4826/J XXVIII. GP

Eingelangt am 02.02.2026
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Anfrage

 

der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Aufnahmebedingungen von Asylwerber:innen und Grundversorgung 2025

BEGRÜNDUNG

 

Österreich ist gemäß der EU-Aufnahmerichtlinie verpflichtet, Asylwerber:innen eine angemessene Unterkunft und Betreuung bereitzustellen. Seit 2004 ist in Österreich ein flächendeckendes System der Flüchtlingsversorgung vorgesehen: die Grundversorgung. Im Rahmen der Grundversorgung erhalten hilfs- und schutzbedürftige Fremde in erster Linie Leistungen, welche auf die Deckung der täglichen Grundbedürfnisse ausgerichtet sind, wie angemessene Verpflegung, Unterkunft, medizinische Versorgung, Bekleidungshilfe, Schulbedarf sowie Information und Beratung.

Mit 1. Mai 2004 trat die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundver-sorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Österreich (Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG) in Kraft. Darin wird insbesondere die Zuständigkeit zwischen dem Bund und den Ländern betreffend die Grundversorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden geregelt. Demnach leistet der Bund im Wesentlichen die Grundversorgung für Asylwerberinnen und Asylwerber in der ersten Phase des Asylverfahrens, dem sogenannten Zulassungsverfahren. In dieser Zeit werden die Asylwerberinnen und Asylwerber grundsätzlich in Bundesbetreuungseinrichtungen untergebracht und versorgt. Die operative Durchführung der Grundversorgung – soweit diese dem Bund obliegt – ist mit 1. Dezember 2020 in den Zuständigkeitsbereich der BBU GmbH übergegangen. Die Kosten der Grundversorgung werden zwischen Bund und Ländern in einem Schlüssel von 60:40 geteilt. Je nach Bevölkerungszahl haben die jeweiligen Bundesländer eine bestimmte festgelegte Quote an Asylwerber:innen zu versorgen.

Die Ausgestaltung der Bundes- und Landesgrundversorgung sowie insbesondere die ungleiche Quotenerfüllung der Bundesländer stand in den vergangenen Jahren immer in der Kritik. Neben geplanten Einschränkungen bzw. zusätzlicher – föderal nicht akkordierter – Hürden beim Zugang zu Grundversorgungsleistungen für Geflüchtete (zB Einführung einer Bezahlkarte in einigen Bundesländern; “Arbeits-pflicht” für Geflüchtete, etc.) hat der Rechnungshof in einer Follow-up-Überprüfung anhaltende Mängel festgestellt.

Um die Wirksamkeit und Effizienz von politischen und gesetzlichen Maßnahmen, den Umgang mit Steuergeldern im Zusammenhang mit der Aufnahme von Geflüchteten und deren Grundversorgung beurteilen zu können, ist die Kenntnis folgender Daten notwendig, insbesondere, da der in der Grundversorgungsvereinbarung vorgesehene Verteilungsmechanismus seit Jahren nicht funktioniert. Insbesondere vulnerable Antragsteller:innen wie Pflegebedürftige, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder/und Menschen mit schweren Erkrankungen wie Krebs, welche sich in Erstaufnahmezentren bzw. in der Bundesbetreuung befinden, sind bereits zum Asylverfahren zugelassen und sollten daher in die Einrichtungen der Bundesländer überstellt werden. Die Bundesländer haben sich eigentlich dazu verpflichtet, doch viele erfüllen ihre Quoten einfach nicht und stellen generell zu wenig sowie keine Plätze für Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf zur Verfügung (keine Erhöhung der benötigten Kapazitäten in der Landesgrundversorgung)

Bitte um Übermittlung der Daten im Excel Format.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Betreuungsstellen der Grundversorgung gibt es zum Stand 01.01.2026 österreichweit? Bitte um Aufschlüsselung nach Standort, Typ, Bundesland, Kapazität und Auslastung.

a.    Wie viele Plätze sind jeweils für unmündige, unbegleitete, geflüchtete Kinder sowie unbegleitete, geflüchtete Kinder vorhanden?

b.    Wie viele Plätze sind im Rahmen vom erhöhten Betreuungsbedarf (Sonderbetreuung) vorhanden?

c.    Wie viele Plätze sind nur für geflüchtete Frauen vorgesehen?

d.    Wie viele Plätze sind für LGBTIQ Geflüchtete vorgesehen?

e.    Wie viele Einrichtungen wurden in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils dauerhaft geschlossen und wie viele davon stillgelegt? Bitte um Auflistung nach Jahr und Kapazität und Angabe der Kosten für die Schließung bzw. Stilllegung.

f.     Gibt es bereits Vorhaben bzgl der Schließung und Stilllegung weiterer Einrichtungen und falls ja welche?

g.    Wie viele weitere Betreuungseinrichtungen müssen aufgrund der Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie 2024/1346 und den unterschiedlichen Verfahrensarten, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen, zur Verfügung gestellt werden?

h.    Wie viele weitere Betreuungseinrichtungen müssen aufgrund der Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie 2024/1346 und der Verbesserung der Unterbringung für Vulnerable zur Verfügung gestellt werden?

2.    Welche Betreuungsstellen wurden 2025 zusätzlich in Betrieb genommen? Bitte um Angabe nach Bundesland, Kapazität und Eröffnungsmonat.

3.    Welche Maßnahmen werden seitens des Bundes in den Bundesbetreuungseinrichtungen in Bezug auf alternative Energieversorgung gesetzt?

4.    Wie viele Personen waren insgesamt jeweils zum Monatsersten im Zeitraum 2025 und am 01.01.2026 in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundes- oder Landesbetreuung, Bundesland der Unterbringung, Geschlecht, Alter, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, unbegleitete geflüchtete Kinder und Sonderbetreuung). Bitte um Übermittlung im Excel-Format. 

5.    Wie viele Asylwerber:innen befanden sich 2025 jeweils zum Monatsersten und am 01.01.2026 insgesamt in der Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Geschlecht, Alter, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, und mündige unbegleitete geflüchtete Kinder, UMF und Sonderbetreuung und Sonderunterbringung). 

6.    Wie viele Asylwerber:innen in Grundversorgung haben Österreich 2025 vor Erhalt eines (Asyl)Bescheides verlassen? Bitte um Auflistung nach Monat der Ausreise.

7.    Wie viele Vertriebene aus der Ukraine befanden sich 2025 jeweils zum Monatsersten und am 01.01.2026 in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland, Unterbringungsform (organisiert, privat, unbegleitete geflüchtete Kinder und Sonderbetreuung, Sonderunterbringung), Alter und Geschlecht.

8.    Wie viele Asylberechtigte befanden sich 2025 in den ersten vier Monaten nach Asylgewährung jeweils zum Monatsersten und am 01.01.2026 in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, unbegleitete geflüchtete Kinder und Sonderbetreuung und Sonderunterbringung). 

9.    Wie viele Asylberechtigte haben Österreich 2025 innerhalb der vier Monate nach Erhalt des positiven Bescheides verlassen? Bitte um Auflistung nach Monat der Ausreise.

10. Wie viele subsidiär Schutzberechtigte befanden sich 2025 und am 01.01.2026 jeweils zum Monatsersten in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Geschlecht, Alter, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, unbegleitete geflüchtete Kinder und Sonderbetreuung und Sonderunterbringung).

11. Wie hoch war der Prozentsatz an subsidiär Schutzberechtigten und Asylberechtigten, die sich im Jahr 2025 jeweils zum Monatsersten in Grundversorgung befanden?

a.    Wie hoch war der Prozentsatz jeweils bei den organisiert und privat untergebrachten Personen in Grundversorgung?

12. Wie viele subsidiär Schutzberechtigte haben Österreich 2025 verlassen? Bitte um Auflistung nach Monat der Ausreise.

13. Wie viele Personen, über deren Asylantrag rechtskräftig negativ abgesprochen wurde und die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen wie z.B. aufgrund des Unterlassens der Ausstellung eines Heimreisezertifikates nicht abschiebbar sind, befanden sich 2025 jeweils zum Monatsersten und am 01.01.2026 in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Geschlecht, Alter, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, unbegleitete geflüchtete Kinder und Sonderbetreuung).

14. Wie viele andere nicht abschiebbare Fremde befanden sich jeweils zum Monatsersten 2025 und am 01.01.2026 in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Geschlecht, Alter, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, unbegleitete geflüchtete Kinder und Sonderbetreuung).

15. Wie viele Personen, deren Asylverfahren negativ erledigt wurde, befanden sich bis 01.01.2026 jeweils zum Monatsersten trotz Aufforderung zur Ausreise im österreichischen Bundesgebiet? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit.

a.    Wie viele Personen mit aufrechter Rückkehrentscheidung befanden sich 2025 jeweils zum Monatsersten im österreichischen Bundesgebiet? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit.

b.    Wie viele davon haben 2025 jeweils zum Monatsersten Grundversorgung erhalten? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland und Staatsangehörigkeit. 

c.    Wie viele Abschiebungen wurden bis dato aus der BBE Fieberbrunn durchgeführt?

d.    Wie viele Abschiebungen wurden aus der BBE Schwechat bis dato durchgeführt?

16. Wie viele Personen wurden im Jahr 2025 von anderen Mitgliedstaaten aufgrund der Dublin-Bestimmungen nach Österreich überstellt und befanden sich 2025 jeweils zum Monatsersten in Grundversorgung? Bitte um Auflistung nach überstellendem Land, Nationalität und Bundesland.

a.    Wie ist das Prozedere bei Personen, die aus anderen Mitgliedstaaten nach Österreich aufgrund der Dublin-Bestimmungen (rück-)überstellt werden?

                                  i.    Wohin werden diese gebracht?

                                ii.    Kommen diese in die Bundesgrundversorgung? Wie lange ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Bundesgrundversorgung von Dublin-Rückkehrer:innen?

                               iii.    Wie viele Dublin-Rückkehrer:innen haben sich 2025 nach der Rückkehr wieder dem Verfahren entzogen? Bitte um Aufschlüsselung nach Nationalität.

                               iv.    Müssen diese einen neuen Antrag auf Aufnahme in Bundesgrundversorgung stellen?

                                v.    Wann bekommen diese Personen Informationen über ihre Situation, Zugang zu Rechtsberatung?

                               vi.    Gibt es hier unterschiedliche Prozedere je nach überstellendem Mitgliedsland bzw. Transportart?

                              vii.    Gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Ein- bzw Ausreise von Personen, bei denen die Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates bzw Österreichs festgestellt wurde? Wenn ja, wie ist hier das Prozedere?

17. Welche Bundesländer erfüllen bzw. erfüllen nicht die mit dem Bund vereinbarte Quote zur Unterbringung von Schutzsuchenden zum Zeitpunkt der Anfrage? Bitte um Übermittlung einer Quotenstatistik im Jahresverlauf 2025

a.    Werden in der Quotenerfüllung die Bundesquartiere in die Landesquote mit eingerechnet oder nicht? Nach welchen Vorgaben erfolgt die Berechnung? Was ist dafür die Rechtsgrundlage?

18. Wie viele Überstellungen erfolgten in die Landesgrundversorgung? Bitte um Angabe der insgesamt erfolgten Überstellungen pro Bundesland und pro Monat. 

a.    Wie viele Vertriebene wurden 2025 den Bundesländern zur Übernahme in die Landesgrundversorgung angeboten? Bitte um Auflistung nach Bundesland und Monat der angebotenen Personen.

b.    Wie viele Vertriebene wurden 2025 von den Bundesländern in die Landesgrundversorgung übernommen? Bitte um Auflistung nach Bundesland und Monat der angebotenen Personen.

c.    Wie viele Übernahmen von Vertriebenen in die Landesgrundversorgung wurden 2025 abgelehnt? Bitte um Auflistung nach Monat der Ablehnung und Bundesland der angebotenen Person.

                                  i.    Ist für die Ablehnung eine Begründung erforderlich?

                                ii.    Wenn ja, welche Begründungen gibt es?

d.    Wie viele Asylwerber:innen wurden 2025 den Bundesländern zur Übernahme in die Landesgrundversorgung angeboten? Bitte um Auflistung nach Bundesland, Monat und Herkunftsland der angebotenen Person.

e.    Wie viele Asylwerber:innen wurden 2025 von den Bundesländern in die Landesgrundversorgung übernommen? Bitte um Auflistung nach Bundesland, Monat und Herkunftsland der angebotenen Person.

f.     Wie viele Übernahmen in die Landesgrundversorgung wurden 2025 abgelehnt? Bitte um Auflistung nach Monat der Ablehnung, Bundesland, Betreuungseinrichtung und Herkunftsland der angebotenen Person.

                               iii.    Ist für die Ablehnung eine Begründung erforderlich?

                               iv.    Wenn ja, welche Begründungen gibt es?

19. Wie viele Tage nach der Zulassung zum Asylverfahren erfolgt durchschnittlich die Überstellung in Landesgrundversorgungsquartiere?

a.    Wie viele Tage nach der Zulassung zum Asylverfahren erfolgt durchschnittlich bei unmündigen unbegleiteten und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen die Überstellung in Landesgrundversorgungsquartiere?

20. Wie viele Personen wurden 2025 neu in die Grundversorgung aufgenommen? Bitte um Aufschlüsselung je nach Verfahrensstand bzw. Aufenthaltstitel und Bundesland.

21. Wie viele Personen sind 2025 aus der Grundversorgung ausgeschieden bzw. entlassen worden? Bitte um Aufschlüsselung je nach Verfahrensstand bzw. Aufenthaltstitel und Angabe nach Grund wie zB Statuszuerkennung, untergetaucht etc.

22. Wie viele Personen wurden 2025 in Wartezonen untergebracht?

a.    Wie viele Wartezonen waren jeweils zum Monatsersten in Betrieb?

b.    Bitte um Angabe der jeweiligen Kapazitäten?

c.    Wie war die Versorgung in diesen Wartezonen geregelt? Wie viele Kosten sind hier angefallen? Wie war hier die Zuständigkeit für Unterkunft, Reinigung, Essensversorgung?

d.    Sind die Personen in der Wartezonen in der Grundversorgung?

e.    Haben die Personen Anspruch auf Krankenversicherungsanspruch? Wenn ja, ab wann?

f.     Wie lange waren die Personen durchschnittlich in den Wartezonen aufhältig?

g.    Wie erfolgte die Registrierung in den Wartezonen?

h.    Wurden Personen von den Wartezonen weggewiesen? Wenn ja, wie viele und warum?

i.      Ist geplant, den Betrieb der Wartezonen wieder einzustellen?

23. Wie viele Personen wurden 2025 in die Grundversorgung wiederaufgenommen? Bitte um Auflistung nach Monat der Wiederaufnahme, Bundesland und Betreuungseinrichtung.

a.    Wie viele davon waren Personen, die aus anderen Mitgliedstaaten im Rahmen der Dublin-VO nach Österreich rücküberstellt wurden. Bitte um Aufschlüsselung nach Nationalität und überstellenden Mitgliedsstaat.

24. Wie lange wurde Grundversorgungsbezieher:innen 2025 durchschnittlich in der Bundesbetreuung versorgt?

a.    Wie lange sind unmündige und mündige unbegleitete Flüchtlinge durchschnittlich in Bundesgrundversorgung?

25. Wie lange bleibt ein:e Asylwerber:in durchschnittlich insgesamt in Grundversorgung?

26. Wie lange sind subsidiär Schutzberechtigte durchschnittlich in Grundversorgung und wie lange bezogen subsidiär Schutzberechtigte nach Statuszuerkennung weiterhin Leistungen aus der Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung  der durchschnittlichen Dauer nach Herkunftsländern für jeweils die Jahre 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025.

27. Wie lange sind Vertriebene aus der Ukraine durchschnittlich in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung je nach Bundesland.

28. Wie viele schulpflichtige Kinder in Bundesgrundversorgung wurden einem Schulplatz zugewiesen?
a) Wenn kein Schulplatz zugewiesen werden konnte, welche alternativen Schulmöglichkeiten werden für schulpflichtige Kinder in Bundesgrundversorgung angeboten?

b) Wie wird in Zukunft - mit Bezug auf die Aufnahmerichtlinie 2024/1346 - mit schulpflichtigen Kindern umgegangen, die sich in Bundesbetreuung befinden? Der Zugang zum Bildungssystem soll sobald wie möglich, spätestens nach zwei Monaten gewährleistet sein. Ein Übergangszeitraum von einem Monat ist erlaubt, in dem Unterricht auch außerhalb des regulären Bildungssystem stattfinden darf. Welche Angebote werden für schulpflichtige Kinder gesetzt?

29. Wie hoch waren die Personalkosten der BBU GmbH im Bereich Grundversorgung 2025? Bitte um Aufschlüsselung nach Monat und Angabe der VZÄ

30. Wie viele Dolmetscher:innen sind bei der BBU angestellt und im Ausmaß wie vieler Wochenarbeitsstunden (Vollzeitäquivalente)? Bitte auch um Aufschlüsselung nach Sprache der Dolmetscher:innen.

31. Wie hoch waren die Gesamtkosten der BBU GmbH im Bereich Grundversorgung (inkl. Miete und Pacht) 2025? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesbetreuungseinrichtung (bitte auch um Angabe der Kosten pro stillgelegter Einheit).

32. Wie hoch waren 2025 die angefallenen Mehrkosten für die BBU GmbH aufgrund der Nichtübernahme von bereits zum Verfahren zugelassenen Asylwerber:innen in die Landesgrundversorgung (pro Tag/pro Monat)?

a.    Was sind 2025 die Echtkosten der Bundesgrundversorgung im Vergleich zu den Tagessätzen?

33. Wie viele Betreuer:innen waren 2025 in Bundesbetreuungseinrichtungen im Dienst? Bitte um Aufschlüsselung nach Einrichtung und Anzahl der Mitarbeiter:innen.

34. Gibt es unter den Betreuer:innen in Bundesbetreuungseinrichtungen für die Unterstützung von besonders vulnerablen Asylwerber:innen ausgebildetes Personal (insb. Gewaltschutzbeauftrage und Betreuer:innen mit spezifischer Ausbildung im Hinblick auf die sexuelle Orientierung (LGBTIQ) von Geflüchteten) Bitte ggf. um Auflistung der diesbezüglichen Betreuer:innen und der jeweiligen Einrichtungen, in denen sie tätig sind sowie näherer Informationen zur Zusatzausbildung, die sie für diese Tätigkeit sensibilisiert bzw. vorbereitet.

35. Wie viele Entscheidungen, aufgrund derer Grundversorgungsleistungen reduziert oder gänzlich gestrichen wurden, wurden 2025 getroffen?

a.    In wie vielen Fällen wurden Grundversorgungsleistungen gänzlich oder teilweise gestrichen? Bitte um Angabe der Entziehungsgründe. 

b.    Ist dem BMI bekannt, wie viele Beschwerden gegen diese Entscheidungen eingebracht wurden? Wenn ja, wie viele?

c.    Wurden 2025 UMF in Bundesgrundversorgung Auflagen per Bescheid auferlegt?

                                  i.    Wenn ja, in wie vielen Fällen? Bitte um Auflistung der Auflagen.

36. Wie viele Entscheidungen, aufgrund derer die Bewegungsfreiheit eingeschränkt wurde, wurden 2025 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung getroffen, ausgenommen Entscheidungen der Freiheitsentziehung? Bitte um Angabe der Entziehungsgründe iSd Art 7 (2) Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU. 

37. Wie oft wurden Bundesbetreuungseinrichtungen 2025 von Kommissionen der Volksanwaltschaft besucht? Bitte um Auflistung nach Monat und Einrichtung. Wurden hier Mängel berichtet? Wenn ja, welche? Welche Maßnahmen wurden gesetzt?

38. Wie oft wurden Bundesbetreuungseinrichtungen 2025 von UNHCR besucht?

39. Sind die von EUAA im Jahr 2023 unterstützenden Beratungstätigkeiten zur Verbesserung der Maßnahmen der österreichischen Behörden, auf den Bedarf von (Not)aufnahmen zu reagieren, 2025 weiter durchgeführt worden?

40. Gem § 1 Abs 3 Z 6 Betreuungseinrichtungen-Betretungsverordnung können Personen, die von der Leitung der Betreuungsstelle eine Erlaubnis erhalten haben, die Betreuungseinrichtungen betreten: Wie oft wurde 2025 eine derartige Erlaubnis erteilt? Bitte um Auflistung nach Betreuungseinrichtung.

a.    In welchen Fällen wird eine Erlaubnis erteilt? Nach welcher Maßgabe wird eine Erlaubnis erteilt, wann versagt? Gibt es hier einheitliche Vorgaben?

b.    Wird diese Entscheidung von der Betreuungsstelle selbst getroffen?

c.    Gibt es hier Vorgaben des Bundesministeriums für Inneres?

d.    Gibt es hier Vorgaben von der Geschäftsführung der BBU GmbH?

41. Gemeinnützige Tätigkeiten in Bundesbetreuungseinrichtungen:

42. Was ist die gesetzliche Grundlage für die “Verpflichtung” zur Leistung von gemeinnützigen Tätigkeiten?

a.    § 2 Abs 2 der Verordnung “Heranziehung von Asylwerbern und bestimmten sonstigen Fremden für gemeinnützige Hilfstätigkeiten” (BGBl. II Nr. 201/2024) vom 16.07.2024 lautet (Hervorhebung hinzugefügt): “Eine Nichtregierungsorganisation gemäß § 1 Abs. 2 ist berechtigt, in jenen von ihr betriebenen Einrichtungen, die gemäß § 4 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes 1986, BGBl. Nr. 679/1986, als Träger des Zivildienstes anerkannt und in denen mindestens fünf Zivildienstplätze zugelassen sind, Asylwerber und Fremde gemäß § 7 Abs. 3 GVG-B 2005 mit deren Einverständnis für gemeinnützige Hilfstätigkeiten im Sinne des § 7 Abs. 3 Z 2 GVG-B 2005 heranzuziehen.”

Inwiefern lässt sich aus dieser Bestimmung eine Verpflichtung zur Leistung einer gemeinnützigen Tätigkeit ableiten?

b.    Auf welcher gesetzlichen Grundlage wurde das Taschengeld von Betroffenen, die dieser “Verpflichtung” nicht nachgekommen sind, gekürzt? Bitte um Verweis auf die konkrete Gesetzesbestimmung, die eine derartige Sanktionierung vorsieht bzw. ermöglicht.

c.    Wer trifft jeweils die Entscheidung, ob der “Verpflichtung” (hinreichend) nachgekommen wird und in welchem Umfang das Taschengeld ggf. gekürzt wird?

d.    Wie wird den betroffenen Asylwerber:innen diese Verpflichtung bzw. die Sanktion im Falle der Nicht-Erfüllung mitgeteilt? Welche (Rechtsschutz-) Möglichkeiten gibt es für die Betroffenen, sich gegen eine diesbezügliche Entscheidung zu wehren bzw. diese in Beschwerde zu ziehen? Wird bei Nichtgewährung ein Bescheid ausgestellt?

e.    Wurden in diesem Zusammenhang Weisungen durch das BMI bzw. Dienstanweisungen durch die BBU erlassen, um die Mitarbeiter:innen in Bundesbetreuungseinrichtungen zur Durchsetzung dieser “Verpflichtung” sowie der Sanktionen im Fall der Nicht-Erfüllung anzuhalten? Wenn ja, bitte um Übermittlung bzw. Wiedergabe dieser Weisung/Dienstanweisung.

f.     In welchen Einrichtungen wurden Asylwerber:innen entsprechende “Verpflichtungen” auferlegt bzw. Sanktionen bei Nicht-Erfüllung auferlegt? Wie hoch war jeweils der Betrag des Taschengeldes, der aufgrund der Nicht-Erfüllung der “Verpflichtung” nicht ausbezahlt wurde. Bitte um Auflistung nach Einrichtung, Art der auferlegten Verpflichtungen sowie der verhängten Sanktionen im Falle der Nicht-Erfüllung (inkl. Höhe des gekürzten/nicht ausbezahlten Taschengeldes).

g.    Was ist die gesetzliche Grundlage für die Kürzung des Taschengelds von 40 auf 20 Euro bei Nicht-Teilnahme an Werteschulungen? In wie vielen Fällen wurden entsprechende Sanktionen verhängt? Bitte um Auflistung nach Einrichtung sowie verhängten Sanktionen (inkl. Höhe des gekürzten/nicht ausbezahlten Taschengeldes).

43. Bezahlkarte:

a.    Wie hoch waren die Kosten für die Implementierung der Bezahlkarte (Paycenter)  im Rahmen der Bundesgrundversorgung, sowie in der Landesgrundversorgung?

b.    Wie viele Mitarbeiter:innen mussten für die Umsetzung der Bezahlkarte angestellt werden?

c.    Wie hoch sind die Kosten für den laufenden Betrieb der Bezahlkarte?

d.    Ist eine Bargeldabhebung (an Bankomaten) möglich? Wird ein Bezahlvorgang bei im Handel üblichen (Kredit-)Kartenlesegeräten möglich sein?

e.    Welche Bundesländer werden die Bezahlkarte im Rahmen der Landesgrundversorgung einführen?

44. Notfalls- und Kapazitätenplanung: Ist eine Veröffentlichung des Notfalls- und Kapazitätenplans, welcher im Zuge der Umsetzung EU-Aufnahmerichtlinie 2024/1346 erstellt werden muss, angedacht?

45. Bund-Länder-Koordinationsrat:

a.  Wie viele Beschlüsse wurden seit 2004 bis dato im Rahmen des Bund-Länder-Koordinationsrats gefällt?

b.  Bitte um Information wo Beschlüsse des Bund-Länder-Koordinationsrats veröffentlicht werden? Wenn keine Veröffentlichung durchgeführt wird, bitte um Bekanntgabe der Gründe für die Nicht-Veröffentlichung.

c. Bitte um Bekanntgabe wie oft periodischen Analysen (15a GVV, Art 5 Abs 2 Z 3)  durchgeführt wurden und in welcher Form die Ergebnisse dieser in das System Grundversorgung eingeflossen sind?

46. In Bezug auf das Regierungsprogramm 2025-2029 Jetzt das Richtige Tun. und die darin erwähnte “Neuordnung Grundversorgung”:

a. In wieweit werden die Koordinierungsprozesse optimiert?

b. Welche Prozesse oder Maßnahmen sind vorgesehen?

c. Welche Neuerungen sind in Bezug auf einheitliche Mindestqualitätsstandards und Einführung eines einheitlichen Leistungskatalogs vorgesehen?

d. Was sind die Ergebnisse der Evaluierung des Realkostenmodells zwischen Bund und Stadt Wien?

47. Erstaufnahme für Vertriebene: Im Jahr 2025 wurden Erstaufnahmezentren in Salzburg, Graz und Nenzing geschlossen. Wien hat bekannt gegeben, dass das Erstankunftszentrum Anfang 2026 geschlossen werden soll. Welche vorbereitenden Maßnahmen werden seitens des Bundes gesetzt, um auf etwaige Engpässe in der Unterbringung für Erstankommende zu reagieren?

48. Ukrainische Pensionist:innen: Ukrainische Senior:innen beziehen in vielen Fällen eine ukrainische Pension. Die ukrainische Pension liegt durchschnittlich bei € 50 - € 120,- pro Monat und kann daher als gering eingestuft werden. Bisher wird die Freibetragsregelung (€ 110,- pro Person) nicht bei ukrainischen Pensionen angewendet und die ukrainische Pension in ihrer Gesamtheit auf die Grundversorgung angerechnet. Viele Senior:innen haben daher Rückzahlungen zu leisten und haben wenig Barmittel zur Verfügung. In diesem Zusammenhang wird auf eine Entscheidung des Bund-Länder-Koordinationsrats verwiesen, wonach ukrainische Pensionen nicht unter die Freibetragsregelung fallen. Bitte um Bekanntgabe und Aufschlüsselung je nach Bundesland, wie viele ukrainische Senior:innen im Pensionsalter sich in Grundversorgung befinden.

a. Bitte um Bekanntgabe ob die Freibetragsregelung für ukrainische Pensionist:innen in Zukunft angewendet werden wird, um den Senior:innen nach der Flucht zumindest einen angemessenen Lebensabend zu ermöglichen? Die Ukraine befindet sich weiterhin im Krieg, die Beschaffung der Dokumente ist nicht immer möglich. Wenn nein, bitte um Bekanntgabe der Gründe.

49. Freibetragsregelung 35/65 - Vertriebene aus der Ukraine: Die Freibetragsregelung 35/65 wurde speziell für Vertriebene aus der Ukraine adaptiert um die Arbeitsmarktintegration zu fördern und diese zu beschleunigen.

a.  Wurde diese Freibetragsregelung evaluiert? Konnte eine erhöhte Arbeitsmarktintegration geschafft werden?

b.  Bitte um Angabe der Gründe warum die Freibetragsregelung 65/35 nicht auf alle Zielgruppen der Grundversorgung ausgeweitet wurde? zb. Subsidiär Schutzberechtigte, Asylwerber:innen usw. Ist eine Ausweitung in Zukunft geplant?