4879/J XXVIII. GP

Eingelangt am 12.02.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Norbert Nemeth

an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus

betreffend Postenschacher und Stillstand statt Reformen in der WKO?

 

 

Wie ein kürzlich erschienener Artikel des Mediums „OE24“ zeigt, reißt die Kritik an der Wirtschaftskammer (WKO) nicht ab.[1]

 

Im Interview mit „OE24“ kritisiert Stephan Zöchling, der Gründer der Initiative #zusammenstaerker, das Vorgehen der WKO Wien scharf. Interne Quellen würden bestätigen, dass auch nach den jüngsten Turbulenzen um die WKO noch kein Umdenken stattgefunden hat. Konkret nennen „OE24“ und Zöchling:

 

„Dabei ist die Rede von intransparenten Geldflüssen, fehlender Rechenschaft und systematischer Ungleichbehandlung von Fachgruppen. ‚Wenn selbst interne Funktionär:innen keine klaren Antworten auf einfache Budgetfragen bekommen, dann ist das kein Kommunikationsproblem mehr, sondern ein massives Führungsversagen‘, sagt Zöchling.“1

 

Die Recherchen der Initiative gehen noch weiter, auch vor Vetternwirtschaft scheint man in der WKO Wien nicht zurückzuschrecken. Konkret geht es um die Beförderung von Familienmitgliedern des Wiener Wirtschaftskammerpräsidenten, Walter Ruck, sowie um die Vergabe des WKO-Sonderpreises an Rucks Ehefrau.

 

Zöchling kritisiert diese Missstände wie folgt:

 

„Postenschacher und intransparente Geldflüsse sind keine getrennten Skandale, sondern Symptome desselben Systems. Wer Unternehmen zu Pflichtbeiträgen zwingt, muss jeden Euro transparent verantworten. Das Geld der Unternehmer:innen ist kein Topf, aus dem sich Funktionär:innen nach Lust und Laune bedienen können.“1

 

In Anbetracht solcher Missstände hat der Rechnungshof eine Prüfung angesetzt, deren Ergebnis noch aussteht.

 

Gemäß § 136 Wirtschaftskammergesetz 1998 werden die Wirtschaftskammern und die Fachorganisationen vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit beaufsichtigt.

 

„Die Aufsicht umfasst die Sorge für die gesetzmäßige Führung der Geschäfte und Aufrechterhaltung des ordnungsmäßigen Ganges der Verwaltung. Die Aufsichtsbehörde ist bei Handhabung ihres Aufsichtsrechtes insbesondere berechtigt, erforderliche Auskünfte von den betroffenen Organisationen der gewerblichen Wirtschaft einzuholen und rechtswidrige Beschlüsse aufzuheben. Die betroffenen Organisationen haben ihre Auskünfte umgehend im Wege der Bundeskammer an die Aufsichtsbehörde zu übermitteln. Bei diesen Auskünften gilt die Geheimhaltungspflicht gemäß § 70 nicht.“[2]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wirtschaft, Energie und Tourismus nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie oft und in welcher Form haben Sie seit Ihrem Amtsantritt vom Rechtsinstitut des § 136 Wirtschaftskammergesetz 1998 Gebrauch gemacht?

a.    In welchen Fällen und mit welchem Ergebnis?

2.    Haben die medial kolportierten Vorgänge rund um Harald Mahrer und Walter Ruck Sie bewogen, Ihr Aufsichtsrecht auszuüben?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Ergebnis?



[1]    https://www.oe24.at/oesterreich/politik/postenschacher-ceo-fragt-wo-bleibt-erneuerung-der-wko/666014388 (aufgerufen am 21.01.2026)

[2]    https://www.jusline.at/gesetz/wkg/paragraf/136 (aufgerufen am 21.01.2026)