4696/J XXVIII. GP

Eingelangt am 26.01.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Markus Leinfellner

an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

betreffend NGO-Business: 25.000,00 € aus dem Sportbudget für inklusive Sport-programme in Algerien?

 

 

Wie der „Sportbericht 2024“, vorgelegt vom Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, in seiner neuesten Ausgabe dokumentiert, hat das Ressort unter der schwarz-grünen Regierung unter Vizekanzler Kogler den Verein „Sport Inclusion Network – Netzwerk Sport und soziale Inklusion (SPIN)“ (ZVR-Zahl 1621751943) im Jahr 2024 mit insgesamt 25.000,00 € bei jahresübergreifender Auszahlung aus dem Sportbudget gefördert.[1]

 

Inwiefern dieses Steuergeld gut investiert ist, gilt es angesichts der Informationen zum geförderten Projekt, das in Algerien abgewickelt wird, zu hinterfragen:

 

„Projektskizze

Im Laufe von 18 Monaten (Dezember 2024 bis Mai 2026) werden wir inklusive Sportprogramme durch die folgenden Aktivitäten fördern und initiieren:

·         Entwicklung eines inklusiven Sporttrainingscurriculums auf der Grundlage des Wissens lokaler Partner und SPIN-Trainer

·         Ein mehrtägiger Train-the-Trainers-Workshop im Frühjahr 2025 für 25 lokale Multiplikator*innen-Trainer*innen

·         Mit diesen 25 Trainern werden darüber hinaus insgesamt ca. 300 lokale Trainer und Sportpraktiker in den 5 Flüchtlingslagern erreicht

·         Bereitstellung neuer Sportgeräte für Kinder und Jugendliche in allen 5 Camps

·         Informationskampagne über Antidiskriminierung und die Werte des inklusiven Sports“[2]

 

Während es für österreichische Kinder und Jugendliche es immer noch keine flächendeckende Ausrollung der tägliche Bewegungseinheit gibt, weil die finanziellen Mittel fehlen, wird hier österreichisches Steuergeld nach Afrika geschickt. In Zeiten von Sportbudgetkürzungen ist diese Vorgehensweise jedem Steuerzahler schleierhaft.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „Sport Inclusion Network – Netzwerk Sport und soziale Inklusion (SPIN)“ wurden in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 23.10.2024) mit 25.000,00 € gefördert?

a.    Wann wurde die Förderung beantragt?

b.    Von wem wurde die Förderung beantragt?

                                          i.    Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

c.    Wann wurde die Förderung genehmigt?

d.    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

                                          i.    Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

e.    Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

                                          i.    Wenn ja, mit welchen?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

f.     Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

g.    Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wann?

                                        ii.    Mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

h.    Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

i.      In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „Sport Inclusion Network – Netzwerk Sport und soziale Inklusion (SPIN)“ erbracht?

2.    Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „Sport Inclusion Network – Netzwerk Sport und soziale Inklusion (SPIN)“ in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang gefördert?

a.    Wenn ja, wann wurde die Förderung beantragt?

b.    Von wem wurde die Förderung beantragt?

                                          i.    Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

c.    Wann wurde die Förderung genehmigt?

d.    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

                                          i.    Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

e.    Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

                                          i.    Wenn ja, mit welchen?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

f.     Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

g.    Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wann?

                                        ii.    Mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

h.    Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

i.      In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „Sport Inclusion Network – Netzwerk Sport und soziale Inklusion (SPIN)“ erbracht?

3.    An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter des Vereins „Sport Inclusion Network – Netzwerk Sport und soziale Inklusion (SPIN)“ seit dem 24.10.2024 teil?

4.    Nahmen Vertreter Ihres Ressorts an einer Veranstaltung des Vereins „Sport Inclusion Network – Netzwerk Sport und soziale Inklusion (SPIN)“ im Jahr 2025 teil?

a.    Wenn ja, wie viele Personen nahmen teil?

b.    Wenn ja, welche Kosten entstanden durch die Teilnahme?

5.    Fielen durch eine solche Veranstaltung im Jahr 2025 in Ihrem Zuständigkeitsbereich Kosten durch Förderungen, Ausgaben für Vortragende, Raummieten, Catering, Technik oder Ähnliches an?



[1]    https://www.bmwkms.gv.at/dam/jcr:802fa90e-288b-491a-af37-478cfec93a6f/Sportbericht%202024%20-%20Web.pdf , S. 214, 234 (aufgerufen am 19.11.2025)

[2]    https://sportinclusion.net/spin-youth-project-2/ (aufgerufen am 19.11.2025)