4748/J XXVIII. GP

Eingelangt am 27.01.2026
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Harald Thau, Rosa Ecker, MBA

an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung

betreffend NGO-Business: 51.011,00 € für „CheckART. Verein für feministische Medien und Politik“?

 

 

Aus dem „Förderbericht der Stadt Wien für das Jahr 2024“[1] geht hervor, dass der Verein „CheckART. Verein für feministische Medien und Politik“ (ZVR-Zahl 377292234) Fördermittel in Höhe von 51.011 Euro aus dem Wiener Stadtbudget erhält. Bereits in den Vorjahren scheint der Verein zudem wiederholt im Förderbericht der Stadt Wien auf, etwa 2022[2] mit 45.465 Euro für den laufenden Betrieb. Darüber hinaus wird CheckART im Frauenservice Wien (MA 57) als mittels Jahresförderung unterstützter Verein geführt, also nicht nur projektbezogen, sondern strukturell abgesichert.[3]

 

Inwiefern dieses Steuergeld gut investiert ist, gilt es angesichts des Ziels dieses Vereins kritisch zu hinterfragen. Dieses wird auf der Website von CheckART bzw. des vom Verein herausgegebenen feministischen Magazins „an.schläge“ wie folgt beschrieben:

 

„Die an.schläge beleuchten […] das aktuelle politische, gesellschaftliche und kulturelle Geschehen aus einer konsequent feministischen Perspektive.“[4]

 

Der Verein versteht sich damit ausdrücklich als feministische Medien- und Politikplattform, die eine „feministische Gegenöffentlichkeit“ schaffen, patriarchale Strukturen „aufbrechen“ und gesellschaftliche Diskurse im Sinne eines bestimmten ideologischen Programms beeinflussen will. Es handelt sich somit nicht um eine neutrale Informations- oder Serviceeinrichtung mit unmittelbarem Beratungs- oder Schutzauftrag für Frauen, sondern um ein dezidiert politisch-aktivistisches Medienprojekt.

 

Vor dem Hintergrund knapper öffentlicher Mittel und zahlreicher anderer Einrichtungen, die konkrete Unterstützungs- und Beratungsleistungen für Frauen erbringen, erscheint es daher besonders fraglich, warum der laufende Betrieb eines solchen ideologisch ausgerichteten Mediums dauerhaft und in dieser Höhe aus Steuergeldern finanziert werden soll.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „CheckART“ in der zurück-liegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 23.10.2024) von Ihrem Ressort gefördert?

a.    Wenn ja, welche und in welcher Höhe?

b.    Wann wurde die Förderung beantragt?

c.    Von wem wurde die Förderung beantragt?

                                          i.    Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

d.    Wann wurde die Förderung genehmigt?

e.    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

                                          i.    Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

f.     Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

                                          i.    Wenn ja, mit welchen?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

g.    Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

h.    Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wann?

                                        ii.    Mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

i.      Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

j.      In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „CheckART“ erbracht?

2.    Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „CheckART“ in dieser Gesetz-gebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort gefördert?

a.    Wenn ja, welche und in welcher Höhe?

b.    Wann wurde die Förderung beantragt?

c.    Von wem wurde die Förderung beantragt?

                                          i.    Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

d.    Wann wurde die Förderung genehmigt?

e.    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

                                          i.    Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

f.     Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

                                          i.    Wenn ja, mit welchen?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

g.    Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

h.    Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wann?

                                        ii.    Mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

i.      Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

j.      In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „CheckART“ erbracht?

3.    Wurde mit dem Verein „CheckART“ in der zurückliegenden Gesetzgebungs-periode (23.10.2019 23.10.2024) von Ihrem Ressort ein Werk bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?

a.    Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?

b.    Wann wurde der Vertrag geschlossen?

c.    Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?

d.    Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?

e.    Wurde der Vertrag im Zeitraum adaptiert bzw. angepasst?

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?

f.     Wurde die Vertragserfüllung durch den Verein „CheckART“ durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Wurde mit dem Verein „CheckART“ in der laufenden Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort ein Werk bzw. Dienstleistungs-vertrag abgeschlossen?

a.    Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?

b.    Wann wurde der Vertrag geschlossen?

c.    Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?

d.    Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?

e.    Wurde der Vertrag seitdem adaptiert bzw. angepasst?

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?

f.     Wurde die Vertragserfüllung bereits durch den Verein „CheckART“ durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn nein, warum nicht?

5.    An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter des Vereins „CheckART“ seit dem 24.10.2024 teil?



[1]    https://www.wien.gv.at/spezial/foerderbericht/files/foerderbericht2024.pdf , S. 333 (aufgerufen am 12.12.2025)

[2]    https://www.wien.gv.at/spezial/foerderbericht2022/files/foerderbericht.pdf , S. 320 (aufgerufen am 12.12.2025)

[3]    https://www.wien.gv.at/frauen/gefoerderte-vereine (aufgerufen am 12.12.2025)

[4]    https://anschlaege.at/ueber-uns/ (aufgerufen am 12.12.2025)