4727/J XXVIII. GP
Eingelangt am 27.01.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Alois Kainz
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend Folgeanfrage zu 3556/J „Umgang mit Sondermüll und steigenden E-Abfallmengen“
Die Beantwortung 3057/AB der parlamentarischen Anfrage betreffend „Umgang mit Sondermüll und steigenden E-Abfallmengen“ (3556/J)[1] zeigt deutlich, vor welchen strukturellen Herausforderungen die österreichische Abfallwirtschaft derzeit steht. So weist das Ministerium etwa darauf hin, dass unsachgemäß entsorgte Batterien zunehmend zu gefährlichen Bränden in Abfallbehandlungsanlagen führen und das mit erheblichen Risiken für Beschäftigte und Betriebe. Gleichzeitig existieren österreichweit laut Statusbericht 2025 mittlerweile 3.423 Entsorgungs- und Behandlungsanlagen, ein Zuwachs von 42% innerhalb von zehn Jahren, während die Branche insgesamt 31.573 Beschäftigte umfasst. Trotz dieses Ausbaus müssen jedoch wesentliche Abfallströme – darunter gefährliche Rückstände wie Filterkuchen aus Abgasreinigungen, Hg-haltige Abfälle oder diverse Batterietypen – weiterhin mangels adäquater inländischer Kapazitäten ins Ausland verbracht werden.
Auch bei Zukunftsthemen wie der Entsorgung von Photovoltaikmodulen oder Fahrzeugbatterien bleibt unklar, wie Österreich die erwarteten Mengensteigerungen bewältigen will, zumal derzeit keine spezialisierten PV-Recyclinganlagen im Inland existieren und die Rücknahmeinfrastruktur für Batterien erheblich ausgeweitet werden müsste. Diese Befunde werfen weitere Fragen hinsichtlich der langfristigen strategischen Planung, der Sicherheitsstandards, der regionalen Kapazitäten sowie der wirtschaftlichen und ökologischen Tragfähigkeit des bestehenden Systems auf.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage
1. Welche konkreten Ergebnisse hat der erwähnte Runde Tisch im September 2025 zur Verbesserung der Batteriesammlung hervorgebracht? (Bitte um Auflistung der Ergebnisse samt Wirkungsziel)
a. Wann ist mit der Umsetzung der einzelnen aufgelisteten Punkte zu rechnen?
b. Wie werden die Kosten für die einzelnen Punkte angesetzt? (Bitte um Auflistung der Kosten nach aufgelisteten Punkten)
2. Wie soll die geplante verpflichtende Rücknahme sehr kleiner Elektro- und Elektronikaltgeräte durch Trafiken und andere Kleinsthändler konkret umgesetzt werden?
3. Welche Schulungs-, Sicherheits- und Lageranforderungen sind für Trafiken vorgesehen, um potenziell brandgefährliche Altgeräte und Batterien sicher annehmen zu können?
4. Mit welchen jährlichen Altgeräte- und Batteriemengen rechnet das Ministerium bei der Ausweitung der Rücknahmepflicht auf Kleinsthändler?
5. Welche finanziellen und logistischen Unterstützungsmaßnahmen sind für Trafiken und andere kleine Letztvertreiber vorgesehen, um den zusätzlichen Aufwand zu bewältigen?
6. Wie wird gewährleistet, dass abgeholte Altgeräte und Batterien aus Trafiken rasch und brandsicher weitertransportiert werden, um Gefährdungen zu vermeiden?
7. Wie bewertet das Ministerium die Tatsache, dass in Österreich weiterhin keine spezialisierten Recyclinganlagen für Photovoltaikmodule existieren, obwohl deren Abfallmengen in den kommenden Jahren stark steigen werden?
a. Welche Maßnahmen sind geplant, um die Verarbeitung von PV-Dünnschichtmodulen, die teilweise gefährliche Stoffe enthalten, im Inland zu ermöglichen?
8. Wie soll langfristig verhindert werden, dass gefährliche Abfallströme – wie Filterkuchen aus Abgasreinigungen oder Quecksilberabfälle – mangels österreichischer Behandlungskapazitäten weiterhin ins Ausland exportiert werden müssen?
9. Welche Schritte setzt das Ministerium, um die Entsorgungskapazitäten in Österreich so auszubauen, dass künftige Mengen an Fahrzeugbatterien (Hochvoltbatterien bzw. Traktionsbatterien) und stationären Speichern adäquat behandelt werden können?
10. Wie stellt das Ministerium sicher, dass die derzeit 3.423 Entsorgungsanlagen bundesweit ausreichende Sicherheitsstandards erfüllen, insbesondere in Hinblick auf die zunehmenden Brandereignisse durch Lithiumbatterien?
11. Wie viele Prüfungen von Behandlungsanlagen wurden in den letzten fünf Jahren gemäß § 62 AWG tatsächlich durchgeführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahren)
a. In wie vielen Fällen mussten Maßnahmen oder Betriebseinstellungen erfolgen (Auflistung nach Bundesländern und Jahren)?
b. Ist die Kontrolle der Behandlungsanlagen abhängig von der Größe einer solchen?
12. Sind weitere Kampagnen, über die angekündigte Fortführung von „Hermit Leer“ hinaus, geplant, um Fehlwürfe von Batterien in den Restmüll nachhaltig zu reduzieren?
a. Wenn ja, wie sollen dies aussehen? (Bitte um Auflistung der Kampagnen samt Konzept)
b. Wenn nein, warum nicht?
13. Welche konkreten Batterietypen (z. B. Gerätebatterien, Knopfzellen, Lithium-Ionen-Akkus, Fahrzeugbatterien) sollen vom geplanten Batteriepfand erfasst werden?
a. Gibt es Größen-, Gewichts- oder Leistungsgrenzen, ab denen ein Pfand vorgesehen ist?
b. Welche Batterietypen sollen explizit nicht unter das Pfandsystem fallen und warum?
14. In welcher Höhe soll das Batteriepfand angesetzt werden?
a. Nach welchen Kriterien soll/wird diese Pfandhöhe festgelegt (Lenkungs-wirkung, Sammelquote, Kostenstruktur)?
b. Ist eine Staffelung der Pfandhöhe nach Batterietyp oder Gefährdungs-potenzial vorgesehen?
15. Ab welchem Zeitpunkt soll das Batteriepfand in Kraft treten?
16. Ist eine Übergangsfrist für Hersteller, Händler und Letztvertreiber vorgesehen?
a. Wie lange soll diese Übergangsfrist dauern?
17. Wie soll das Batteriepfandsystem organisatorisch in die bestehenden Sammel- und Rücknahmestrukturen integriert werden?
a. Welche Rolle übernehmen bestehende Sammel- und Verwertungs-systeme (z. B. Herstellerverantwortungssysteme)?
b. Ist die Einrichtung einer eigenen zentralen Pfandstelle geplant?
18. Welche zusätzlichen Pflichten ergeben sich durch das Batteriepfand für Trafiken und andere Kleinsthändler?
a. Werden diese Betriebe zur Rücknahme aller pfandpflichtigen Batterien verpflichtet, unabhängig vom Verkaufsort?
b. Welche Ausnahmen sind für besonders kleine Verkaufsstellen vorgesehen?
19. Wie sollen die durch das Batteriepfand entstehenden administrativen Aufwände für Kleinstbetriebe abgegolten werden?
20. Welche Maßnahmen sind geplant, um Missbrauch, Betrug oder Umgehung des Batteriepfands (z. B. Rückgabe importierter Altbatterien ohne Pfandzahlung) zu verhindern?
a. Sind Kennzeichnungssysteme oder digitale Rückverfolgbarkeit vorgesehen?
b. Welche Kontrollmechanismen sollen eingesetzt werden?
21. Welche Auswirkungen erwartet das Ministerium durch das Batteriepfand auf die Sammelquoten von Geräte- und Lithiumbatterien?
a. Welche quantitativen Zielwerte sollen innerhalb der ersten drei bzw. fünf Jahre erreicht werden?
b. Wie werden diese Zielwerte überprüft und veröffentlicht?
22. Wie wird das Batteriepfand mit bestehenden EU-Vorgaben, insbesondere der neuen EU-Batterieverordnung, abgestimmt?
[1] Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/3556
Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/3057 (aufgerufen am 19.01.2026)