4750/J XXVIII. GP
Eingelangt am 27.01.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Markus Leinfellner
an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
betreffend NGO-Business: 47.289,00 € aus dem Sportbudget für Sport und Selbstverteidigungskurse in Malawi?
Wie der „Sportbericht 2024“, vorgelegt vom Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, in seiner neuesten Ausgabe dokumentiert, hat das Ressort unter der schwarz-grünen Regierung unter Vizekanzler Kogler den Verein „SONNE - International - Hilfsorganisation“ (ZVR-Zahl 373625123) im Jahr 2024 mit insgesamt 47.289,00 € bei jahresübergreifender Auszahlung aus dem Sportbudget gefördert. [1]
Inwiefern dieses Steuergeld gut investiert ist, gilt es angesichts der Projekte dieses Vereins kritisch zu hinterfragen. So wird auf der Website des Vereins unter anderem Folgendes berichtet:
„In Ntcheu, Malawi, wurden die ersten Sportplätze feierlich eröffnet
Seit letztem Jahr ist auch Malawi ein SONNE-Projektland. Gemeinsam mit unserer Partnerorganisation bauen wir Sportplätze und weiten damit unser Erfolgskonzept – mit Sport zu mehr Selbstbestimmung – aus“[2]
Im Sportbericht wird das Projekt beschrieben als „Sport- und Selbstverteidigungskurse als Beitrag zur Konfliktprävention und zur allgemeinen Entwicklungsförderung von Schulkindern in Malawi 2024-2027“:
„Dieses Projekt soll mit der Errichtung von zwei Fußballplätzen und zwei Volleyballplätzen regelmäßigen Sportunterricht und zusätzliches Sport-angebot an zwei Schulen im ländlichen Gebiet von Malawi fördern sowie Selbstverteidigungskurse für Schüler:innen im Rahmen des Nachmittags-unterrichts anbieten.“1
Wenn man davon ausgeht, dass das Bruttonationaleinkommen pro Einwohner in Malawi 2024 540,00 $ betrug[3], so erscheint in Relation dazu die Höhe der Förderung für zwei Fußball- und Volleyballplätze für zwei Schulen mehr als fragwürdig. Während in Österreich die tägliche Bewegungseinheit wegen fehlender finanzieller Mittel noch immer nicht flächendeckend ausgerollt wurde, „verschenkt“ die Regierung österreichisches Steuergeld in ein afrikanisches Land.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende
Anfrage
1. Welche Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „SONNE - International“ wurden in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) mit 47.289,00 € gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
g. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
h. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
i. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigenleistungen durch den Verein „SONNE - International“ erbracht?
2. Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „SONNE - International“ in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang gefördert?
a. Wenn ja, wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
g. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
h. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
i. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigenleistungen durch den Verein „SONNE - International“ erbracht?
3. An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter des Vereins „SONNE - International“ seit dem 24.10.2024 teil?
4. Nahmen Vertreter Ihres Ressorts an einer Veranstaltung des Vereins „SONNE - International“ im Jahr 2025 teil?
a. Wenn ja, wie viele Personen nahmen teil?
b. Wenn ja, welche Kosten entstanden durch die Teilnahme?
5. Fielen durch eine solche Veranstaltung im Jahr 2025 in Ihrem Zuständigkeitsbereich Kosten durch Förderungen, Ausgaben für Vortragende, Raummieten, Catering, Technik oder Ähnliches an?
[1] https://www.bmwkms.gv.at/dam/jcr:802fa90e-288b-491a-af37-478cfec93a6f/Sportbericht%202024%20-%20Web.pdf , S. 213f, 234 (aufgerufen am 19.11.2025)
[2] https://www.sonne-international.org/sportplaetze-malai/ (aufgerufen am 19.11.2025)
[3] https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Internationales/Thema/Tabellen/Basistabelle_BNE.html (aufgerufen am 19.11.2025)