4768/J XXVIII. GP

Eingelangt am 28.01.2026
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Anfrage

 

der Abgeordneten Alma Zadic, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Schwere Misshandlungsvorwürfe und Tod eines Insassen in der JA Hirtenberg („Der Justiz-Skandal von Hirtenberg“)

BEGRÜNDUNG

 

Am 27. Jänner berichtete die Wochenzeitung „Falter“ unter dem Titel „Der Justiz-Skandal von Hirtenberg“ über den schockierenden, qualvollen Tod eines psychisch kranken Häftlings in Obhut der Justizwache am 3. Dezember 2025:

„Ein psychotischer Häftling soll ins Spital. Statt ihn zu sedieren, schlagen maskierte Beamte auf ihn ein. Michael (Name geändert) starb mit Schädelbrüchen und einem zertrümmerten Kehlkopf. Das Justizministerium hält den Fall geheim – sogar vor der Mutter des Toten. (…)

Das Opfer trägt furchtbare Verletzungen: „Zahlreiche Gesichtsschädelbrüche“, „Schädel-Hirn-Trauma durch Einblutungen“, „Brüche am rechten Oberkiefer“, „Brüche am Jochbogen“, „Brüche an der Augenhöhle“, einen „Bruch mittig am Unterkiefer“, einen „Kehlkopfbruch“, „Blutungen in der Bauchwand und der Brusthöhle“, „beidseitige Serienrippenbrüche und Bruch des Brustbeins“, „Blutungen im Rücken übergehend in den Gesäß- und Beckenbereich“ sowie Blutungen an beiden Kniekehlen und den angrenzenden Unterschenkeln.“

Die psychische Erkrankung des Opfers und das Selbst- und Fremdgefährdungs-potenzial scheinen laut Bericht ärztlich diagnostiziert und der Justiz bekannt gewesen zu sein. Wie konnte es dennoch zu diesem tödlichen Einsatz kommen? Die Liste der im Artikel angeführten mutmaßlichen Missstände und Verfehlungen ist lang und erschütternd:

·         In der Isolationszelle hätten sich „entgegen der ärztlichen Weisung (..) ein Betonbett und ein Tisch“ befunden. Es gäbe angeblich vorschriftswidrig in Hirtenberg keine anderen geeigneten Absonderungszellen.

·         Das Opfer sei in einem „psychotischen Zustand“ gefesselt worden, die Beamt:innen seien nicht wieder abgezogen und hätten kein medizinisches Personal beigezogen. Das Opfer ist nicht sediert worden, um den Transport in Ruhe ohne Verletzungsgefahr durchzuführen.

·         Die Amtshandlung sei trotz Aufpralls des Opfers „mit voller Wucht auf das Betonbett“, was eine blutende Kopfwunde zur Folge gehabt hätte, nicht beendet worden. Außerdem sei keine notfallmedizinische Versorgung eingeleitet worden

·         Das Opfer erlitt in der Dusche im Zuge der Amtshandlung eine weitere schwere Kopfverletzung (Sturz „mit dem Kopf gegen Wand und Fliesenboden“) – trotzdem wird auch jetzt kein Arzt verständigt.

·         Das Opfer sei von den Beamten mit einer „gefährliche[n] Halsklammer“ fixiert worden, die zum Bruch des Kehlkopfs geführt haben könnte.

·         Das Opfer wird trotz schwerster Verletzungen in das Justizwache-KfZ getragen.

·         Erst jetzt wird die Rettung verständigt. Die stundenlange Reanimation durch ärztliches Personal blieb tragischerweise erfolglos. Die vermeintliche Angabe der Justizwachebeamten gegenüber den Rettungskräften: das Opfer habe sich „selbst verletzt“.

Die Verwandten glaubten laut „Falter“ zunächst „an einen natürlichen Tod“. Es steht im Raum, dass die Justiz die Mutter des Opfers unvollständig informiert und den Anschein eines natürlichen Todes erweckt hat. Erst nach Recherche-Anfragen des „Falter“ am 12. Jänner informierte man die Familie über den Vorfall. „Die Zuständigen hatten bis dahin nicht einmal die Familie des Insassen korrekt informiert, wie eingestanden wird“, so der „Falter“.

Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt führt strafrechtliche Ermittlungen gegen die Justizwachebeamt:innen. Diese stehen trotz der schwerwiegenden Misshandlungs-vorwürfe offenbar noch immer im Dienst. Der „Falter“ verweist auf die Auskunft des Presseteams der Justizministerin: „Man habe die Beamten nun ‚vorerst von Einsatz- und Kommandofunktionen abgezogen‘.“

Die Republik hat die grundrechtliche Verantwortung, das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Insass:innen im Strafvollzug zu schützen. Bewahrheiten sich die schockierenden Berichte, handelt es sich um einen Skandal, der das Vertrauen in die Justiz massiv schädigt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wegen des Verdachts welcher strafbaren Handlungen wurden Ermittlungen auf Grund des Ablebens des Insassen der JA Hirtenberg am 3. Dezember 2025 aufgenommen?

2)    Wie viele Beschuldigte gibt es in der Angelegenheit?

3)    Welche Verletzungen hat das Opfer erlitten?

4)    Was wird den Beschuldigten zur Last gelegt?

5)    Welche Ermittlungshandlungen wurden bislang durchgeführt?

6)    Von welcher Stelle wurde der Vorfall zur Anzeige gebracht?

a.    Wann?

7)    In welchem Stadium befinden sich die Ermittlungen aktuell?

8)    Warum wurden die Beamt:innen noch nicht einvernommen?

9)    Wann lag das Obduktionsgutachten vor?

10)  Stimmt das Obduktionsgutachten mit dem Bericht des „Falter“ überein?

11)  War vorab bekannt, dass mit körperlichen Abwehrhandlungen des Insassen beim Transport zu rechnen ist?

a.    Wenn ja, warum wurde kein ärztliches Personal vorab zugezogen?

12)  Wie viele Personen sind beim oben erwähnten Häftlingstransport mitgefahren?

a.    Wie viele Justizwachebeamt:innen waren beim Transport dabei?

b.    Waren auch andere Personen außer den Justizwachebeamt:innen dabei?

c.    Warum hat sich die Anstaltsleitung für diese Personenanzahl entschieden?

d.    Welche Sicherheitseinschätzung zum Transport gab es?

13)  War im gegenständlichen Fall die Begleitung durch medizinisches Personal indiziert?

14)  Warum wurde keine medikamentöse Stabilisierung des Opfers abgewartet?

15)  War das Opfer nach Ansicht der Justizanstalt im Zeitpunkt der Amtshandlung transportfähig?

16)  Stimmt der Bericht, dass die Absonderungszelle nicht der ärztlichen Empfehlung und den geltenden Sicherheitsstandards entsprach?

17)  Warum wurde das Opfer in die JA Hirtenberg verlegt, obwohl dort laut Berichten kein stationärer psychiatrischer Dienst zur Verfügung steht?

18)  Gab oder gibt es dienst- und/oder disziplinarrechtliche Erhebungen im Zuge des Todesfalls?

a.    Wenn ja: mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein: warum nicht?

19)  Wurden die Beamt:innen auf Grund der Schwere der Vorwürfe vom Dienst suspendiert?

a.    Wenn ja: Wann?

b.    Wenn nein: Warum sind die betreffenden Beamt:innen noch immer im Dienst?

c.    Wenn nein: Welchen Dienst verrichten die betreffenden Beamt:innen? Sind sie noch mit Häftlingen in Kontakt?

20)  Wann haben Sie als zuständiges oberstes Verwaltungsorgan von den schweren Misshandlungsvorwürfen gegen die Bediensteten Ihres Ressorts erfahren?

21)  Wann und von wem wurden die Angehörigen des Opfers über die Vorwürfe informiert?

22)  Stimmen die Medienberichte, dass die Familie des Opfers erst über einen Monat später informiert wurde, dass Misshandlungsvorwürfe im Raum stehen und dass es sich beim Ableben ihres Sohnes um keinen natürlichen Tod gehandelt hat?

a.    Wenn ja: Warum wurden die Angehörigen falsch informiert?

b.    Wenn ja: Wer hat die Entscheidung dazu getroffen?

c.    Wenn ja: Welche Konsequenzen ziehen Sie aus diesem Fehlverhalten?

d.    Wenn ja: Gab es dafür eine offizielle Entschuldigung bei den Angehörigen?

23)  Warum wurde der Vorfall seitens des Ressorts erst am 12.1. öffentlich kommuniziert?

24)  Wurde der Einsatz bereits evaluiert?

a.    Wenn ja: Von welchen Stellen?

b.    Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?

c.    Wenn nein: Bis wann soll eine Evaluierung durchgeführt werden?

25)  Werden Sie eine unabhängige externe Stelle zur Aufklärung des Vorfalls beauftragen?

26)  Welche Maßnahmen zur Klärung des Vorfalls und zur Verhinderung ähnlicher Fälle wurden seitens des Ressorts gesetzt?

27)  Wie können solche schockierenden Vorfälle künftig verhindert werden?

28)  Welche Schulungen und Trainings zum Umgang mit Gewalt werden angeboten?

29)  Wie hoch ist die Belagsquote in der JA Hirtenberg aktuell?

30)  Wie viele Planstellen sind in der JA Hirtenberg aktuell unbesetzt? Bitte um Aufgliederung nach Exekutivpersonal und sonstigem Personal!

31)  Stehen den Beamt:innen der JA Hirtenberg Bodycams in ausreichender Zahl zur Verfügung?

a.    Wenn nein: Warum nicht?

b.    Wenn ja: Warum wurden keine Bodycams genutzt?

32)  Aus Medienberichten ist bekannt, dass offenbar kein medizinisches Personal zugezogen wurde. In welchen Fällen ist eine Begleitung durch medizinisches Personal vorgesehen?

33)  Gibt es zu wenig medizinisches Personal, das dem Strafvollzug beim Transport von Insass:innen zur Verfügung steht?

34)  Welche Berichte wurden im Ermittlungsverfahren gelegt oder angefordert?