4790/J XXVIII. GP
Eingelangt am 29.01.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Michael Fürtbauer
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Veranlagungen der Österreichischen Nationalbank
Der Rechnungshof hat im Bericht „Veranlagungen der Oesterreichischen Nationalbank“ (Reihe BUND 2025/41) vom 05. Dezember 2025 die nicht-geldpolitischen Veranlagungen der Österreichischen Nationalbank (OeNB) sowie deren Veranlagungs- und Risikomanagement überprüft.[1]
Dabei stellte der Rechnungshof fest, dass die OeNB im Jahr 2021 ein neues Veranlagungs- und Risikomanagementkonzept beschloss und umsetzte, obwohl die IT-Systemlandschaft die dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllte. Die Umsetzung erfolgte teilweise ohne die notwendigen Daten, unter Nutzung veralteter Systeme und mit Übergangslösungen, wodurch operationelle Risiken bewusst in Kauf genommen wurden.
Weiters hielt der Rechnungshof fest, dass sich die strategische Asset Allocation bereits wenige Jahre nach ihrer Einführung als nicht nachhaltig erwies. Im Jänner 2024 wurde das Veranlagungsvolumen massiv reduziert, was laut Rechnungshof ein deutliches Indiz für konzeptionelle Mängel in der ursprünglichen Veranlagungsstrategie und im zugrunde liegenden Risikomanagement darstellte.
Zusätzlich stellte der Rechnungshof fest, dass das Berichtswesen zu Veranlagungs-bestand und Performance Mängel aufwies und durch die Verzögerung des Treasury-Implementierungsprojekts (TRIP) auch zum Zeitpunkt der Gebarungsüberprüfung noch nicht ausreichend verbessert war.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Finanzen nachstehende
Anfrage
1. Wie wird bewertet, dass das neue Veranlagungs- und Risikomanagement-konzept umgesetzt wurde, obwohl die IT-Systemlandschaft dafür nicht ausreichend vorbereitet war?
2. Welche operationellen Risiken ergaben sich aus der Umsetzung des Konzepts mit veralteten Systemen und Übergangslösungen?
3. Wie wird beurteilt, dass diese Risiken bewusst in Kauf genommen wurden?
4. Welche Auswirkungen hatten die systemtechnischen Defizite auf die Qualität der Veranlagungsentscheidungen?
5. Wie wird die rasche grundlegende Änderung der strategischen Asset Allocation beurteilt?
6. Welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus der massiven Reduktion des Veranlagungsvolumens im Jänner 2024?
7. Wie wird die Feststellung bewertet, dass konzeptionelle Mängel im ursprünglichen Veranlagungs- und Risikomanagement vorlagen?
8. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die künftige Ausgestaltung von Veranlagungskonzepten?
9. Wie wird der Zustand des Berichtswesens zu Veranlagungsbestand und Performance beurteilt?
10. Welche Auswirkungen hatten die festgestellten Mängel im Berichtswesen auf die Transparenz der Veranlagungen?
11. Welche Folgen hatte die Verzögerung des Projekts TRIP für Steuerung und Kontrolle der Veranlagungen?
12. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um ein vollständiges, zeitnahes und aussagekräftiges Berichtswesen sicherzustellen?
13. Welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus den Feststellungen des Rechnungshofes für die Wahrnehmung der Eigentümer- und Aufsichtsrechte des Bundes?
[1] https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/Meldungen_2025/Veranlagungen-der-Oesterreichischen-Nationalbank.html
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2025_41_Veranlagungen_der_OeNB.pdf (aufgerufen am 19.01.2026)