4770/J XXVIII. GP
Eingelangt am 28.01.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Wendelin Mölzer
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend „Antifaschistisches Infoblatt“ – Finanzierung, Förderung, Verbreitung und politische Aktivitäten
Das sogenannte „Antifaschistische Informationsblatt“ (AIB) ist eine seit Jahren bestehende Publikation, die sich selbst als Teil einer antifaschistischen Bewegung versteht und sowohl in Printform als auch online erscheint. In mehreren Ausgaben beschäftigt sich das AIB explizit mit Österreich und stellt staatliche Institutionen, Sicherheitsbehörden sowie die Justiz als repressiv, autoritär und politisch motiviert dar.
Besonders auffällig ist dabei die Berichterstattung über Ermittlungs- und Gerichtsverfahren in Graz sowie über polizeiliche Maßnahmen gegen sogenannte „Antifaschistinnen und Antifaschisten“, die im AIB nicht nur kritisiert, sondern teilweise als Beleg für einen angeblichen „autoritären Polizeistaat“ interpretiert werden. Staatliches Handeln wird dabei wiederholt delegitimiert, während gegen den Rechtsstaat gerichtete Narrative verbreitet werden.
Darüber hinaus finden sich im Antifaschistischen Informationsblatt Beiträge, in denen militante Praxis, Sabotage und Gewalt als politisches Mittel diskutiert, relativiert oder zumindest theoretisch legitimiert werden. In einschlägigen Texten wird offen darüber reflektiert, ob Gewalt „notwendig“ oder „unvermeidbar“ sei, um politische Ziele durchzusetzen. Solche Inhalte stehen in einem klaren Spannungsverhältnis zu den Grundwerten einer demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung.
Vor diesem Hintergrund ist von besonderem öffentlichen Interesse, ob und in welchem Umfang für diese Publikation oder für mit ihr verbundene Strukturen finanzielle Mittel aufgewendet wurden oder werden – sei es direkt oder indirekt über Förderungen an NGOs, Vereine oder Projekte, die mit dem Antifaschistischen Informationsblatt personell, organisatorisch oder ideologisch verknüpft sind. Insbesondere ist zu klären, ob Steuergeld aus österreichischen Ministerien an Organisationen fließt, die Publikationen unterstützen oder verbreiten, in denen staatliche Institutionen systematisch delegitimiert oder militante politische Praktiken zumindest wohlwollend behandelt werden.
Gerade vor dem Hintergrund zahlreicher staatlicher Förderprogramme im Bereich Demokratie, Zivilgesellschaft, Extremismusprävention und Medienförderung ist Transparenz darüber notwendig, welche Organisationen Förderungen erhalten und welche politischen Inhalte damit faktisch unterstützt werden. Eine kritische parlamentarische Kontrolle ist umso wichtiger, wenn Fördernehmer in Publikationen auftreten, die sich selbst außerhalb der bestehenden Rechtsordnung verorten oder diese offen in Frage stellen.
Diese Anfrage dient daher der umfassenden Aufklärung über Bekanntheit, Finanzierung, Förderpraxis und sicherheitsrelevante Einschätzungen im Zusammenhang mit dem Antifaschistischen Informationsblatt. Ziel ist es, sicherzustellen, dass öffentliche Mittel nicht zur Unterstützung von extremistischen, demokratiefeindlichen oder gewaltlegitimierenden Inhalten verwendet werden und dass die gebotene politische Neutralität staatlicher Förderungen gewahrt bleibt.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Ist Ihrem Ressort bzw. nachgeordneten Stellen das „Antifaschistische Infoblatt“ (online wie Printversion) bekannt?
a. Falls ja, wie schätzt Ihr Ressort Reichweite, Verbreitung und Einfluss dieses Mediums ein (in Österreich und im deutschsprachigen Raum)?
b. Liegen Ihrem Ressort Erkenntnisse zu Auflagenzahlen, Besucherzahlen, Abonnements oder Verteilern in Österreich vor?
2. Hat Ihr Ressort bzw. eine nachgeordnete Stelle in den letzten fünf Jahren Kontakt zu Personen oder Organisationen gehabt, die im „Antifaschistischen Infoblatt“ schreiben oder als Herausgeber fungieren?
a. Falls ja, in welchem Kontext (Informationsaustausch, Veranstaltungen, Zusammenarbeit)?
3. Hat Ihr Ressort Erkenntnisse darüber, ob das „Antifaschistische Infoblatt“ in Österreich als offizielles Organ einer Vereinigung registriert ist oder als Verein/NGO geführt wird?
4. Wurde in den letzten zehn Jahren durch Ihr Ressort, nachgeordnete Behörden oder andere Ressorts Mittel an das „Antifaschistische Infoblatt“, verbundene Vereine, Initiativen oder Projekte vergeben?
a. Falls ja, bitte um eine detaillierte Aufstellung aller Mittel, Empfänger, Förderprogramme, Förderzwecke und -beträge.
b. Welche rechtlichen Grundlagen lagen diesen Förderungen zugrunde?
5. Hat Ihr Ressort Kenntnis darüber, ob NGOs, Vereine oder Projekte, die direkt oder indirekt mit dem „Antifaschistischen Infoblatt“ verknüpft sind, Fördermittel aus österreichischen Ministerien oder Programmen erhalten haben?
a. Falls ja, bitte um Nennung der geförderten Organisationen, Förderprogramme und Zwecke.
6. Plant Ihr Ressort, Förderungen für jegliche Publikationen, die politische Positionen einnehmen (insbesondere solche mit möglichem Gewalt- oder Militanzbezug), zu überdenken und gegebenenfalls kriterienbasiert neu zu regeln?
7. Gibt es in den redaktionellen Beiträgen des „Antifaschistischen Infoblatts“ wiederholt Anhaltspunkte für die Rechtfertigung oder positive Darstellung von Gewalt als politisches Mittel?
a. Falls ja, wie bewertet Ihr Ressort derartige Inhalte im Kontext der demokratischen Grundordnung Österreichs?
8. Liegt Ihrem Ressort oder nachgeordneten Stellen Erkenntnis darüber vor, dass aus dem „Antifaschistischen Infoblatt“ heraus Mobilisierungen für bestimmte politische Aktionen (z. B. Demonstrationen, direkte Aktionen, Solidaritäts-bekundungen) erfolgen, bei denen es zu strafbaren Handlungen bzw. Gewaltexzessen kam oder kommen könnte?
9. Hat Ihr Ressort Anhaltspunkte, dass im „Antifaschistischen Infoblatt“ aktive Werbung oder Solidarität mit Gruppen betrieben wird, die sich in Österreich in strafrechtlichen Verfahren befinden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren läuft?
a. Falls ja, bitte um Nennung von entsprechenden Fällen und Auswirkungen.
10. Sind Ihrem Ressort bzw. relevanten Behörden Beobachtungen über Aktivitäten des „Antifaschistischen Infoblatts“ bekannt, die aus Sicht der inneren Sicherheit oder des demokratischen Rechtsstaates kritisch einzustufen wären?
11. Haben die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) bzw die Landesämter für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) Erkenntnisse über Vernetzungen des „Antifaschistischen Infoblatts“ mit Gruppierungen in Österreich, die dem linksextremen Umfeld zuzuordnen sind?