4787/J XXVIII. GP

Eingelangt am 28.01.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Markus Leinfellner

an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

betreffend NGO-Business: 492.589,01 € aus dem Sportbudget für Wintercamps der Muslimischen Jugend Österreich?

 

 

Wie der „Sportbericht 2024“, vorgelegt vom Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, in seiner neuesten Ausgabe dokumentiert, hat das Ressort unter der schwarz-grünen Regierung unter Vizekanzler Kogler die „Multiethnische Jugend Österreich (Muslimische Jugend Österreich)“ (ZVR-Zahl 810705401) in den Jahren 2023/2024 mit insgesamt 492.589,01 € aus dem Sportbudget gefördert.[1]

 

In Zeiten, wo die Tägliche Bewegungseinheit (TBE) noch längst nicht flächendeckend an allen Bildungseinrichtungen ausgerollt ist, wird fast eine halbe Million Euro an eine religiöse Organisation ausgezahlt. In Zeiten, wo es sich viele Eltern nicht leisten können, ihre Kinder zum Skikurs zu schicken, weil die Inflation das Einkommen auffrisst, ist es unverantwortlich, derart hohe Fördersummen einseitig auszubezahlen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche Maßnahmen bzw. Projekte der Organisation „Muslimische Jugend Österreich“ wurden in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 23.10.2024) mit 492.589,01 € gefördert?

a.    Wann wurde die Förderung beantragt?

b.    Von wem wurde die Förderung beantragt?

                                          i.    Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

c.    Wann wurde die Förderung genehmigt?

d.    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

                                          i.    Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

e.    Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

                                          i.    Wenn ja, mit welchen?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

f.     Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

g.    Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wann?

                                        ii.    Mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

h.    Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

i.      In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch die Organisation „Muslimische Jugend Österreich“ erbracht?

2.    Wurden Maßnahmen bzw. Projekte der Organisation „Muslimische Jugend Österreich“ in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang gefördert?

a.    Wenn ja, wann wurde die Förderung beantragt?

b.    Von wem wurde die Förderung beantragt?

                                          i.    Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

c.    Wann wurde die Förderung genehmigt?

d.    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

                                          i.    Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

e.    Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

                                          i.    Wenn ja, mit welchen?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

f.     Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

g.    Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wann?

                                        ii.    Mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

h.    Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

i.      In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch die Organisation „Muslimische Jugend Österreich“ erbracht?

3.    An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter der Organisation „Muslimische Jugend Österreich“ seit dem 24.10.2024 teil?

4.    Nahmen Vertreter Ihres Ressorts an einer Veranstaltung der Organisation „Muslimische Jugend Österreich“ im Jahr 2025 teil?

a.    Wenn ja, wie viele Personen nahmen teil?

b.    Wenn ja, welche Kosten entstanden durch die Teilnahme?

5.    Fielen durch eine solche Veranstaltung im Jahr 2025 in Ihrem Zuständigkeitsbereich Kosten durch Förderungen, Ausgaben für Vortragende, Raummieten, Catering, Technik oder Ähnliches an?



[1]     https://www.bmwkms.gv.at/dam/jcr:802fa90e-288b-491a-af37-478cfec93a6f/Sportbericht%202024%20-%20Web.pdf , S. 177, 239 (aufgerufen am 19.11.2025)