4693/J XXVIII. GP
Eingelangt am 26.01.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend PFAS-Trinkwasseruntersuchungen zur Grenzwerteinhaltung ab 2026
Das Trinkwasser in Österreich unterliegt höchsten Standards und wird regelmäßig untersucht. Die Wasserqualität kann über https://www.trinkwasserinfo.at/ abgerufen werden.
Seit einigen Jahren wird jedoch durch Untersuchungen immer evidenter, dass über 10.000 menschengemachte Industriechemikalien, die aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften in zahlreichen Produkten zum Einsatz kommen (unter anderem in Feuerlöschschäume, Kochgeschirr, Textilien, Kosmetika, Arzneimittel, …), sich in der Umwelt und damit auch in unserem Trinkwasser anreichern. Sie werden Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz PFAS, genannt und sind gesundheitsgefährdend. Trifluoracetat (TFA), ein Stoff der PFAS-Gruppe wurde jüngst in Mineralwässern nachgewiesen.
Mit der EU-Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184) wurde die Untersuchung von PFAS in den Standardumfang der Trinkwasseranalyse aufgenommen. Bisher gab es noch keinen definierten Grenzwert. Seit Jänner 2026 gibt es jedoch einen verbindlichen Grenzwert für die Summe von 20 PFAS-Einzelsubstanzen (PFAS20), der bei 0,1 µg/l liegt.
In Österreich wurden bereits PFAS-Kontaminationen im Trinkwasser festgestellt, unter anderem in Oberösterreich, wo stichprobenartige Untersuchungen zeigen, dass der zukünftige Grenzwert nicht überall eingehalten werden kann. Das Land Oberösterreich hat daher eine Fördermaßnahme eingeführt, um Wasserversorger bei der Untersuchung auf PFAS zu unterstützen. Öffentliche Wasserversorger – darunter kommunale Wasserversorger, Wasserverbände und Wassergenossenschaften – können eine Unterstützung der Untersuchungskosten von bis zu 170 Euro für eine Trinkwasseranalyse auf PFAS[1] erhalten. Ziel ist es, frühzeitig etwaige Belastungen zu identifizieren und den Wasserversorgern ausreichend Zeit zu geben, Maßnahmen zur Einhaltung der neu eingeführten Grenzwerte zu ergreifen.
Im Bundesland Salzburg ist die Trinkwasserversorgung durch 73 Gemeinden und 554 Wassergenossenschaften sowie 4 private Großversorger (darunter aber auch so große wie die Salzburg AG) sichergestellt. Im Wasserinformationssystem sind rund 4000 Einzelwasserversorgungsanlagen aufgelistet, insgesamt werden ca. 6500 große und kleine Quellen sowie ca. 700 Brunnen für Trinkwasserzwecke genutzt.
Es gibt bereits bekannte PFAS-Belastungen im Salzburger Grundwasser, unter anderem in der Umgebung des Flughafens Salzburg, die Ergebnisse des Umweltmonitorings[2] liegen bereits vor. Trinkwasserquellen befinden sich nicht im Untersuchungsgebiet.
In der Beantwortung Nr. 237[3] einer Anfrage der GRÜNEN an die Salzburger Landesregierung wurde mehrfach auf den Vollzug in mittelbarer Bundesverwaltung verwiesen, und dass dieser daher nicht unter das Interpellationsrecht des Salzburger Landtags falle.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen um sicherzustellen, dass die Belastung des Salzburger Trinkwassers mit PFAS überprüft und ggf. reduziert wird, um den seit Jänner 2026 neu eingeführten EU-Grenzwert von Beginn weg einzuhalten?
2) In der Beantwortung Nr. 214[4] einer Anfrage der GRÜNEN an die Salzburger Landesregierung hat Landesrat DI Dr. Schwaiger informiert, dass beim Sondermessprogramm 2022 in 58 Grundwasserproben die PFAS-Stoffgruppe geringfügigst nachgewiesen worden ist und an drei dieser Grundwassermessstellen erhöhte Messwerte ermittelt worden sind. An welchen 58 Grundwasserproben wurde PFAS in welcher Höhe geringfügigst nachgewiesen und an welchen drei Grundwasserstellen wurden welche erhöhten Werte nachgewiesen? Wir ersuchen um Auflistung der Grundwasserstellen, konkrete Lage, und jeweilige Höhe des PFAS-Messergebnisses, sofern vorliegend inklusive Aufschlüsselung auf die Einzelsubstanzen.
3) Gibt es Kenntnis darüber, dass die Wassergenossenschaften in Salzburg ihr Trinkwasser auf PFAS bereits vorab untersuchen, damit der neue EU-Grenzwert seit Jänner 2026 von Beginn weg eingehalten werden kann?
a. Wenn ja, welche Maßnahmen setzen die Wassergenossenschaften?
b. Wenn nein, warum werden keine Maßnahmen gesetzt, wenn seit Jänner 2026 ein EU-Grenzwert eingehalten werden muss?
4) Welche konkreten Schritte werden unternommen, um die Wassergenossenschaften über die Risiken von PFAS im Trinkwasser zu informieren, bei der Implementierung von Überwachungsmaßnahmen und ggf. bei der Reduzierung der PFAS-Belastung zu unterstützen?
[1] https://www.land-oberoesterreich.gv.at/525462.htm
[2] https://www.salzburg.gv.at/themen/umwelt/umweltueberwachung/umweltmonitoring
[3] https://www.salzburg.gv.at/00201lpi/17Gesetzgebungsperiode/3Session/237-BEA.pdf
[4] https://www.salzburg.gv.at/00201lpi/17Gesetzgebungsperiode/3Session/214-BEA.pdf