4627/J XXVIII. GP

Eingelangt am 22.01.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Michael Schnedlitz

an den Bundesminister für Bildung

betreffend Regierungsklausur im Luxus-Hotel

 

 

Medienberichten zufolge fand die zweitägige Regierungsklausur der Bundesregierung am 13. und 14. Jänner 2026 in einem Vier-Sterne-Superior-Hotel in Mauerbach statt.[1] Diese Klausur wurde zu einem Zeitpunkt abgehalten, an dem die Bundesregierung – insbesondere auch Vertreter der NEOS – wiederholt öffentlich betont, dass angesichts der angespannten budgetären Lage „im System gespart“ werden müsse und ein verantwortungsvoller Umgang mit öffentlichen Mitteln unerlässlich sei. Deshalb steht die Durchführung einer zweitägigen Regierungsklausur in einem hochpreisigen Hotelbetrieb in einem auffälligen Spannungsverhältnis zu den eigenen Ankündigungen der Bundesregierung.

 

Vor diesem Hintergrund ist die Wahl eines externen Veranstaltungsortes mit gehobenem Hotel- und Spa-Standard für eine interne Arbeitsklausur der Bundesregierung besonders kritisch zu hinterfragen. Es stellt sich die grundsätzliche Frage, warum für eine zweitägige Koordinations- und Arbeitssitzung nicht auf bestehende staatliche Infrastruktur zurückgegriffen wurde, sondern stattdessen ein kostenintensiver Rahmen gewählt wurde, der mit erheblichen Ausgaben zulasten der Steuerzahler verbunden ist.

 

Unabhängig davon, welche inhaltlichen Gespräche im Rahmen dieser Klausur geführt wurden, wirft bereits der äußere Rahmen der Veranstaltung erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der von der Bundesregierung propagierten Sparsamkeit auf. Denn während hunderttausende Österreicher nicht mehr wissen, wie sie ihre Rechnungen bezahlen sollen und keinen Gedanken an einen Urlaub verschwenden können, residiert die Regierungsspitze im Luxus-Spa.

 

Gegenstand dieser Anfrage ist die Verantwortung der Regierung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes, die diese Veranstaltung mit ihrem hart erarbeiteten Steuergeld finanzieren. Die vorliegende parlamentarische Anfrage dient daher der Wahrnehmung dieser Kontrollfunktion im Sinne der Steuerzahler.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Bildung nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wer war für die Organisation der Klausur verantwortlich?

2.    Wurde hierfür eine Agentur beauftragt?

a.    Wenn ja, welche?

3.    Wann wurde mit der Organisation der Klausur begonnen?

4.    An welchen Tagen nahmen Sie persönlich an der Regierungsklausur in Mauerbach teil?

5.    Welche Personen aus Ihrem Kabinett bzw. Ihrem Ressort nahmen an der Regierungsklausur teil? (Bitte um getrennte Aufschlüsselung jeweils unter Angabe der Anzahl und Funktion nach Kabinetts-, Ressortmitarbeiter, sonstigen Begleitpersonen, allfällige in Ihrem Ressort angesiedelte Staatssekretäre sowie deren Kabinette und Mitarbeiter)

6.    Mit welchen Verkehrsmitteln sind Sie zur Regierungsklausur an- und wieder abgereist?

7.    Wann erfolgten Ihre An- und Abreise(n) (Datum)?

8.    Haben Sie für An- oder Abreise einen gemeinsamen Transport der Bundesregierung genutzt?

9.    Mit welchen Verkehrsmitteln sind die Mitarbeiter Ihres Kabinetts bzw. Ressorts an- und abgereist?

10. Wie hoch waren die gesamten An- und Abreisekosten, die für Sie sowie für alle Mitarbeiter Ihres Kabinetts und Ressorts angefallen sind?

11. Haben Sie im Rahmen der Regierungsklausur im Hotel genächtigt?

a.    Wenn ja, in welchen Nächten?

12. Haben Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ressorts im Hotel genächtigt?

a.    Wenn ja, wie viele Personen und in welchen Nächten?

13. Wie hoch waren die gesamten Nächtigungskosten, die für Sie sowie für alle Mitarbeiter Ihres Kabinetts und Ressorts angefallen sind?

14. Welche Verpflegungsleistungen wurden für Sie sowie für Mitarbeiter Ihres Kabinetts bzw. Ressorts in Anspruch genommen?

15. Wie hoch waren die gesamten Verpflegungskosten, die dadurch angefallen sind?

16. Wurden zusätzliche Leistungen des Hotels (z. B. Raummieten, Technik, SPA, Wellness, sonstige Services) in Anspruch genommen?

a.    Wenn ja, welche und zu welchen Kosten?

17. Wer war in Ihrem Ressort für die organisatorische und/oder inhaltliche Abwicklung der Regierungsklausur zuständig?

18. Wurden externe Dienstleister, Agenturen oder Unternehmen beauftragt?

a.    Wenn ja, welche Leistungen wurden erbracht und welche Kosten sind dadurch Ihrem Ressort entstanden?

19. Wie hoch sind die Gesamtkosten, die Ihrem Ressort durch die Regierungsklausur entstanden sind bzw. noch entstehen werden? (Bitte um Aufschlüsselung der Gesamtkosten nach Personal- und Sachkosten sowie Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung, Organisation, externe Dienstleistungen, SPA und Wellness, sonstige Kosten)

20. Aus welchen Budgetmitteln Ihres Ressorts wurden diese Kosten bestritten?

21. Wurde geprüft, ob die Regierungsklausur unter Nutzung bestehender staatlicher Infrastruktur hätte abgehalten werden können?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

22. Wurden Maßnahmen gesetzt, um die Kosten der Regierungsklausur möglichst gering zu halten?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

23. Halten Sie die durch Ihr Ressort entstandenen Kosten im Lichte der aktuellen budgetären Lage für angemessen?



[1]    https://www.oe24.at/oesterreich/politik/klausur-im-luxus-hotel-fpoe-fragt-nach-den-kosten/665424466 (aufgerufen am 16.01.2026)