4694/J XXVIII. GP

Eingelangt am 26.01.2026
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Anfrage

 

der Abgeordneten Olga Voglauer, Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Folgeanfrage zu  Anfrage 3911/J Personalsituation im LSE Kärnten

BEGRÜNDUNG

 

In Ihrer Anfragebeantwortung (3417/AB) zu der schriftlichen Anfrage (3911/J) der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation im LSE Kärnten ging es um die Besetzung von Leitungspositionen und deren Stellvertreter:innen am Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) Kärnten.

Dabei ging es der Erstanfragestellerin vor allem darum ein Bild darüber zu bekommen, wie es um die Personalsituation im Amt bestellt sei. Leider wirft die Anfragebeantwortung aber weitere Fragen auf.

So wurde angegeben, dass nach der Abbestellung des ehemaligen Leiters eine interimistische Leitung eingesetzt wurde, und das Amt nun seit mittlerweile vier Jahren nur „vorübergehend“ besetzt ist – während einer Zeit in der Aufgrund der Reform von LVT zu LSE grundlegende strukturelle Reformen durchgeführt werden. Eine Ausschreibung sei „mittelfristig“ geplant.

Setzt man dies in den Kontext, dass die gesetzlich festgelegte, reguläre Funktionsdauer für Beamt:innen in leitenden Funktionen lediglich fünf Jahre ist, erscheint eine mehrjährige interimistische Betrauung der Leitung überraschend. Nicht zuletzt verwehrt dieses Vorgehen anderen potenziellen Kandidat:innen den Zugang zu einem fairen Bewerbungsverfahren.

Angegeben wurde darüber hinaus, dass es in den vergangenen vier Jahren keine stellvertretende Leitung gab, sondern diese nur „im Einzelfall über Weisung der Frau Landespolizeidirektorin“ eingesetzt wurde. Dies wirft gleich zwei Fragenkomplexe auf. Strukturell betrachtet müsste dies eine gravierende Mehrbelastung für die interimistische Leitung sein, über vier Jahre hinweg keinen Stellvertreter zu haben. Aber auch in Bezug auf den Fall am Peršmanhof stellt sich die Frage, ob der einsatzleitende LSE-Beamte nun dort war als stellvertretender Leiter bzw. ob er diese Funktion einmal innehatte. 

Zusammen betrachtet stellt sich hier vor allem die Frage zum Verantwortungsbewusstsein des Bundesministers. In einer Zeit, in der die Terrorbedrohung in Österreich auf der zweithöchsten Stufe steht und grundlegende Reformen in den LSEs durchgeführt werden, scheint es so als würden geregelte Personalverhältnisse in zentralen Behörden vernachlässigt werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)        Sie antworten in Ihrer Anfragebeantwortung 3417/AB vom 12.01.2026 zu 3911/J (XXVIII. GP), auf die Frage, ob die Leitung des LSE Kärnten nach dem Jahr 2022 und nach Abschluss der Reform nochmals ausgeschrieben wurde und wenn nein, wann eine Ausschreibung geplant sei, mit der Antwort: „Eine Interessentensuche wird mittelfristig erfolgen.“

a.    Wurde die derzeitige interimistische Leitung auf unbestimmte Zeit bestellt? Wenn nein, wie oft wurde die Betrauung mit der interimistischen Leitung verlängert?

b.    Gibt es im Bundesministerium für Inneres eine interne Leitlinie, einen Erlass oder ähnliche Anweisungen mit Vorgaben zur maximalen Länge für interimistische Besetzungen?

c.    Inwiefern garantieren Sie im Vollzug interimistischer Besetzungen, dass diese im Einklang mit dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz stehen?

2)        Warum wurde vier Jahre lang davon abgesehen, die Planstelle für die Leitung des LSE Kärnten auszuschreiben? Welche gesetzliche Grundlage hat diese lange Vakanz?

3)        Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob und wann die Leitung des LSE Kärnten neu ausgeschrieben wird? Wo sind diese Kriterien gesetzlich festgeschrieben?

4)        Wer besetzt seit März 2022 die Planstelle zur Leitung des LSE Kärnten? Bitte um Auflistung der Jahre 2022, 2023, 2024, 2025.

a.    Falls keine namentliche Nennung möglich ist: war die Stelle durchgehend von derselben Person besetzt?

5)        Welche Qualifikationen wird eine zukünftige Leitungsperson erfüllen müssen? Verfügt die aktuelle interimistische Leitung des LSE Kärnten über die notwendigen beruflichen Qualifikationen zur Ausübung der Leitungsfunktion des LSE Kärnten?

6)        Welcher Besoldungsgruppe ist die Leitung des LSE Kärnten zugeteilt?

7)        Welcher Besoldungsgruppe ist die Stv. Leitung des LSE Kärnten zugeteilt?

8)        Welcher Besoldungsgruppe ist die derzeitige interimistische Leitung des LSE Kärnten zugeteilt?

9)        Wie garantieren Sie den Vollzug des VfGH Erkenntnisses G324/2021 vom 3.3.2022 bei einer interimistischen Leitung des LSE Kärnten über mehrere Jahre hinweg?

10)     In welchen anderen Bundesländern wurde die Leitung eines LSEs oder LVTs über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten nur interimistisch besetzt? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland und Zeitraum.