4600/J XXVIII. GP
Eingelangt am 21.01.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Reinhold Maier
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Auskunft über die Rolle von Omar Haijawi-Pirchner als Fachexperte für den Verfassungsschutz
Auf der Website der Kleinen Zeitung wurde am 07. Jänner 2026 folgender Beitrag veröffentlicht:
„Haijawi-Pirchner macht sich mit Beratung selbstständig
Der ehemalige Chef der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst hat seinen Rückzug aus dem Innenministerium erst im vergangenen September verkündet.“[1]
Nach den im Interview gemachten Angaben soll der ehemalige Direktor trotz seiner künftigen selbstständigen Tätigkeit dem Innenministerium weiterhin als Fachexperte zur Verfügung stehen. Demnach ist vorgesehen, dass er auch nach seinem Ausscheiden aus dem bisherigen Aufgabenbereich in fachlichen Fragen eingebunden bleibt und seine Expertise gegebenenfalls weiterhin einbringt. Ob und in welcher konkreten Form diese Zusammenarbeit erfolgen wird, geht aus den Ausführungen jedoch nicht eindeutig hervor.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende
Anfrage
2. Ist vorgesehen, dass Omar Haijawi-Pirchner mit einer Funktion in der Sektion III betraut wird?
a. Falls ja, in welcher konkreten Funktion erfolgt diese Zuordnung?
b. Falls nein, welcher Sektion wird Omar Haijawi-Pirchner stattdessen zugeordnet?
3. Auf welche Planstelle wurde Omar Haijawi-Pirchner im Anschluss an seine Tätigkeit als Direktor gesetzt?
a. Handelt es sich um eine neue Planstelle?
b. Zu welchem Zeitpunkt wurde diese Planstelle eingerichtet?
c. Welche dienstrechtliche Bewertung (Wertigkeit) weist diese Planstelle auf?
d. Zu welchem Zeitpunkt wurde die Ausschreibung für die entsprechende Position veröffentlicht?
4. Auf welche konkrete Ausschreibung hat sich der ehemalige Direktor Omar Haijawi-Pirchner beworben?
5. Welche dienstrechtliche Wertigkeit hatte die von Omar Haijawi-Pirchner bekleidete Planstelle als Direktor der DSN?
6. Wurde Omar Haijawi-Pirchner mit einer Funktion betraut, die eine höhere dienst- und besoldungsrechtliche Wertigkeit aufweist, als dies der Bewertung der ihm zugeordneten Planstelle entspricht?
7. Sofern Omar Haijawi-Pirchner keine Planstelle innehat, auf welcher arbeitsrechtlichen Grundlage erfolgt seine Beschäftigung?
a. Besteht in diesem Zusammenhang ein Sondervertrag?
i. Falls ja, in welcher Höhe wird dieser monatlich abgegolten?
b. Welche monatlichen Gesamtkosten entstehen dadurch, einschließlich allfälliger Zulagen und Spesen?
c. Wie hoch belaufen sich die jährlichen Gesamtkosten, einschließlich sämtlicher Zulagen und Spesen?