesetz-bitte/403113880 (aufgerufen am 19.01.2026)

[2]    https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/3954 (aufgerufen am 19.01.2026)