4620/J XXVIII. GP
Eingelangt am 22.01.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Weihnachtsgutscheine für Bedienstete des Bundesheeres
Wie bekannt wurde, erhielten Bedienstete des Österreichischen Bundesheeres im Jahr 2025 Weihnachtsgutscheine im Wert von jeweils 180 Euro. Diese Gutscheine wurden über den Anbieter Edenred Austria GmbH zur Verfügung gestellt und in Form einer Guthabenkarte ausgegeben.
Um das Guthaben nutzen zu können, ist es für die Bediensteten erforderlich, die Geschenkgutscheine über eine Smartphone-App des Anbieters Edenred zu registrieren. Dabei müssen personenbezogene Daten wie Name und E-Mail-Adresse angegeben werden. Gleichzeitig wurde den Bediensteten von den zuständigen Stellen ausdrücklich untersagt, ihre dienstliche E-Mail-Adresse zu verwenden, wodurch faktisch die Verwendung privater Kontaktdaten zwingend erforderlich ist.
Durch diese Registrierung erhält ein privates Unternehmen personenbezogene Daten sämtlicher Bediensteter des Bundesheeres und kann darüber hinaus, zumindest theoretisch, auch das individuelle Einlöse- und Einkaufsverhalten nachvollziehen.
In der Vergangenheit wurden für vergleichbare Zwecke nicht personenbezogene und nicht nachverfolgbare Gutscheinsysteme (z. B. Sodexo) verwendet. Laut vorliegenden Informationen soll es gegen die nunmehrige Lösung innerhalb des Ressorts Einwände gegeben haben. Dennoch wurde die Entscheidung für Edenred offenbar direkt durch das Kabinett getroffen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Landesverteidigung nachstehende
Anfrage
1. Welche fachlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Kriterien waren ausschlaggebend für die Entscheidung zugunsten von Edenred als Anbieter der Weihnachtsgutscheine für Bedienstete des Bundesheeres?
2. Wurden alternative Gutscheinsysteme (insbesondere nicht personenbezogene bzw. anonyme Gutscheinsysteme) oder Anbieter vor dieser Entscheidung geprüft?
a. Wenn ja, aus welchen konkreten Gründen wurden diese Alternativen ausgeschlossen oder verworfen?
3. Welche Vorteile wurden im Vergleich zu früher verwendeten, nicht nachverfolgbaren Gutscheinen bei Edenred gesehen?
4. Wurde bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt, dass Edenred ein registrierungspflichtiges, App-basiertes System mit personenbezogener Datenerhebung verwendet?
a. Wenn ja, warum wurde dennoch ein System gewählt, das eine Weitergabe privater Daten der Bediensteten an ein externes Unternehmen erfordert?
5. Trifft es zu, dass den Bediensteten untersagt wurde, ihre dienstliche E-Mail-Adresse für die Registrierung zu verwenden?
a. Wenn ja, aus welchen Gründen?
6. Welche Rolle spielten datenschutzrechtliche Überlegungen bei der Auswahl des Anbieters?
7. Warum wurde ein Gutscheinsystem gewählt, bei dem das Einkaufs- und Einlöseverhalten der Bediensteten technisch nachvollziehbar ist?
8. Gab es innerhalb des Ministeriums oder nachgeordneter Dienststellen fachliche oder rechtliche Bedenken gegen die Auswahl von Edenred?
a. Wenn ja, von welchen Stellen kamen diese Bedenken und wie wurden diese begründet?
b. Wenn ja, aus welchen Gründen wurden diese Bedenken nicht berücksichtigt?
9. Welche Stelle hat die endgültige Entscheidung zugunsten von Edenred getroffen?
10. Trifft es zu, dass diese Entscheidung nicht auf Ebene der Fachabteilungen, sondern auf Kabinettsebene getroffen wurde?
a. Wenn ja, welche Beweggründe lagen dieser Entscheidung auf Kabinettsebene zugrunde?
11. Wurde die Vergabe an Edenred im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens durchgeführt?
12. Welche vertraglichen Regelungen bestehen mit Edenred hinsichtlich der Nutzung, Auswertung und Weitergabe der im Rahmen des Gutscheinsystems anfallenden Nutzungs- und Einkaufsdaten durch das Unternehmen?
13. Wie hoch sind die Gesamtkosten (inkl. Gebühren und Nebenkosten) für den Bund im Zusammenhang mit der Gutscheinaktion?
14. Wie hoch waren die Gesamtkosten (inkl. Gebühren und Nebenkosten) für Gutscheinaktionen für Bedienstete zu Weihnachten in den vergangenen fünf Jahren? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Angabe des jeweiligen Anbieters)
15. Welche Mehr- oder Minderkosten ergeben sich durch die Wahl von Edenred im Vergleich zu alternativen Gutscheinsystemen?
16. Wurde bei der Entscheidung für das Gutscheinsystem von Edenred die Benutzerfreundlichkeit für die Bediensteten des Bundesheeres systematisch bewertet?
17. Wurde erhoben, wie viele Bedienstete kein geeignetes Smartphone oder keinen App-Zugang besitzen?
a. Wenn nein, warum wurde auf eine solche Prüfung verzichtet?
18. Gab es für Bedienstete, die keine Registrierung bei Edenred vornehmen wollten oder konnten, eine gleichwertige alternative Möglichkeit, das Weihnachts-geschenk zu erhalten?
a. Wenn nein, warum nicht?
19. Wie rechtfertigt das Ministerium die Wahl eines Systems, das für die Bediensteten einen zusätzlichen administrativen und technischen Aufwand bedeutet, um ein vom Dienstgeber gewährtes Weihnachtsgeschenk überhaupt nutzen zu können?
20. Ist geplant, dieses Gutscheinsystem auch künftig einzusetzen, oder wird eine Rückkehr zu datenschutzfreundlicheren Alternativen geprüft?