46/J XXVIII. GP

Eingelangt am 24.10.2024
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Anfrage

 

des Abgeordneten David Stögmüller, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Munitions- und Waffenverluste bzw. –diebstähle beim Bundesheer in den Jahren 2023 und 2024

BEGRÜNDUNG

 

Munitions- und Waffenverluste können bei einem Heer vorkommen. Hierfür kommen neben Fehlern in der Buchführung und bei Bestandsüberprüfungen auch Verluste bei Schießübungen sowie Diebstähle in Betracht.

Laut der Anfragebeantwortungen 452/AB und 453/AB vom 27.02.2020 sind seit 2010 38 Waffen bzw. Waffenteile aus dem Bestand des Österreichischen Bundesheeres verschwunden, darunter 11 Sturmgewehre und 7 Pistolen. Aus derselben Anfrage ging hervor, dass auch mehr als 4000 Stück Munition im selben Zeitraum verschwanden.

Aufgrund der lebensgefährlichen Natur dieser Waffen ist die Aufklärung dieser Fälle von besonders hoher Wichtigkeit für die Sicherheit Österreichs.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Kam es im Jahr 2023 beziehungsweise im Jahr 2024 (Stichtag: Tag der Beantwortung dieser Anfrage) beim Bundesheer zu Verlusten/ Diebstählen von Waffen einschließlich Waffenteile?

a.    Wenn ja, bitte um Angabe des jeweiligen Ereignisdatums, betroffenen Standorts (Einheit), Waffentyps/-teil und Anzahl sowie der mutmaßlichen Verlustursache.

 

2.    Wie viele und welche als Verlust gemeldeten Waffen bzw. Waffenteile aus der Beantwortung der Frage 1 wurden bisher nicht wieder aufgefunden?

 

3.    Wie viele und welche im Jahr 2023 beziehungsweise im Jahr 2024 (Stichtag: Tag der Beantwortung dieser Anfrage) als Verlust/ Diebstahl gemeldeten Waffen wurden im letzten bzw. diesem Jahr wiedergefunden?

a.    Bitte um Angabe wo und wann diese Waffen aufgefunden oder sichergestellt wurden. Geben Sie bitte auch an wer die Waffe sichergestellt hat (MP, Bundeskriminalamt, usw).

 

4.    Wurden Waffen/-teile, die in der Beantwortung zu Frage 1 der parlamentarischen Anfragen 431/J vom 27.02.2020 bzw. 9252/J vom 11.01.2022 (XXVII. GP) genannt wurden, wiedergefunden bzw. von der Militärpolizei oder dem BMI, insb. Bundeskriminalamt, sichergestellt?  

a.    Bitte um Aufliste welche Waffen/-teile das waren, Anzahl, das Datum der Sicherstellung bzw. des Fundes.

 

5.    Werden alle Verluste bzw. Diebstähle von Waffen/-teilen zur Anzeige gebracht? Wenn ja, bei welchen der Fälle nach Frage 1 wurde dies gemacht und bei welchen nicht?

a.    Wenn nein, warum nicht?

 

6.    Kam es im Jahr 2023 beziehungsweise im Jahr 2024 (Stichtag: Tag der Beantwortung dieser Anfrage) beim Bundesheer zu Munitionsverlusten /-diebstahl?

a.    Wenn ja, bitte um Angabe des jeweiligen Ereignisdatums, betroffenen Standorts (Einheit), Waffentyps und Anzahl sowie der mutmaßlichen Verlustursache.

b.    Werden alle Verluste/ Diebstahl von Munition zur Anzeige gebracht? Wenn ja, bei welchen wurde diese gemacht und bei welchen nicht?

 

7.    Wie viele und welche als Verlust bzw. Diebstahl gemeldeten Munitionen wurden im Zeitraum 27.02.2020 bis heute bisher nicht wieder aufgefunden?

 

8.    Wie viele und welche als Verlust gemeldeten Munitionen wurden im Zeitraum 27.02.2020 bisher wiedergefunden?

b.    Bitte um Angabe wo und wann diese Munitionen aufgefunden oder sichergestellt wurden.

 

9.    Kam es im Jahr 2023 beziehungsweise im Jahr 2024 (Stichtag: Tag der Beantwortung dieser Anfrage) zu Entwendungen/ Verlust/ Diebstahl von Sprengstoff, Sprengstoffbestandteilen oder hierfür notwendigem technischem Zubehör?

a.    Wenn ja, bitte um Angabe des jeweiligen Ereignisdatums, betroffenen Standorts (Einheit), Waffentyps und Anzahl sowie der mutmaßlichen Verlustursache.

 

10. Bei wie vielen und welchen Entwendungen von Sprengstoff, Sprengstoffbestandteilen oder hierfür notwendigem technischem Zubehör wurden im Zeitraum 27.02.2020 bis heute die entwendeten Gegenstände nicht wiedergefunden?

 

11. Bei wie vielen und welchen Entwendungen von Sprengstoff, Sprengstoffbestandteilen oder hierfür notwendigem technischem Zubehör wurden die entwendeten Gegenstände bisher wiedergefunden?

a.    Bitte um Angabe wo und wann diese aufgefunden oder sichergestellt wurden.

 

12. Werden alle Diebstähle bzw. Verluste von Sprengstoff, Sprengstoffbestandteilen oder hierfür notwendigem technischem Zubehör zur Anzeige gebracht? Wenn ja, bei welchen wurde diese gemacht und bei welchen nicht?

 

13. Wurden Ermittlungen im Bereich des BMLV (auch von Seiten des AbwA) wegen mutmaßlichen Diebstahls von Munition, Waffen, Sprengstoff, Sprengstoffbestandteilen oder hierfür notwendigem technischem Zubehör beim Bundesheer im Jahr 2023 beziehungsweise im Jahr 2024 (Stichtag: Tag der Beantwortung dieser Anfrage) aufgenommen?

a.    Wenn ja, bitte um Auflistung dieser Fälle.

b.    Wenn ja, welcher dieser Fälle wurde bereits aufgeklärt?

c.    Wenn nein, warum wurden keine Ermittlungen aufgenommen?

Sollte eine detaillierte Beantwortung dieser Fragen aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich sein, so wird dennoch um eine Beantwortung mit möglichst hohem Informationsgehalt im Sinne des parlamentarischen lnterpellationsrechts ersucht. Allenfalls ersuchen die Abgeordneten um eine Beantwortung in klassifizierter Weise nach dem Bundesgesetz über die Informationsordnung des Nationalrates und des Bundesrates (lnfOG).

 

14. Wird oder wurde im Jahr 2023 beziehungsweise im Jahr 2024 (Stichtag: Tag der Beantwortung dieser Anfrage) wegen Diebstahls von Munition, Waffen, Sprengstoff, Sprengstoffbestandteilen oder hierfür notwendigem technischem Zubehör beim Bundesheer gegen mutmaßliche Innentäter:innen aus dem Bundesheer ermittelt?

a.    Wenn ja, in wie vielen Fällen und seit wann?

b.    Wenn ja, welche Konsequenzen wurden gezogen?

c.    Welche dienstrechtlichen Konsequenzen hat ein solches Verhalten nach geltender Rechtslage insbesondere für etwaige Diensttätigkeiten von Tatverdächtigen im sicherheitssensiblen Bereich?

Sollte eine detaillierte Beantwortung dieser Fragen aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich sein, so wird dennoch um eine Beantwortung mit möglichst hohem Informationsgehalt im Sinne des parlamentarischen lnterpellationsrechts ersucht. Allenfalls ersuchen die Abgeordneten um eine Beantwortung in klassifizierter Weise nach dem Bundesgesetz über die Informationsordnung des Nationalrates und des Bundesrates (lnfOG).

 

15. Ist das Bundesheer im Jahr 2023 beziehungsweise im Jahr 2024 (Stichtag: Tag der Beantwortung dieser Anfrage) im Nachgang bzw. anlässlich von Ermittlungsmaßnahmen von Bundes- oder Landespolizeibehörden wegen aufgefundener Waffen, Waffenteile, Munition oder Ausrüstungsgegenstände beispielsweise mit dem Ziel kontaktiert worden abzuklären, ob es sich bei diesen Materialien um solche des Bundesheeres handelt?

a.    Wenn ja, bitte um auf Auflistung dieser Fälle nach Datum, anfragender Ermittlungsbehörde, aufgefundenen Materialien, betroffenen Bundesheerstandorten.

 

16. Sind Ihnen (insb. über das Abwehramt) im Jahr 2023 beziehungsweise im Jahr 2024 (Stichtag: Tag der Beantwortung dieser Anfrage) in den Fällen von Munitions-, Waffen- oder Sprengstoffverlusten beim Bundesheer Anhaltspunkte oder Hinweise auf einen „Extremismusbezug“ bei Bundesheerangehörigen oder Mitarbeiter:innen eingesetzter Sicherheitsunternehmen bekannt geworden?

a.    Bitte um Aufschlüsselung nach Anzahl der insoweit betroffenen Bundesheerangehörigen und Mitarbeiter:innen eingesetzter Sicherheitsunternehmen.

 

17. Wie viele private Unternehmen sind bzw. waren im Jahr 2023 beziehungsweise im Jahr 2024 (Stichtag: Tag der Beantwortung dieser Anfrage), bzw. aktuell in die Bewachung von Bundesheerliegenschaften eingebunden?

a.    Bitte um Auflistung welche und wie viele Bundesheerliegenschaften von den beauftragten Unternehmen (mit Namen und ggf. bekannten Subunternehmer) jeweils bewacht wurden.

b.    Bitte um Auflistung in welchen dieser Fälle die privaten Unternehmen die Bewachung übernehmen oder ob eine Kombination der zivilgewerblichen Bewachung mit Wachkräften des Bundesheeres stattfindet.

c.    Bitte um Auflistung in welchen dieser Fälle die Aufgabe der zivil-gewerblichen Bewachungsunternehmen jeweils der Schutz von Liegenschaften durch Maßnahmen außerhalb der Liegenschaften (Patrouillengänge, Videoüberwachung etc.) oder durch Maßnahmen innerhalb der Liegenschaften ist.

d.    Bitte um Auflistung in welchen dieser Fälle zivil-gewerbliche Bewachungsunternehmen Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen der Liegenschaften haben.

 

18. Wie viele Beschäftigte sind aktuell mit der Bewachung von Bundesheerliegenschaften beschäftigt?