4590/J XXVIII. GP

Eingelangt am 20.01.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Markus Tschank

an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

betreffend Lex Neue Eisenstädter – ein Stammtisch und ein Anlassgesetz

 

 

Das Nachrichtenmagazin „profil“ enthüllt im seinem Artikel „Ein Bier und ein Gesetz, bitte!“ vom 17.12.2025 brisante Hintergründe zur „Lex Neue Eisenstädter“: Demnach lädt ein für das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz zuständiger Beamter seit Jahren gemeinsam mit einem Rechtsanwalt regelmäßig Vertreter der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft zu Stammtischen ein. Man tauscht sich in diesem Rahmen bei Wein und Brötchen im Hinterzimmer aus. Zu den Gästen dieses illustren Stammtisches zählten auch Vertreter der ÖVP-nahen Wohnungsgenossenschaft „Neue Eisenstädter“.[1]

 

Weitere im Artikel enthaltene Details erlauben es, den entsprechenden Beamten exakt auszumachen. Es handelt sich demnach dabei um jene Person, die die „Lex Neue Eisenstädter“ formulierte, Sohin um den Leiter der Abteilung IV/7 des BMWET, Mag. Christian Zenz, LL.M. Ein Gesetzesentwurf, der der „Neuen Eisenstädter“ im Fall des Inkrafttretens die Flucht vor der burgenländischen Aufsichtsbehörde ermöglicht hätte. Im Konkreten wäre § 10b WGG dahingehend liberalisiert worden, dass der „Neuen Eisenstädter“ ermöglicht worden wäre, ihren Sitz ohne Zustimmung der burgenländischen Landesregierung in ein anderes Bundesland zu verlegen und sich damit der Aufsicht zu entziehen. Hierbei hätte es sich um einen Anschlag auf die Aufsichtsarchitektur des WGG insgesamt gehandelt. Schließlich war § 10b WGG im Rahmen der WGG-Novelle 2019 als Reaktion auf Vorkommnisse rund um Michael Tojner in den Causen Gesfö, Riedenhof und Pannonia bzw. Buntes Wohnen entsprechend verschärft worden. Weiterführende Hintergründe wurden bereits detailliert in parlamentarischen Anfrage betreffend „Hintergründe der Lex ‚Neue Eisenstädter‘ – Michael Tojner als Ideengeber der Abteilung IV/7?“ (3954/J) vom 20.11.2025 dargestellt.[2]

 

Diese geplante Anlassgesetzgebung erhält zusätzliche Brisanz durch den Umstand, dass der Anwalt der „Neuen Eisenstädter“ entsprechend profil-Recherchen jener Rechtsanwalt ist, der gemeinsam mit Mag. Christian Zenz, LL.M. zum Stammtisch lädt.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes-minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche konkrete Rolle kam dem Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport im Zusammenhang mit der geplanten Novellierung des § 10b WGG („Lex Neue Eisenstädter“) zu, insbesondere vor dem Hintergrund der im „profil“-Artikel beschriebenen informellen Stammtische?

2.    Wie bewertet das Ministerium die Abhaltung regelmäßiger informeller Stammtische zwischen einem für das WGG zuständigen Beamten eines anderen Ressorts, einer Rechtsanwaltskanzlei und Vertretern der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft aus wohnpolitischer Sicht?

3.    Seit wann lädt Mag. Christian Zenz, LL.M. gemeinsam mit einem Rechtsanwalt zu den besagten Stammtischen ein?

4.    Seit wann ist das Ministerium hierüber informiert?

5.    Wie erlangte das Ministerium hierüber Kenntnis?

6.    Wurden Vertreter des Ministeriums zu den beschriebenen Stammtischen eingeladen bzw. werden Vertreter des Ministerium künftig an derartigen Treffen teilnehmen?

a.    Wenn ja, in welcher Funktion?

7.    War bzw. ist das Ministerium über die Teilnehmer der Stammtische – insbesondere über die Teilnahme von Vertretern der „Neuen Eisenstädter“ – informiert?

8.    Sind dem Ministerium Informationsflüsse im Zusammenhang mit WGG-Novellen bzw. nachgelagerten Verordnungen oder entsprechenden Konzeptionen bekannt, die ihren Ursprung in den beschriebenen Stammtischen hatten oder in zeitlichem bzw. sachlichem Zusammenhang mit diesen standen, insbesondere zwischen der Abteilung IV/7 des BMWET bzw. Mag. Christian Zenz, LL.M., gegebenenfalls der Abteilung I/9 des BMWKKMS sowie der Kanzlei Weinrauch bzw. Dr. Roland Weinrauch?

a.    Wenn ja, um welche Art von Austausch handelt es sich dabei?

b.    Wenn ja, wann fand dieser Austausch statt und durch welche Stelle wurde dieser Austausch genehmigt?

c.    Im Zusammenhang mit welchen Novellen des WGG bzw. dessen nachgelagerten Verordnungen und welchen konkreten einschlägigen Bestimmungen stand dieser Austausch?

9.    Wie wird aus Sicht des Ministeriums wohnpolitisch sichergestellt, dass informelle Austauschformate wie die beschriebenen Stammtische keinen Einfluss auf die Gesetzgebung im Wohnbereich entfalten?



[1]    https://www.profil.at/dasfruehstueck/knatsch-um-gemeinnuetzige-im-burgenland-ein-bier-und-ein-gesetz-bitte/403113880 (aufgerufen am 19.01.2026)

[2]    https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/3954 (aufgerufen am 19.01.2026)