4695/J XXVIII. GP
Eingelangt am 26.01.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Lausch
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Gelockerter Vollzug und Unterbrechung der Freiheitsstrafe
Auf der Website von „österreich.gv.at“ kann man Folgendes lesen:
„Gelockerter Vollzug
Gelockerter Vollzug bedeutet die Gewährung von Lockerungen im Strafvollzug und dient der Vorbereitung einer/eines Strafgefangenen auf das Leben in Freiheit. Er ist dann möglich, wenn nicht zu erwarten ist, dass die/der Gefangene die Lockerung missbraucht. Lockerungen können der Verzicht auf das Verschließen der Aufenthaltsräume, das Unterbleiben der Gesprächs-überwachung bei Besucherinnen/Besuchern oder die Gewährung von Ausgängen z.B. zum Zwecke der Berufsausbildung sein. Die Entscheidung über den gelockerten Vollzug trägt die Anstaltsleiterin/der Anstaltsleiter oder das Bundesministerium für Justiz.“[1]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Strafgefangene befinden sich 2025 gem. § 126 StVG (inkl. § 99a StVG) im gelockerten Vollzug? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten inkl. Außenstellen, Delikten, Staatsbürgerschaft, sowie Art der Vollzugs-lockerung)
2. Wie viele Strafgefangene sind 2025 nicht wie vorgegeben in die Justizanstalten zurückgekehrt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und den Kriterien zu Frage 1)
3. Nach wie vielen Strafgefangenen, die im Zusammenhang mit dem gelockerten Vollzug nicht mehr in die Justizanstalten zurückgekehrt sind, wird zurzeit gefahndet? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Jahren und den Kriterien zu Frage 1)
4. Wie viele Strafgefangene wurden etwa im Rahmen einer Fahndung wieder inhaftiert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und den Kriterien zu Frage 1)
5. Wurde bei Strafgefangenen der gelockerte Vollzug widerrufen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und den Kriterien zu Frage 1)
a. Wenn ja, warum?
6. An welchen Fort- und Weiterbildungen nehmen die betroffenen Strafgefangenen teil? (Bitte um Aufschlüsselung nach den Kriterien zu Frage 1)
7. Sind diese Fort- und Weiterbildungen mit Kosten verbunden?
a. Wenn ja, wie hoch sind diese Kosten 2025?
b. Wenn ja, wer bezahlt diese Kosten?
8. Wie viele Strafgefangene wurden während des gelockerten Vollzugs 2025 straffällig? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und den Kriterien zu Frage 1)
9. Wie vielen Häftlingen wurden 2025 gem. § 99 StVG eine Unterbrechung der Freiheitsstrafe genehmigt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten inkl. Außenstellen, Delikten, Restzeit bis zum geplanten Haftende, Staats-bürgerschaft, einzelne Jahre, sowie Grund der Unterbrechung)
10. Wie viele Häftlinge sind 2025 von der Haftunterbrechung nicht wie vorgegeben in die Justizanstalt zurückgekehrt? (Bitte um Aufschlüsselung nach den Kriterien zu Frage 9)
11. Nach wie vielen Strafgefangenen, die im Zusammenhang mit einer Haftunterbrechung nicht mehr in die Justizanstalt zurückgekehrt sind, wird zurzeit gefahndet?
12. Wie viele Strafgefangene wurden im Rahmen einer Fahndung wieder inhaftiert? (Bitte um Aufschlüsselung nach den Kriterien zu Frage 9)
13. Wie viele Strafgefangene wurden während der Unterbrechung der Freiheitsstrafe straffällig? (Bitte um Aufschlüsselung nach den Kriterien zu Frage 9)