4881/J XXVIII. GP
Eingelangt am 13.02.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Meri Disoski, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung
betreffend Wo steht die Bundesregierung beim NAP gegen Gewalt an Frauen?
Im Regierungsprogramm vom 27. Februar 2025 hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen angekündigt. Seit 26. November 2025 liegt der Plan nun vor – und offenbart bei genauer Betrachtung erhebliche Schwächen: viele wohlklingende Absichtserklärungen, kaum verbindliche Maß-nahmen und vor allem keinen einzigen zusätzlichen Euro für den Gewaltschutz von Frauen und Mädchen in Österreich.
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Bundesregierung einen Aktionsplan vorgelegt hat und darin Maßnahmen fortführt, die bereits in der vergangenen Gesetzgebungsperiode unter grüner Regierungsbeteiligung erfolgreich etabliert wurden und nachweislich wirken. Doch Papier allein schützt keine einzige Frau. Ebenso wichtig ist eine klare und verbindliche Verpflichtung aller Bundesministerien zur Umsetzung des Maßnahmenkatalogs. Genau hier bleibt der vorgelegte Plan jedoch enttäuschend vage: Neue Maßnahmen sind kaum zu finden, zahlreiche Instrumente existieren bereits und sollen lediglich „gestärkt“, „ausgebaut“ oder „weiterentwickelt“ werden – vielfach erst bis 2029 und mit äußerst unverbindlichen Zeit- und Zielvorgaben.
Der gravierendste Mangel dieses Aktionsplans ist, dass die Bundesregierung in einem der reichsten Länder der Welt einen Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen präsentiert hat, ohne einen einzigen zusätzlichen Cent dafür einzuplanen. Das ist besonders problematisch, da Beratungsstellen und Gewaltschutzeinrichtungen schon jetzt mit ausbleibender und/oder nicht indexangepasster Finanzierung kämpfen. Statt – wie im Aktionsplan angekündigt – mehr Beratungsangebote zu schaffen und den unter Türkis-Grün eingeschlagenen Ausbau des Gewaltschutzes konsequent fortzusetzen, bedeutet diese Budgetpolitik in der Realität weniger Unterstützung für Gewaltbetroffene. Beraterinnen müssen ihre Arbeitszeit reduzieren oder verlieren sogar ihre Arbeitsplätze[1].
Besonders widersprüchlich ist dies vor dem Hintergrund, dass die heutige Frauenministerin als Abgeordnete jahrelang selbst 228 Millionen Euro und 3.000 zusätzliche Stellen für den Gewaltschutz gefordert hat[2]. Vorgestellt wurde nun jedoch ein Aktionsplan ohne jegliche zusätzliche Mittel. Nachdem Türkis-Grün den Gewaltschutz und die Gewaltprävention in Österreich durch die Bereitstellung dringend benötigter Ressourcen endlich auf eine solidere Grundlage stellen konnte, fallen nun ausgerechnet die vulnerabelsten Gruppen unserer Gesellschaft der Budgetpolitik von ÖVP, SPÖ und NEOS zum Opfer. Wie unter diesen Voraus-setzungen die Sicherheit und der Schutz von Frauen durch den Aktionsplan tatsäch-lich erhöht werden sollen, bleibt völlig offen. Denn eines ist klar: Ohne ausreichende finanzielle Mittel kann kein Maßnahmenpaket wirksam sein.
Im Kampf gegen Gewalt an Frauen und Mädchen reichen wohlklingende Ankündig-ungen nicht aus. Frauen brauchen verlässliche Strukturen, wirksame Reformen und konkrete, verbindliche Verpflichtungen der Politik. Der Nationale Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen darf kein leeres Versprechen bleiben. Diese Bundesregierung muss jetzt rasch und glaubwürdig beweisen, dass sie es mit Gewaltschutz und Gewaltprävention tatsächlich ernst meint.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Priorisierung der im Nationalen Aktionsplan gelisteten Vorhaben, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung fallen, und welche genauen Vorhaben und darin enthaltenden Einzelmaßnahmen gelten als vorranging in der Umsetzung? Bitte um genaue Listung aller Vorhaben inkl. Einzelmaßnahmen geordnet nach geplanter Umsetzungsfrist.
2. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der gelisteten Vorhaben, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung fallen? Bitte um Gesamtübersicht aller Vorhaben mit genauer Angabe zum jeweiligen Umsetzungsstand.
3. Wie wird von Seiten des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung sichergestellt, dass die im Nationalen Aktionsplan formulierten Ziele und Vorhaben messbar und überprüfbar umgesetzt werden, und welche Indikatoren oder Monitoring-Instrumente sind dafür vorgesehen?
4. „Die budgetäre Bedeckung der Maßnahmen wird durch die jeweiligen regulär zur Verfügung stehenden Mittel der Ressorts gewährlistet“ – auf welche konkrete Zahl beläuft sich das Gesamtbudget des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung, das für den Gewaltschutz eingesetzt wird? Bitte um Angabe des Gesamtbudgets sowie Auflistung der einzelnen Budgetposten.
5. Wie wird dieses Gesamtbudget konkret auf die einzelnen Vorhaben, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung fallen, aufgeteilt und wie verteilen sich die Mittel auf die verschiedenen Umsetzungsphasen? Bitte um genaue Auflistung der einzelnen Budgetposten geordnet nach den einzelnen Vorhaben, die in den Zuständigkeitsbereich Ihres Ministeriums fallen.
6. Welche Akteure (andere Ministerien, Bundesländer, Gemeinden, Sozialpartner, Vereine oder zivilgesellschaftliche Organisationen) sind aktuell und zukünftig in die Umsetzung der einzelnen Vorhaben eingebunden, und wie wird die koordinierte Zusammenarbeit von Seiten des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung sichergestellt?
7. Sind von Seiten des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung zusätzliche Maßnahmen zum Schutz von Frauen gegen Gewalt geplant, die nicht als Vorhaben im Nationalen Aktionsplan gelistet sind? Wenn ja, welche?