4754/J XXVIII. GP
Eingelangt am 27.01.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Leonore Gewessler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus
betreffend Ankauf von Emissionszuteilungen
Die Effort Sharing Verordnung (ESR) regelt, wie viel Treibhausgasemissionen die einzelnen Mitgliedsstaaten einsparen müssen, damit die EU das gemeinsame Klimaziel 2030 erreicht. Laut Verordnung muss Österreich die Emissionen im Vergleich zum Jahr 2005 bis 2030 um 48 Prozent reduzieren (außerhalb des Emissionshandels und exklusive LULUCF). Von der Gesetzgebung umfasst, sind also Emissionen aus den Bereichen: i) Verkehr, ii) Gebäude, iii) Landwirtschaft, iv) Energie und Industrie (Non-EHS), v) Abfallwirtschaft und vi) Fluorierte Gase.
Laut neuesten Prognosen des Umweltbundesamts (UBA), wird die Regierung das Ziel weit verfehlen[1]. Die Budgetkürzungen 2025 und die damit einhergehende Abweichung vom bei der EU-Kommission eingereichten Nationalen Energie- und Klimaplan, führen zu einer deutlichen Zunahme der Emissionen bis 2030. Die Maßnahmen, die im Regierungsprogramm vereinbart wurden sind unzureichend. Am Ende klafft laut UBA 2030 eine Lücke von mindestens 6,9 Millionen Tonnen CO2e. Damit scheinen aus heutiger Sicht Strafzahlungen, also der Zukauf von Emissionszertifikaten, unausweichlich.
Der Mechanismus der Effort Sharing Verordnung ist klar geregelt: Die Mitglieds-staaten erhalten für jedes Jahr eine bestimmte Menge an Emissionszuteilungen (die jeweils einer Tonne CO2-Äquivalente entsprechen), wobei die Anzahl der Emissionszuteilungen jedes Jahr abnimmt. Diese Emissionszuteilungen können die Länder untereinander handeln. In Deutschland spricht das Verkehrsministerium laut Süddeutscher Zeitung zum Beispiel davon, dass ab 2026 Borrowing (Zukauf von ungenutzten Emissionszuteilungen anderer Mitgliedsstaaten) wegen hoher Zielverfehlung zum Einsatz kommen könnte[2].
Sollten die Ziele trotz Handels nicht eingehalten werden können, werden die Mehremissionen zu dem Emissionswert im Folgejahr addiert und mit einem Strafaufschlag von 8% der Mehremissionen versehen[3].
Bis 2030 muss Österreich das Emissionsziel erreichen, sonst müssen jedenfalls für die Überschreitung Emissionszuteilungen gekauft werden. Laut Bericht der Tageszeitung „Der Standard“ bereitet sich die Regierung in Österreich auf genau dieses Szenario vor. Im Fall des Verfehlens des Klimaziels hat "die Steuerungsgruppe der Bundesregierung Optionen für den Ankauf von Klimaschutz-Emissionszuteilungen vorzuschlagen"[4].
Statt in Klimaschutz in Österreich zu investieren und damit Wertschöpfung zu generieren und Arbeitsplätze zu sichern, würden damit im Worst-Case Milliarden Euro an Steuergeld für Emissionszuteilungen ausgegeben und damit Klimaschutz in anderen EU-Ländern finanziert. Je nach Entwicklung der Emissionen und Nutzung der Flexibilitäten kommt eine Studie für das Bundesministerium für Finanzen zum Ergebnis, dass ein Ankaufsbudget von 400 Millionen bis zu über 5 Milliarden Euro bereitgestellt werden muss[5]. 20 % der Kosten tragen die Bundesländer, 80 % trägt der Bund[6].
Schon jetzt gibt es für die Regierung unmittelbaren Handlungsbedarf. Denn wenn aus den jährlichen Emissionsdaten absehbar ist, dass ein Mitgliedsstaat die Ziele verfehlt, muss er der Kommission zusätzliche Maßnahmenpläne vorlegen, die überprüft werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Welche Vorkehrungen werden in Ihrem Ministerium aktuell für die Umsetzung der Effort Sharing Verordnung getroffen?
2) Welche Zielwerte für die Reduktion der Treibhausgasemissionen, haben Sie für die Jahre 2025-2030 für die Emissionen aus den Bereichen der Effort Sharing Verordnung festgelegt, die Ihr Ministerium betreffen? (bitte um Aufgliederung nach Jahr)
3) Welche Vorkehrungen gibt es in Ihrem Ministerium (ggf. gemeinsam mit den anderen verantwortlichen Ministerien) für den Ankauf von Emissionszuteilungen?
4) Wann werden laut aktuellem Plan/aktueller Prognose Ihres Ministeriums erstmals Emissionszuteilungen für die Emissionen, die Ihr Ressort betreffen, gekauft werden? Und in welchem Umfang?
5) In Deutschland plant die Regierung, die Emissionszuteilungen mit Budgetmitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds zu bezahlen. Wie wird in Österreich sichergestellt, dass potenzieller Budgetaufwand für den Ankauf von Emissionszuteilungen oder für Strafzahlungen im Falle eines Vertragsverletzungsverfahrens, nicht zulasten von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen gehen?
a. Welche Einsparungen sind geplant, um die Kosten für Emissionszuteilungen oder für Strafzahlungen zu finanzieren?
b. Welche zusätzlichen Einnahmen sollen generiert werden, um die Kosten für Emissionszuteilungen oder für Strafzahlungen zu finanzieren?
c. Wenn es noch keine Pläne für die Finanzierung gibt, warum nicht?
6) Das Umweltbundesamt hat das Energie- und Treibhausgasszenario WEM 2025 veröffentlicht. Wie hoch sind in diesem Szenario die Treibhausgasverfehlungen in den einzelnen Jahren 2025 bis 2040? (bitte aufgegliedert nach Jahr und ESR- Bereichen)
a. Würde dieses Szenario eintreten, wie hoch wären laut aktueller Abschätzung die gesamten Kosten für den Ankauf von Emissionszuteilungen (bitte um Ausweisung pro Jahr und mit unterschiedlichen CO2-Preis Annahmen)?
b. Falls keine Gesamtabschätzung vorliegt, wie hoch wären laut aktueller Abschätzung die Kosten für den Ankauf von Emissionszuteilungen für die Treibhausgasverfehlungen, die Ihrem Ressort zugeordnet sind?
7) Das Umweltbundesamt hat zudem den Bericht „Treibhausgas-Szenarien für die langfristige Budgetprognose 2025“ veröffentlicht. Wie hoch sind in diesen Szenarien (Basisszenario und Aktivitätsszenario) die Treibhausgasverfehlungen in den einzelnen Jahren 2025 bis 2040? (bitte aufgegliedert nach Jahr und ESR-Bereichen)
a. Würden diese Szenarien eintreten, wie hoch wären laut aktueller Abschätzung die gesamten Kosten für den Ankauf von Emissionszuteilungen (bitte um Ausweisung pro Jahr und mit unterschiedlichen CO2-Preis Annahmen)?
b. Falls keine Gesamtabschätzung vorliegt, wie hoch wären laut aktueller Abschätzung die Kosten für den Ankauf von Emissionszuteilungen für die Treibhausgasverfehlungen, die Ihrem Ressort zugeordnet sind?
8) Sind Gespräche oder Verhandlungen mit anderen Mitgliedsstaaten bezüglich des Ankaufs von Emissionszuteilungen in Planung oder werden bereits geführt?
a. Wenn ja, mit welchen Mitgliedsstaaten?
b. Wenn ja, mit welchem Ziel?
c. Wenn nein, warum nicht?
9) Da aktuell eine Zielverfehlung bis 2030 prognostiziert wird, welche zusätzlichen Maßnahmen wird die Regierung der Kommission melden, um die Emissionslücke zu reduzieren?
a. Bis wann wird der Maßnahmenplan erarbeitet?
b. Welche Ressorts sind daran beteiligt?
c. Wann wird der Plan veröffentlicht?
[1] https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:a48b49f2-312e-4308-90b2-3fc7a63d22ae/rep1010.pdf
[2] https://www.sueddeutsche.de/politik/klimaschutz-ktf-Emissionszuteilungen-kritik-gruene-li.3301024?reduced=true
[3] https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:d6d33a95-0132-4747-a74a-5eb10631af94/Strategische%20Flexibilit%C3%A4ten%20Zielerreichung%20%C3%96sterreichs%20ESR-EU2030Klimaziel.pdf
[4] https://www.derstandard.at/story/3000000284523/klimagesetz-2040-ziel-fehlt-strafzahlungen-werden-vorbereitet
[5] https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:d6d33a95-0132-4747-a74a-5eb10631af94/Strategische%20Flexibilit%C3%A4ten%20Zielerreichung%20%C3%96sterreichs%20ESR-EU2030Klimaziel.pdf
[6] https://www.derstandard.at/story/3000000196455/wifo-bundeslaender-koennten-bei-klimaversagen-zur-kasse-gebeten-werden