4596/J XXVIII. GP

Eingelangt am 21.01.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Michael Fürtbauer

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Haftungen im Exportfinanzierungsverfahren

 

 

Der Rechnungshof hat im Bericht „Haftungen im Exportfinanzierungsverfahren“ (Reihe BUND 2025/42) vom 05. Dezember 2025 die Haftungen des Bundes im Rahmen des Exportfinanzierungsverfahrens sowie deren Steuerung und Risikoabsicherung überprüft.[1]

 

Dabei stellte der Rechnungshof fest, dass das Schweizer-Franken-Portfolio im Exportfinanzierungsverfahren Ende 2024 einen Umfang von 16,341 Mrd. EUR aufwies und damit 56% des Gesamtportfolios ausmachte. Das daraus resultierende Wechsel-kursrisiko des Bundes betrug zum Stichtag 6,489 Mrd. EUR.

 

Der Rechnungshof hielt fest, dass der Abbau des CHF-Portfolios nur schleppend vorankam. Insbesondere der Anstieg des Schweizer Leitzinses ab 2022 führte dazu, dass verfügbare Mittel ab 2023 überwiegend zur Abdeckung von Kursverlusten aus Zinszahlungen verwendet werden mussten, wodurch weniger Mittel für den tatsächlichen Portfolioabbau zur Verfügung standen.

 

Zudem kritisierte der Rechnungshof, dass der vom Finanzministerium angenommene Abbaupfad bis zum Jahr 2055 nicht nachvollziehbar war. Angesichts des langsamen Fortschritts beim Abbau und eines nicht substanziell verbesserten konjunkturellen Ausblicks sah der Rechnungshof das Risiko, dass ein vollständiger Abbau des CHF-Portfolios bis 2055 nicht möglich sein könnte.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Finanzen nachstehende

 


 

Anfrage

 

1.    Wie wird das Ausmaß des Wechselkursrisikos des Bundes aus dem CHF-Portfolio im Exportfinanzierungsverfahren beurteilt?

2.    Wie wird bewertet, dass mehr als die Hälfte des Gesamtportfolios auf Finanzierungen in Schweizer Franken entfällt?

3.    Welche Ursachen werden für den schleppenden Abbau des CHF-Portfolios gesehen?

4.    Wie wird beurteilt, dass verfügbare Mittel zunehmend zur Abdeckung von Kursverlusten aus Zinszahlungen verwendet werden mussten?

5.    Welche Auswirkungen hatte dies auf den tatsächlichen Abbau des CHF-Portfolios?

6.    Wie wird der vom Rechnungshof kritisierte Abbaupfad bis zum Jahr 2055 beurteilt?

7.    Auf welchen Annahmen beruhte der angenommene Abbaupfad des CHF-Portfolios?

8.    Wie wird bewertet, dass dieser Abbaupfad für den Rechnungshof nicht nachvollziehbar war?

9.    Welche Risiken ergeben sich aus der Möglichkeit, dass ein vollständiger Abbau des CHF-Portfolios bis 2055 nicht erreicht wird?

10. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die langfristige Risikosituation des Bundes?

11. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um den Abbau des CHF-Portfolios zu beschleunigen?

12. Welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus den Feststellungen des Rechnungshofes für die zukünftige Steuerung von Wechselkursrisiken im Exportfinanzierungsverfahren?



[1]    https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/Meldungen_2025/Rechnungshof-Haftungen-im-Exportfinanzierungsverfahren.html

https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2025_42_Haftungen_Exportfinanzierungsverfahren.pdf (aufgerufen am 19.01.2026)