4886/J XXVIII. GP

Eingelangt am 13.02.2026
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Anfrage

 

der Abgeordneten Alma Zadic, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Aufklärung um österreichischen Pass von Jeffrey Epstein in den "Epstein-Files"

BEGRÜNDUNG

 

Am 23. Dezember berichtete „Der Standard“ exklusiv über erstmals aufgetauchte Fotos eines gefälschten österreichischen Reisepasses mit einem Bild des verstorbenen Sexualstraftäters Jeffrey Epstein, die vom US-Justizministerium in den sog. „Epstein-Files“ veröffentlicht wurden:

„Er war dafür mitverantwortlich, dass Jeffrey Epstein nach seiner Festnahme im Juli 2019 nicht auf Kaution freikam: ein gefälschter, österreichischer Pass, ausgestellt in den 1980er-Jahren. Ein klares Indiz für ein Fluchtrisiko, argumentierten US-Staatsanwälte damals, nachdem sie Epstein wegen Vorwürfen des Menschenhandels verhaftet hatten. Rund einen Monat später wurde der US-Finanzier tot in seiner Zelle gefunden.

Der Pass, um den es ging, gibt seither viele Rätsel auf. Nun sind in den neuesten Veröffentlichungen des US-Justizministeriums Fotos des Reisedokuments aufgetaucht. So ist auf dem Pass zu lesen, er sei am 21.5.1982 in der Bundespolizeidirektion Wien ausgestellt worden. Als Name wird "Marius Fortelni" angegeben, als dessen Wohnort "Dammam" in Saudi-Arabien. Zu sehen ist ein Foto von Epstein, das jedoch nicht per Stempel beglaubigt wurde.

Der Pass zeigt einige Ein- und Ausreisestempel, etwa französische und saudi-arabische. Epsteins Anwälte argumentierten 2019, der Finanzier habe den Pass von einem Freund erhalten, um sich bei Reisen in den Nahen Osten vor Entführungen zu schützen. Er habe den Pass jedoch nie verwendet. In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung gab Innenminister Gerhard Karner 2022 an: "Die Erhebungen konnten die Existenz des gegenständlichen österreichischen Reisepasses bislang nicht bestätigen, weshalb auch keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen.“

(…)

Allerdings zeigen die Dokumente des US-Justizministeriums, dass sich die österreichische Botschaft offenbar schon unmittelbar nach dem Fund des Passes bei den US-Behörden erkundigt hat.“[1]

 

Ein österreichischer Reisepass mit der Nummer N 0376775, ausgestellt auf den Namen

 

Am 28. Dezember 2025 wurde berichtet, dass das Innenministerium strafrechtliche Ermittlungen im Zusammenhang mit dem gefälschten Reisepass prüft: "‘Da der Verdacht eines strafrechtlich relevanten Sachverhalts vorliegt, wurde dies umgehend an die zuständige Stelle zur Prüfung übermittelt‘, heißt es vonseiten des Innenministeriums.“[2] Die „Kronen Zeitung“ titelte: „Epstein-Pass: Österreichische Behörden ermitteln“.[3]

 

 

ALT-Text: Eine Doppelseite eines österreichischen Reisepasses. Der Pass enthält Text auf Deutsch, Englisch und Französisch, inklusive der Information, dass dieser für alle Staaten der Welt gültig ist. Sichtbar sind Stempel, Unterschriften und ein Ablaufdatum, ausgestellt von der Bundespolizeidirektion Wien. Eine Hand hält den Pass in der unteren rechten Ecke.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wird oder wurde in Österreich ein Ermittlungsverfahren wegen dem gefälschten Reisepass von Jeffrey Epstein eingeleitet?

a.    Wenn ja: Wann, bei welcher Staatsanwaltschaft, wegen welchen strafbaren Handlungen und gegen wen?

b.    Wenn nein: Warum nicht?

2)    Wurde der Verdacht strafbarer Handlungen von den Sicherheitsbehörden oder Dritten bei der Staatsanwaltschaft oder Kriminalpolizei angezeigt?

3)    Wegen des Verdachts welcher strafbaren Handlungen wird oder wurde ermittelt?

4)    Welche Ermittlungsschritte wurden gesetzt?

5)    Wurden Rechtshilfeersuchen gestellt oder sind Rechtshilfeersuchen in der Causa eingegangen?

6)    Konnte im Ermittlungsverfahren geklärt werden, für welchen Zweck der Reisepass verfälscht wurde?

a.    Wenn ja: Wozu?

7)    Konnte im Ermittlungsverfahren geklärt werden, ob Jeffrey Epstein den Pass für Reisetätigkeit genutzt hat?

a.    Wenn ja: Wann und wohin?

b.    Wenn ja: Ist Jeffrey Epstein damit nach Österreich gereist?

8)    Falls das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde:

a.    Gegen welche Verdächtigen oder Beschuldigten wurde das Verfahren eingestellt?

b.    Aus welchen Gründen wurde das Verfahren eingestellt?

c.    Wurde die Einstellungsbegründung veröffentlicht?

                                  i.    Wenn ja: wann?

                                ii.    Wenn nein: warum nicht?

9)    Falls die Behörden von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen haben: Aus welchen Gründen ist dies erfolgt?

10)  Wurden Berichte in der Causa an die zuständige Oberstaatsanwaltschaft bzw. an das BMJ übermittelt?

a.    Bitte um Aufschlüsselung nach Zeitpunkt, Inhalt und Behörden.

11)  Gab es Weisungen von der zuständigen Oberstaatsanwaltschaft an die fallführende Staatsanwaltschaft und/oder gab es Weisungen des BMJ?

a.    Wenn ja, von wem, an wen und zu welchem Vorgehen?

12)  Wurde wegen des Verdachts anderer strafbarer Handlungen gegen Jeffrey Epstein in Österreich ermittelt?



[1] https://www.derstandard.at/story/3000000301978/brisante-details-aus-us-dokumenten-epsteins-gefaelschter-oesterreichischer-pass-und-sein-aufenthalt-in-wien

[2] https://www.derstandard.at/story/3000000302180/polizei-prueft-ermittlungen-zu-epsteins-verfaelschtem-oesterreichischen-pass

[3] https://www.krone.at/3999332