4836/J XXVIII. GP
Eingelangt am 02.02.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Neues Zulagensystem für freigestellte Personalvertreter:innen im Zuge der Dienstrechts-Novelle 2025
Im Herbst hat die Bundesregierung in Verhandlungen mit der von der Fraktion Christlicher Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter (FCG) dominierten Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) den bereits beschlossenen Gehaltsabschluss der öffentlich Bediensteten für das Jahr 2026 wieder aufgeschnürt. Ausschlaggebend dafür war, dass die Bundesregierung zur Budgetkonsolidierung Einsparungen bei der Bezahlung von Lehrer:innen, Pfleger:innen und Polizist:innen erzielen wollte. Sie erhalten deshalb von Jänner bis einschließlich Juni 2026 keine Gehaltserhöhung. Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hat dieser Vorgehensweise nach kurzen Verhandlungen zugestimmt. Gesetzlich wurde dies in der sogenannten „Dienstrechts-Novelle 2025“ im Dezember im Parlament fixiert[1].
Nunmehr wurde jedoch bekannt, dass neben den Gehaltskürzungen für alle Mitarbeiter:innen im Rahmen der Dienstrechts-Novelle 2025 auch eine ordentliche Zulage für Personalvertreter:innen beschlossen wurde. Geregelt wurde das kurzfristig per Abänderungsantrag mit der sogenannten „Ersatzzulage“ für freigestellte Personalvertreter:innen.
Der ORF berichtete am 20. Jänner unter dem Titel „Kritik an Zulagenpaket für Personalvertreter“[2] darüber:
„Nach langen Debatten haben sich Bundesregierung und Gewerkschaften im Oktober auf einen Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst für drei Jahre geeinigt. Ein bereits zuvor ausverhandeltes Paket wurde dafür aufgeschnürt. Gemeinsam mit dem späteren Beschluss im Nationalrat wurde laut ZIB2 auch ein neues Zulagensystem für freigestellte Personalvertreter und Personalvertreterinnen abgesegnet. Das sorgt nun für Kritik.
Der Kompromiss, auf den sich beide Seiten verständigten, lautete, dass es bis Juni 2026 keine Erhöhung gibt, von Juli des laufenden Jahres bis Juli 2027 werden die Bezüge der öffentlich Bediensteten um 3,3 Prozent valorisiert. Bis Ende 2028 folgt eine weitere Erhöhung um 1,0 Prozent, unter dem Strich steht dann über den gesamten Zeitraum ein durchschnittliches Plus von 1,5 Prozent.
Zuvor war ein Plus von 3,3 Prozent für das gesamte Jahr 2026 vorgesehen gewesen. Für das Jahr 2026 bedeute das neu verhandelte Paket eine Einsparung von über 310 Millionen Euro im Jahr 2026, hieß es nach der Einigung im Oktober seitens der Bundesregierung. Abgesegnet wurde der Gehaltabschluss am 12. Dezember im Nationalrat. Neu verhandelt worden war er auf Wunsch der Regierung wegen der angespannten Budgetsituation. (..)
In Salzburg etwa sorgte das Thema bereits 2023 für Debatten und einen Rechtsstreit. Dort hätten freigestellte Lehrerpersonalvertreter bisher bis zu 800 Euro monatlich als Zulage erhalten. Mit dem neuen System seien es bis zu 3.000 Euro. Einzelne Personalvertreter würden nun 9.000 Euro brutto Monatsgehalt beziehen, hieß es gegenüber der ZIB2.““
Dazu ist Folgendes festzuhalten:
Wie auch Betriebsrät:innen in der Privatwirtschaft sichern viele Personalvertreter:innen im öffentlichen Dienst tagtäglich mit großem Einsatz die Interessen der Bediensteten. Die Personalvertreter:innen dürfen dafür keine Nachteile erfahren – dazu gehören selbstverständlich auch entsprechende Bezüge. Die Zulagenregeln müssen dabei jedoch fair und transparent gestaltet werden.
Genau dieser Anforderung wird jedoch die beschlossene Regelung nicht gerecht. Während in den Erläuterungen zur Gesetzesnovelle lediglich vom Ausgleich „besoldungsrechtliche[r] Nachteile“ der freigestellten Personalvertreter:innen die Rede ist, zeigt sich in der Realität ein völlig anderes Bild. Kolportiert werden Fälle von überhöhten Gehaltssprüngen und Nachzahlungen. Die Zulage gilt zudem rückwirkend ab Jänner 2023.
Auch ist de facto nicht transparent nachvollziehbar, zu welchen Gehaltserhöhungen diese Änderung bei einzelnen Spitzenfunktionär:innen führen, und auch, welche Mehrkosten beim Bund dadurch anfallen.
Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, dass es sich bei dieser Maßnahme um ein unfaires Tauschgeschäft handelt. Die GÖD-Führung genehmigt sich selbst ordentliche Zulagen und stimmt dafür den Gehaltseinbußen bei Lehrer:innen, Polizist:innen und Pfleger:innen zu. Die Leidtragenden in diesem Szenario wären ausschließlich die Mitarbeiter:innen im öffentlichen Dienst, nicht aber die Spitzenfunktionär:innen in der Personalvertretung.
Unter den vielen Mitarbeiter:innen sorgt die Tatsache, dass sich die FCG/GÖD-Führung eine Erhöhung der Zulagen für ihre eigenen Funktionär:innen ins Beamt:innen-Sparpaket reinverhandelt hat, zunehmend für Empörung.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
Allgemein
1) Welche Zulagen, Pauschalen, Bonuszahlungen und sonstigen Vergünstigungen (Dienstwagen etc.) erhalten freigestellte Personalvertreter:innen in Ihrem Ressort (inkl. nachgeordneter Behörden und Ämter)?
a. Auf welcher Basis werden die Zahlungen und Vorteile gewährt (Gesetz, Erlass, Behördenpraxis)?
2) Wie viele freigestellte Personalvertreter:innen gibt es in Ihrem Ressort aktuell?
a. Wie viele davon sind teilweise, wie viele zur Gänze freigestellt?
Vor der Dienstrechts-Novelle 2025
3) Welche Zulagen bzw. zusätzlichen Zahlungen standen freigestellten oder teilweise freigestellten Personalvertreter:innen in Ihrem Ressort vor Inkrafttreten der Dienstrechts-Novelle 2025 im Jahr 2025 zu?
a. Auf welcher Basis wurden die Zulagen berechnet und ausbezahlt (Erlass, Behördenpraxis etc.)?
4) Wie hoch waren im Durchschnitt die Zulagen bzw. zusätzlichen Zahlungen für (teilweise) freigestellte Personalvertreter:innen in Ihrem Ressort im Jahr 2025 (vor Inkrafttreten der Dienstrechts-Novelle 2025)? Bitte um Aufschlüsselung nach voll und teilweise freigestellten Personalvertreter:innen und Berufsgruppen.
5) Wie hoch war die Gesamtsumme der ausbezahlten Zulagen bzw. zusätzlichen Zahlungen für freigestellte Personalvertreter:innen in Ihrem Ressort in den Jahren 2023 bis 2025 (vor Inkrafttreten der Dienstrechts-Novelle 2025)?
a. Bitte zudem um Angabe der Gesamtsummen nach voll und teilweise freigestellten Personalvertreter:innen, Berufsgruppen und Jahren.
Nach der Dienstrechts-Novelle 2025
6) Wie viele Personen in Ihrem Ressort erhalten auf Grund der Dienstrechts-Novelle 2025 voraussichtlich heuer eine sogenannte Ersatzzulage?
7) Wie hoch sind die voraussichtlichen Zulagen bzw. zusätzlichen Zahlungen für ganz oder teilweise freigestellte Personalvertreter:innen im Jahr 2026 in Ihrem Ressort (nach Inkrafttreten der Dienstrechts-Novelle 2025)?
8) Wie hoch ist die voraussichtliche Gesamtsumme der auf Grund der Dienstrechts-Novelle 2025 heuer ausbezahlten bzw. auszubezahlenden Ersatzzulagen bzw. zusätzlichen Zahlungen in Ihrem Ressort?
a. Bitte zudem um Angabe der Gesamtsummen nach voll und teilweise freigestellten Personalvertreter:innen, Berufsgruppen und Jahren.
9) Wie hoch sind die voraussichtlichen durchschnittlichen Zulagen bzw. zusätzlichen Zahlungen der freigestellten Personalvertreter:innen im Jahr 2026 nach Inkrafttreten der Dienstrechts-Novelle 2025? Bitte um Aufschlüsselung nach voll und teilweise freigestellten Personalvertreter:innen, Berufsgruppen und Jahren.
a. Wie groß ist die Differenz zu den durchschnittlichen Zulagen bzw. zusätzlichen Zahlungen vor Inkrafttreten der Dienstrechts-Novelle 2025?
10) Wie hoch ist die höchste einzelne nach Inkrafttreten der Dienstrechts-Novelle 2025 auszuzahlende monatliche „Ersatzzulage“ in Ihrem Ressort?
Nachzahlungen
11) Wie viele Personen in Ihrem Ressort erhalten (voraussichtlich) rückwirkend Nachzahlungen wegen der Ersatzzulage für die Jahre 2023 bis 2025 (auf Grund der Dienstrechts-Novelle 2025)?
12) Wie hoch ist die voraussichtliche Gesamtsumme der nachzuzahlenden Zulagen für die (teilweise) freigestellten Personalvertreter:innen in Ihrem Ressort in den Jahren 2023 bis 2025 vor Inkrafttreten der Dienstrechts-Novelle 2025 (bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)?
13) Wie hoch ist voraussichtlich die betragsmäßig größte Nachzahlung an Ersatzzulagen an eine/n einzelne/n Personalvertreter:in in Ihrem Ressort?
Budgetäre Mehrbelastung
14) Wie hoch ist die voraussichtliche budgetäre Mehrbelastung durch die Einführung der „Ersatzzulage“ für freigestellte Personalvertreter:innen durch die Dienstrechts-Novelle 2025 für Ihr Ressort?