4715/J XXVIII. GP

Eingelangt am 26.01.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Harald Stefan

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Auslastung, Finanzierung und Aufteilung von Erwachsenen-vertretungen durch Erwachsenenschutzvereine

 

 

Mit dem Inkrafttreten des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes am 1. Juli 2018 wurde das Ziel verfolgt, die Autonomie unterstützungsbedürftiger Personen zu stärken und zugleich die Zahl der Vertretungen auf das notwendige Maß zu reduzieren. Ein zentrales Element dieser Reform ist die Rolle der Erwachsenenschutzvereine, die neben nahestehenden Personen und gewählten Vertretern als Erwachsenenvertreter bestellt werden können.

 

In der Praxis bestehen zahlreiche offene Fragen hinsichtlich der konkreten Auslastung dieser Vereine, ihrer Finanzierung, sowie der tatsächlichen Zahl und Verteilung von Erwachsenenvertretungen. Besonders im Hinblick auf eine faire und bedarfsgerechte Verteilung zwischen Vereinsvertretern und anderen Erwachsenenvertretern (z. B. Notare und Rechtsanwälte) ist Transparenz erforderlich.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte der Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

  1. Wie viele Personen waren zum Stichtag 31.12.2024 in Österreich durch einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter vertreten?
    1. Wie viele davon wurden durch einen Erwachsenenschutzverein vertreten?
    2. Wie viele durch nahestehende Personen?
    3. Wie viele durch andere Vertreter (z. B. Notare, Rechtsanwälte)?
  2. Gibt es gerichtliche oder statistische Erhebungen dazu, wie häufig Erwachsenenschutzvereine als gerichtliche Erwachsenenvertreter für spezifische Angelegenheiten (z. B. medizinische Fragen, Wohnort) bestellt werden?
  3. Wie erfolgt derzeit die Finanzierung der Erwachsenenschutzvereine durch den Bund?
    1. Welche Beträge wurden den einzelnen Erwachsenenschutzvereinen in den Jahren 2018 (seit Inkrafttreten des 2. ErwSchG) bis 2024 jeweils zugewiesen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)
    2. Welche Kriterien liegen dieser Mittelzuteilung zugrunde?
    3. In welcher Weise werden Entschädigungen bei der Mittelzuteilung berücksichtigt?
  4. Gibt es eine Evaluierung oder regelmäßige Kontrolle der tatsächlichen Arbeits-auslastung der Erwachsenenschutzvereine?
    1. Wenn ja, wer führt diese durch und in welchen Intervallen?
    2. Gibt es dabei standardisierte Kennzahlen, z. B. Betreuungsfälle pro Mitarbeiter?
    3. Wie hoch ist der durchschnittliche Verwaltungsaufwand pro Erwachsenenvertretung?
  5. Wie wird sichergestellt, dass die Bestellung von Erwachsenenvertretern im gerichtlichen Verfahren objektiv, sachgerecht und mit Blick auf eine faire Aufgabenverteilung zwischen Vertretern der Erwachsenenschutzvereine und anderen möglichen Vertretern erfolgt?
  6. Sind gesetzliche oder organisatorische Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Verteilung von Erwachsenenvertretungen unter den verschiedenen Trägern (Vereine, Privatpersonen, Berufsgruppen) geplant?