4688/J XXVIII. GP

Eingelangt am 26.01.2026
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Anfrage

 

der Abgeordneten Elisabeth Götze, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

betreffend Außereuropäische Plattformen wie Temu oder Shein als Trittbrettfahrer bei Abfallverwertung?

BEGRÜNDUNG

 

Mit der Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes trat am 1.1.2023 der neue § 12c AWG in Kraft, der eine entscheidende Haftungslücke im Fernabsatz geschlossen hat: Marktplatzbetreiber (wie Amazon, AliExpress, Temu oder Shein) sind gemäß § 12c Abs 1 AWG gesetzlich verpflichtet sicherzustellen, dass die über ihre Plattformen vertreibenden Händler die österreichischen Verpackungsvorschriften einhalten. Konkret bedeutet das: Marktplätze dürfen den Verkauf durch Drittanbieter nur dann ermöglichen, wenn diese nachweislich an einem zertifizierten Sammel- und Verwertungssystem (SVS) teilnehmen und – sofern sie keinen Sitz in Österreich haben – einen bevollmächtigten Vertreter für die Verpflichtung bestellt haben. Damit ist der Marktplatz vom bloßen Vermittler zum Mitverantwortungsträger geworden. Ein Verstoß gegen diese Regelung wird durch Geldstrafen zwischen EUR 450 und EUR 8.400 pro Verwaltungsübertretung sanktioniert (§ 79 Abs 2 Z 2aa AWG).

Im Jahr 2025 haben die Paketmengen von Anbietern wie Temu und Shein in Österreich neue Rekordwerte erreicht. Berichte von Logistikern und dem Handelsverband aus dem Jahr 2025 zeichnen das Bild einer „Paket-Lawine“. Insgesamt stieg das Paketvolumen auf rund 430 Millionen Sendungen, ein Viertel davon kommt aus China, also mehr als 100 Millionen Sendungen.[1]

Angesichts des rasanten Wachstums von Plattformen wie Temu und Shein ist fraglich, ob das Kontroll-Regime und auch die Sanktionshöhe noch ausreichend sind, um Trittbrettfahrertum zu verhindern. Schon im Jahr 2022 – also noch vor der Regelung der Verantwortung von Marktplatzbetreibern und vor allem vor dem exponentiellen Wachstum von Billigst-Plattformen, wie Temu und Shein, in den Jahren 2024/2025 – hat der Rechnungshof kritisiert: „Die lange Verfahrensdauer und unvollständige Verfolgung von Verstößen hatten negative Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Kontrollen.“[2] Zahlreiche Trittbrettfahrer nehmen an keinerlei Sammel- und Verwertungssystem teil.

Laut diesem Rechnungshof-Bericht, der sich nur auf Kunststoff-Verpackungen bezieht, gab es im Jahr 2022 214.382 t  Haushalts(kunststoff)verpackungen, wovon nur 155.584 t lizenziert waren. Das ergab eine Trittbrettfahrerquote von 27,4%. Bei gewerblichen Verpackungen lag die Trittbrettfahrer-Quote sogar bei 31,3 % - das heißt, fast ein Drittel der Unternehmen hat seine Verpflichtungen nach dem AWG nicht erfüllt.

Weiters hat der Rechnungshof in diesem Bericht festgehalten, dass im Durchschnitt „nur“ Geldstrafen in Höhe von EUR 650 verhängt wurden - also deutlich unter der maximal vorgesehenen Strafdrohung von bis zu 8.400 EUR. Laut Rechnungshof sind derart niedrige Geldstrafen nicht hinreichend abschreckend. Das gilt umso mehr im Jahr 2025 und angesichts von Plattformen, die Milliarden-Umsätze erwirtschaften.[3]

Der Rechnungshof empfahl dem Ministerium, angesichts der hohen Anzahl an Trittbrettfahrern eine wirksame und ausreichend dimensionierte Kontrolle der Einhaltung der Verpackungsverordnung sicherzustellen. Dies könnte durch eine Fokussierung der Kontrollen auf Trittbrettfahrer, eine Erhöhung der eingesetzten Ressourcen im Ministerium für mehr Kontrollen sowie eine konsequente Verfahrensführung samt effektiver Nachkontrolle erfolgen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Tonnen wurden bei Verpackungen aus Papier, Karton, Pappe und Wellpappe, Kunststoff-Verpackungen, bei Elektrogeräten und Batterien in den Jahren 2022 – 2025 gesammelt? Listen Sie bitte tabellarisch unter Anführung der jeweiligen Abfallart auf.

2)    Wie viele Tonnen des Abfalls aus Papier, Karton, Pappe und Wellpappe, Kunststoff-Verpackungen, Elektrogeräten und Batterien wurden in den Jahren 2022 – 2025 lizenziert? Listen Sie bitte tabellarisch unter Anführung der jeweiligen Abfallart auf.

3)    Wie hoch war die Quote an Trittbrettfahrern in Sammel- und Verwertungssystemen bei Verpackungen aus Papier, Karton, Pappe und Wellpappe, Kunststoff-Verpackungen, bei Elektrogeräten und Batterien in den Jahren 2022 - 2025? Listen Sie bitte tabellarisch unter Anführung der jeweiligen Abfallart auf.

4)    Wie hoch waren die im Durchschnitt verhängten Geldstrafen bei einem Verstoß gegen § 12c AWG?

5)    Wie hoch waren die insgesamt verhängten Geldstrafen wegen Verstößen gegen § 12c AWG?

6)    Wie viele derartige Geldstrafen wurden verhängt?

7)    Gab es Schwerpunktkontrollen für Pakete/Verpackungen von Temu oder Shein?

8)    Wie hoch ist der Trittbrettfahrer-Anteil bei Händlern, die ihre Produkte über die Plattformen Temu, Shein, AliExpress und Amazon verkaufen?

9)    Gibt es Pläne, die Verwaltungsstrafdrohung des § 79 Abs 2 Z 2aa AWG anzuheben?

10) Gibt es Pläne die Kontrollen der Verpackungsverordnung zu forcieren oder Schwerpunktkontrollen durchzuführen, wie vom Rechnungshof vorgeschlagen?

a.    Wenn ja, welche Ressourcen sind dafür vorgesehen?

b.    Wenn nein, warum nicht?



[1] https://www.leadersnet.at/news/94874,ruf-nach-radikalen-konsequenzen-fuer-fernost-plattform-shein.html

[2] https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Verpackungsabfa-lle.pdf

[3] https://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/19256750/1-5-milliarden-euro-gaben-konsumenten-bei-temu-shein-und-co-aus - Der Bericht bezieht sich auf 2024, 2025 gab es ein erhebliches Wachstum für die Nahost-Billig-Plattformen.