4871/J XXVIII. GP
Eingelangt am 10.02.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Führungsmangel in den LSEs Österreichs
Am 27. Jänner 2026 wurde bekannt, dass der bisherige Leiter des Landesamts Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) in Salzburg, Georg Angerer, vom Dienst freigestellt wurde. Dienstbetriebliche Ungereimtheiten wurden durch die Behörde als Grund angegeben.
Nachdem sich Angerer öffentlich zu Wort meldete und eine Intrige witterte, sah sich die Behörde gezwungen bekannt zu geben, dass gegen Angerer eine zweistellige Anzahl schriftlicher Eingaben von Bediensteten vorlagen, die schwerwiegende und zum Teil strafrechtlich relevante Sachverhalte beschrieben. Die Sachverhalte sollen zu gesundheitlichen Auswirkungen geführt haben.[1]
Der Fall im LSE Salzburg reiht sich ein in andere personelle Schwierigkeiten, die die LSEs bundesweit betreffen. So musste der LSE Kärnten Chef, Stephan Tauschitz, 2022 wegen dessen früherer Teilnahme am bei Rechtsextremen und Neonazis beliebten Ulrichsbergtreffen kurz nach seiner Bestellung wieder abgezogen werden. Seine Stelle bleibt bis heute nur interimistisch besetzt, eine neue Ausschreibung erfolgte nicht.[2]
Zusammen betrachtet stellt sich hier vor allem die Frage zum Verantwortungsbewusstsein des Bundesministers. In einer Zeit, in der die Terrorbedrohung in Österreich auf der zweithöchsten Stufe steht und grundlegende Reformen in den LSEs durchgeführt werden, scheint es so als würden geregelte Personalverhältnisse in zentralen Behörden vernachlässigt werden.
Es stellt sich die Frage, wie sorgfältig der Innenminister seiner Aufsichtspflicht über die Landesämter nachkommt, wie konsequent er Fehlentwicklungen auf Leitungsebene kontrolliert und erkennt und wie ernsthaft er die ordnungsgemäße, nachhaltige Besetzung zentraler Verfassungsschutzfunktionen betreibt.
Gerade Salzburg und Kärnten gelten seit Jahren als wiederkehrende Treffpunkte bekannter rechtsextremistischer Akteure und Organisationen. Eine funktionierende, professionell geführte und personell stabil aufgestellte Staatsschutzstruktur ist dort von besonderer Bedeutung für die innere Sicherheit. Die wiederholten Probleme auf Leitungsebene werfen daher nicht nur Fragen nach individueller Verantwortung, sondern nach strukturellen Versäumnissen im Zuständigkeitsbereich des Innenministers auf.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Wann und auf welchem Weg wurde der Bundesminister für Inneres erstmals über eine der gegen den damaligen Leiter des Landesamts für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung Salzburg, Georg Angerer, eingebrachten Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern informiert?
2) Wann und auf welchem Weg wurde der Bundesminister für Inneres erstmals über die Gesamtheit der gegen den damaligen Leiter des Landesamts für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung Salzburg, Georg Angerer, eingebrachten Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern informiert?
3) Wann wurde der Bundesminister für Inneres über die Suspendierung des Leiters des LSE Salzburg, Georg Angerer, informiert?
a. War der Bundesminister für Inneres in die Entscheidung zur Suspendierung eingebunden? Falls ja, in welcher Form?
4) Wer erfüllt aktuell die Leitungsfunktion und dessen Stellvertretung im LSE Salzburg?
a. Für wie lange wurden diese Besetzungen vorgenommen?
b. In welcher dienstrechtlichen Form erfolgt die Stellvertretung?
5) Wird die Leitungsfunktion im LSE Salzburg neu ausgeschrieben?
a. Wenn ja, wann? Bitte um ungefähre Angabe in Wochen oder Monaten.
b. Wenn nein, warum nicht?
c. Wenn nein, ab welcher Dauer der Suspendierung wird eine Neuausschreibung erfolgen?
6) Welche konkreten Kriterien und Schwellenwerte gelten im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres, um bei Beschwerden gegen Leiterinnen oder Leiter eines Landesamts für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung eine dienstrechtliche oder fachliche Überprüfung der Führungstauglichkeit einzuleiten?
7) Gibt es Schutzmechanismen für Whistleblower innerhalb der LSE?
a. Falls nein, warum nicht?
8) Gibt es im Bereich der LSEs ein standardisiertes Frühwarnsystem, das dem Innenminister wiederholte oder schwerwiegende Beschwerden über Führungspersonen zeitnah meldet? Falls nein, warum nicht?
9) Welche regelmäßigen Kontroll-, Evaluierungs- oder Berichtspflichten bestehen für den Bundesminister für Inneres in Bezug auf die Führungskultur und das Arbeitsklima in den Landesämtern für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung?
10) Welche Maßnahmen sieht der Bundesminister für Inneres vor, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LSEs vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch problematische Führungsstrukturen zu schützen und wie wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen überprüft?
11) Wie viele Leitungsfunktionen in den Landesämtern für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung sind derzeit
a. nicht besetzt oder
b. lediglich interimistisch besetzt,
und wo und seit welchem Zeitraum besteht dieser Zustand jeweils?
12) Wird den wiederholten personellen Problemen auf Leitungsebene der Landesämter für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung im Zusammenhang mit der laufenden Evaluierung des SNG-Novelle besonderes Augenmerk geschenkt werden?
13) Welche strukturellen Reformschritte wird der Bundesminister für Inneres angesichts der wiederholten personellen Probleme auf Leitungsebene der Landesämter für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung in seinem Zuständigkeitsbereich in die Wege leiten und wie ist der diesbezügliche Zeitplan?