4710/J XXVIII. GP
Eingelangt am 26.01.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christoph Steiner
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Transparenzportal: Nur weil „transparent“ draufsteht, ist es noch lange nicht transparent!
Das Transparenzportal[1] soll umfassend alle staatlichen Förderungen und Leistungen des Bundes (z. B. Förderungen für Vereine, NGOs, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen) für die Bürger öffentlich und im wahrsten Sinne des Wortes transparent machen, da es sich letztendlich um deren Steuergeld handelt. Seit 2013 wurde es erstmals öffentlich zugänglich gemacht, nachdem 2012 entsprechende gesetzliche Grundlagen geschaffen worden sind.[2]
Seit dem Transparenzdatenbankgesetz (TDBG) 2012[3] (praktisch seit 2013 über das Transparenzportal) sind Bundesministerien und andere öffentliche Leistungsgeber verpflichtet, ihre Förderangebote und Auszahlungen (Leistungsmitteilungen) in der Transparenzdatenbank zu melden.
Seit 2025 gibt es zusätzliche Veröffentlichungspflichten: Bestimmte Förderungen/ Leistungen an Organisationen und Unternehmen müssen öffentlich im Transparenzportal ausgewiesen werden, insbesondere Einzelzahlungen ab 1.500 € pro Jahr und Empfänger, und nicht mehr nur intern gemeldet werden.[4]
Dennoch melden nicht alle Ministerien jede einzelne Auszahlung fehlerfrei oder vollständig. Es gibt dahingehend erhebliche Missstände in Bezug auf Datenqualität, Transparenz (!), Übersichtlichkeit und Aktualität. Es ist dies erschütternder Weise ein bekanntes Problem, welches auch der Rechnungshof erkannt und bereits mehrfach deutlich kritisiert hat.[5]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Wieviel Prozent der von Ihrem Ressort getätigten Förderungen wurden seit dem Jahr 2019 in das Transparenzportal aufgenommen? (Bitte um Aufschlüsselung nach dem jeweiligen Jahr)
2. Gibt es von Ihrem Ressort getätigte Förderungen seit dem Jahr 2019, die nicht im Transparenzportal aufgenommen sind?
3. Wer (welche Abteilung) in Ihrem Ressort befüllt das Transparenzportal?
4. Nach welchen Kriterien befüllt Ihr Ressort das Transparenzportal?
a. Wird seit dem Jahr 2019 dasselbe Kriterium angewendet?
i. Falls nein, wann, warum und auf welcher Grundlage wurde dies geändert?
5. Gab es eine Weisung, einen Erlass oder eine andere dienstliche Anordnung, nach welchen Kriterien bzw. welcher Priorität das Transparenzportal befüllt werden soll?
a. Falls ja, wie lautet diese?
b. Falls ja, wann und von wem wurde sie erteilt?
6. Haben Sie oder einer Ihrer Amtsvorgänger seit dem Jahr 2019 durch eine Weisung, einen Erlass oder eine andere dienstliche Anordnung erlassen, dass eine oder mehrere bestimmte Förderungen nicht in das Transparenzportal aufgenommen werden?
a. Falls ja, wann?
b. Falls ja, welche Förderung(en) hat dies betroffen?
7. Führt Ihr Ressort Qualitäts- und Vollständigkeitsprüfungen nach der Veröffentlichung der Daten in der Transparenzdatenbank durch?
8. Haben Sie in Ihrem Ressort Mechanismen implementiert, um zu verhindern, dass Förderströme an NGOs durch Stückelung (mehrere Zahlungen knapp unter Schwellen) oder Rechtsträger-Splitting (Verein + Tochter-GmbH + Landesstellen) die Transparenz- und Kontrollwirkung faktisch unterlaufen?
a. Falls ja, welche konkreten Maßnahmen wurden diesbezüglich implementiert?
[1] https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/startpage (aufgerufen am 14.01.2026)
[2] https://www.bmf.gv.at/services/transparenzportal.html (aufgerufen am 14.01.2026)
[3] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&
Gesetzesnummer=20008050 (aufgerufen am 14.01.2026)
[4] https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Bund_Transparenzdatenbank
_Kosten_Nutzen_Ziele_Zielerreichung.pdf (aufgerufen am 14.01.2026)
[5] https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/home _7/Transparenzdatenbank.pdf (aufgerufen am 14.01.2026)