4783/J XXVIII. GP

Eingelangt am 28.01.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Michael Fürtbauer

an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus

betreffend Streckensanierung der Schafbergbahn

 

 

Der Rechnungshof hat in seinem Bericht „Schafbergbahn – Streckensanierung und Neubau Talstation“ (Reihe OBERÖSTERREICH 2025/8, Reihe SALZBURG 2025/4)[1] vom 21.11.2025 die Projektabwicklung der Streckensanierung der Schafbergbahn sowie den Neubau der Talstation überprüft.

 

Dabei stellte der Rechnungshof fest, dass es im Zuge der Projektumsetzung an einer aussagekräftigen und nachvollziehbaren Planung und Verfolgung der Kosten und Termine mangelte. Wesentliche Elemente einer ordnungsgemäßen Kosten- und Terminsteuerung fehlten, wodurch die Kostenentwicklung nicht ausreichend nachvollziehbar war.

 

Zudem wurde festgestellt, dass sich der Projektumfang mehrfach änderte: Einerseits kamen neue Maßnahmen hinzu, insbesondere der Neubau der Talstation, andererseits entfielen ursprünglich geplante Maßnahmen. In der Folge stiegen die Gesamtkosten der umgesetzten Maßnahmen um rund 31% gegenüber der ursprünglichen Planung.

 

Der Rechnungshof kritisierte weiters, dass die Beschreibung der geförderten Maßnahmen im Finanzierungsübereinkommen mit den Ländern Oberösterreich und Salzburg wenig konkret war. Darüber hinaus kam die Betreiberin ihren Informationspflichten gegenüber den Fördergebern nicht vollständig nach, da diese über entfallene Maßnahmen des Sanierungsprogramms nicht laufend informiert wurden. Dadurch bestand laut Rechnungshof das Risiko, dass Fördermittel rückzuerstatten wären.

 

 


 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wirtschaft, Energie und Tourismus nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie wird die fehlende aussagekräftige und nachvollziehbare Kosten- und Terminplanung bei der Streckensanierung der Schafbergbahn und dem Neubau der Talstation beurteilt?

2.    Welche Auswirkungen hatte die mangelhafte Kosten- und Terminverfolgung auf die Steuerbarkeit des Projekts?

3.    Wie wird die Erhöhung der Gesamtkosten um rund 31% gegenüber der ursprünglichen Planung bewertet?

4.    Welche Gründe lagen für die mehrfachen Änderungen des Projektumfangs während der Umsetzung vor?

5.    Wie wird beurteilt, dass ursprünglich geplante Maßnahmen entfielen, während neue kostenintensive Maßnahmen hinzukamen?

6.    Welche Anforderungen bestehen an die Konkretisierung von Maßnahmen in Finanzierungsübereinkommen mit öffentlichen Fördergebern?

7.    Wie wird die Feststellung bewertet, dass die Beschreibung der geförderten Maßnahmen im Finanzierungsübereinkommen wenig konkret war?

8.    Welche Folgen ergeben sich daraus für die Kontrollmöglichkeit eines sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Einsatzes der Fördermittel?

9.    Wie wird beurteilt, dass die Fördergeber über entfallene Maßnahmen nicht laufend informiert wurden?

10. Welche Risiken ergeben sich aus unvollständigen Informationen an Fördergeber im Hinblick auf mögliche Rückforderungen?

11. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um bei vergleichbaren Projekten eine vollständige und laufende Information der Fördergeber sicherzustellen?

12. Welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus den Feststellungen des Rechnungshofes für die zukünftige Gestaltung von Finanzierungs-übereinkommen bei Infrastrukturprojekten?



[1]    https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2025_OOe_8_S_4_Schafbergbahn.pdf (aufgerufen am 20.01.2026)