Eingelangt am 26.01.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag.
Harald Stefan
an die Bundesministerin
für Justiz
betreffend
Auslastung, Finanzierung und Aufteilung von Erwachsenen-vertretungen durch
Erwachsenenschutzvereine
Mit
dem Inkrafttreten des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes am 1. Juli 2018 wurde das
Ziel verfolgt, die Autonomie unterstützungsbedürftiger Personen zu
stärken und zugleich die Zahl der Vertretungen auf das notwendige
Maß zu reduzieren. Ein zentrales Element dieser Reform ist die Rolle der
Erwachsenenschutzvereine, die neben nahestehenden Personen und gewählten
Vertretern als Erwachsenenvertreter bestellt werden können.
In der
Praxis bestehen zahlreiche offene Fragen hinsichtlich der konkreten Auslastung
dieser Vereine, ihrer Finanzierung, sowie der tatsächlichen Zahl und
Verteilung von Erwachsenenvertretungen. Besonders im Hinblick auf eine faire
und bedarfsgerechte Verteilung zwischen Vereinsvertretern und anderen
Erwachsenenvertretern (z. B. Notare und Rechtsanwälte) ist
Transparenz erforderlich.
In
diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte der Abgeordnete an die Bundes-ministerin
für Justiz nachstehende
Anfrage
- Wie
viele Personen waren zum Stichtag 31.12.2024 in Österreich durch
einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter vertreten?
- Wie
viele davon wurden durch einen Erwachsenenschutzverein vertreten?
- Wie
viele durch nahestehende Personen?
- Wie
viele durch andere Vertreter (z. B. Notare, Rechtsanwälte)?
- Gibt
es gerichtliche oder statistische Erhebungen dazu, wie häufig
Erwachsenenschutzvereine als gerichtliche Erwachsenenvertreter für
spezifische Angelegenheiten (z. B. medizinische Fragen, Wohnort)
bestellt werden?
- Wie
erfolgt derzeit die Finanzierung der Erwachsenenschutzvereine durch den
Bund?
- Welche
Beträge wurden den einzelnen Erwachsenenschutzvereinen in den Jahren
2018 (seit Inkrafttreten des 2. ErwSchG) bis 2024 jeweils zugewiesen?
(Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)
- Welche
Kriterien liegen dieser Mittelzuteilung zugrunde?
- In
welcher Weise werden Entschädigungen bei der Mittelzuteilung
berücksichtigt?
- Gibt
es eine Evaluierung oder regelmäßige Kontrolle der tatsächlichen
Arbeits-auslastung der Erwachsenenschutzvereine?
- Wenn
ja, wer führt diese durch und in welchen Intervallen?
- Gibt
es dabei standardisierte Kennzahlen, z. B. Betreuungsfälle pro
Mitarbeiter?
- Wie
hoch ist der durchschnittliche Verwaltungsaufwand pro
Erwachsenenvertretung?
- Wie
wird sichergestellt, dass die Bestellung von Erwachsenenvertretern im
gerichtlichen Verfahren objektiv, sachgerecht und mit Blick auf eine faire
Aufgabenverteilung zwischen Vertretern der Erwachsenenschutzvereine und
anderen möglichen Vertretern erfolgt?
- Sind
gesetzliche oder organisatorische Maßnahmen zur Verbesserung der
Transparenz und Verteilung von Erwachsenenvertretungen unter den
verschiedenen Trägern (Vereine, Privatpersonen, Berufsgruppen)
geplant?