4616/J XXVIII. GP

Eingelangt am 21.01.2026
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Anfrage

der Abgeordneten Johannes Gasser BA Bakk. MSc, Heike Eder BSc MBA, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Transparenz und Rechtssicherheit bei Finanzierungsströmen im Gesundheits- und Pflegebereich

Im Zuge einer steuerrechtlichen Änderung wurde ein vorübergehender finanzieller Ausgleich für die Länder geschaffen. Diese Ausgleichszahlungen sollten jene Mindereinnahmen im Pflegebereich kompensieren, die dadurch entstanden sind, dass bestimmte öffentliche Zahlungen (insb. Pensionsleistungen) nicht mehr vorsteuerabzugsfähig waren.

In der praktischen Umsetzung zeigte sich jedoch, dass neben den vorgesehenen öffentlichen Leistungen auch Zahlungen gegengerechnet wurden, die nicht dem öffentlichen Bereich, sondern dem privaten Bereich zuzuordnen sind. Die Abgrenzung zwischen öffentlichen und privaten Zahlungen stellt dabei eine erhebliche Herausforderung dar.

Vorarlberg hat offenbar im Zuge einer Finanzprüfung im Vorarlberger Sozialfonds festgestellt, dass nach der Gesetzesänderung im Jahr 2014 Kostenersätze nicht vollständig erfasst und dadurch vom Beihilfenbezug nicht vollständig abgezogen worden sind. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass es in den letzten Jahren zu einem durchschnittlichen jährlichen Überbezug von rund EUR 300.000,- gekommen ist. Das entspricht durchschnittlich ca. 1, 1 % der Beihilfen, die der Sozialfonds nach dem Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfengesetz von Bundesseite erhält.

Besonders relevant wird dies bei spezifischen Konstellationen wie etwa den Pensionszahlungen der ÖBB oder ausländischen Pensionen. Gerade in einem Bundesland wie Vorarlberg, mit einer hohen Zahl an Grenzgänger:innen, führt diese Abgrenzungsfrage zu erheblichen praktischen Problemen.

Darüber hinaus verweist der konkrete Fall auf eine grundsätzliche Problematik: Die hohe Komplexität von Zahlungsströmen im Bereich der Gesundheits- und Pflegefinanzierung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Kurzfristig gut gemeinte und politisch notwendige Ausgleichszahlungen für Länder und Gemeinden können durch diese Komplexität zu zusätzlicher Bürokratie und damit verbundenen indirekten Folgekosten führen.

Quellen:

https://presse.vorarlberg.at/land/public/Sozialfonds-Neuberechnung-der-Beihilfen-des-Bundes

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1. Wann kam es zu dieser Gesetzesänderung bzw. zur Einführung einer solchen Ausgleichszahlung?

2. Wie hoch waren die Ausgaben von Seiten des Bundes für solche Ausgleichszahlungen? (Getrennt nach Jahr und Bundesland)

3. Welche zusätzlichen Verwaltungskosten sind im Zusammenhang mit der Abwicklung der bisherigen Ausgleichszahlungen entstanden?

4. Wie ist aus Sicht des Ministeriums die Differenzierung von privaten und öffentlichen Zahlungen vorzunehmen? Bspw. bei

a.    ÖBB-Pensionen, Bundestheaterpensionsgesetz, etc.

b.    Ausländischen Pensionen

c.    Sonderpensionen, die z.B. unter das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz fallen

d.    Ausgleichszulage zur Pension

e.    Verlassenschaften

5. Gab es konkrete Anfragen von anderen Bundesländern bzgl. der Handhabung? Welche Auskünfte wurden erteilt?

6. Wie wurde in anderen BL die Differenzierung zwischen privaten und öffentlichen Zahlungen vorgenommen?

7. Haben auch die Meldungen anderer Bundesländer zu einer Überprüfung geführt oder sind solche noch vorgesehen?

8. Welche anderen ähnlichen Fallkonstellationen, in denen es Ausgleichszahlungen von Bundesseite gibt, um Mehrausgaben im Pflegebereich auszugleichen, gibt es? Wie hoch sind die Ausgaben und gibt es hier ähnliche Abgrenzung-/Abrechnungsprobleme?

9. Welche Überlegungen wurden bisher angestellt, um hier eine Klärung der Grundlagen bzw. Verfahrensvereinfachung der Abrechnung zu erreichen? Welche konkreten Prozessverbesserungen oder Digitalisierungsschritte werden geprüft, um Abrechnungen künftig effizienter und fehlerresistenter zu gestalten?