4646/J XXVIII. GP
Eingelangt am 23.01.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Michael Gmeindl
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Zielverfehlungen, Widersprüche und faktische Wirkungslosigkeit der Waffengesetz-Novelle 2025
Mit 16. Oktober 2025 wurde eine umfassende Novelle des Waffengesetzes 1996 (WaffG) kundgemacht, die seit 1. November 2025 teilweise in Kraft ist und in weiteren Teilen erst nach technischen Umstellungen im Zentralen Waffenregister Wirksamkeit entfalten soll.
Tatsächlich enthält die Novelle eine Reihe von Maßnahmen, die in erster Linie gesetzestreue, verlässliche Waffenbesitzer belasten, während die wesentlichen Bedrohungen, wie illegale Waffen, sicherheitsrelevante Tätergruppen oder grenz-überschreitender Kriminalitätsimport, unberührt bleiben. Die massiven Verschärfungen treffen jene Bürger, die sich seit Jahren behördlichen Kontrollen unterziehen, psychologische Gutachten vorweisen und die gesetzlichen Vorgaben zuverlässig erfüllen.
Zu den Maßnahmen zählen:
· die Anhebung des Mindestalters auf 25 Jahre für Waffen der Kategorie B,
· Waffenbesitzkarte auch für Kategorie-C-Waffen,
· drastische Verkürzungen von Anzeigefristen und zusätzliche Verwaltungs-auflagen,
· sowie Strafverschärfungen, die ausschließlich den legalen Besitz erfassen.
Gleichzeitig bleibt offen, inwiefern diese Maßnahmen tatsächlich zur Verhinderung schwerer Gewalttaten beitragen sollen, zumal zumeist Amok-, Terror- oder Bandenwaffen illegal beschafft wurden und werden. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Novelle symbolpolitischen Charakter trägt und die Regierung den legalen Waffenbesitzern Misstrauen entgegenbringt, während illegale Waffenimporte weiterhin kaum eingedämmt werden.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Welche sachliche Rechtfertigung sowie wissenschaftliche Evidenz begründen eine vierwöchige Wartefrist?
2. Welche sachliche Rechtfertigung sowie wissenschaftliche Evidenz begründen die Erhöhung des Mindestalters für eine Waffe der Kategorie B auf 25 Jahre?
3. Inwiefern können Maßnahmen, welche nur den legalen Waffenbesitz umfassen, tatsächlich zur Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes bzw. zu Straftaten mit illegalen Waffen beitragen?
4. Wie viele Straftaten wurden seit 2020 mit einer illegalen Schusswaffe begangen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Delikt, Staatsbürgerschaft des Täters, Bundesland)
5. Wie viele Straftaten wurden seit 2020 mit einer legalen Schusswaffe begangen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Delikt, Staatsbürgerschaft des Täters, Bundesland)
6. Welche Maßnahmen werden Sie im Jahr 2026 gegen illegale Waffenströme konkret setzen?
a. Welche Budgetmittel sind hierfür vorgesehen?
7. Wann werden die technischen Umstellungen im Zentralen Waffenregister fertiggestellt sein?
8. Wird die Novellierung des Waffengesetzes evaluiert werden?
a. Wenn ja, wann?
9. Welche Maßnahmen plant das BMI, um sicherzustellen, dass gesetzestreue Bürger nicht weiterhin pauschal unter Generalverdacht gestellt werden, während gefährliche, oftmals illegal aufhältige Tätergruppen nicht abgeschoben werden? können?
a. Welche konkreten Verbesserungen in diesem Bereich sind 2026 zu erwarten?