4891/J XXVIII. GP
Eingelangt am 13.02.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Meri Disoski, Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Bildung
betreffend Propagandatätigkeit für sanktionierte russische Staatsmedien durch Schulleitung in Wien-Floridsdorf
Wie durch Recherchen der Wochenzeitung Falter (Ausgabe Falter.morgen vom 05.02.2026) bekannt wurde, öffnete eine Mittelschule in Wien-Floridsdorf (21. Bezirk) wiederholt ihre Türen für Teams des russischen Staatsfernsehens. Konkret soll der Schulleiter der betroffenen Schule, Christian Klar, dem Sender Rossija 1 zwei Interviews gegeben haben: einmal im Dezember 2024 und erneut im Jänner 2026.
Der Sender Rossija 1 und seine Muttergesellschaft WGTRK stehen aufgrund ihrer zentralen Rolle im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und der system-atischen Verbreitung von Desinformation auf der Sanktionsliste der Europäischen Union (VO (EU) 2022/350). Die Ausstrahlung und Verbreitung ihrer Inhalte ist in der EU untersagt. Dennoch wurde diesem Akteur des russischen Propaganda-Apparats aktiver Zugang zu einer österreichischen Bildungseinrichtung gewährt.
Besonders alarmierend ist der Umstand, dass im Zuge der Dreharbeiten auch Schülerinnen und Schüler – darunter schutzbedürftige Kinder aus der Ukraine – in Kontakt mit dem russischen Aufnahmeteam kamen und gefilmt wurden. Der Schulleiter argumentiert laut Medienberichten, er habe als Buchautor gehandelt. Diese Trennung zwischen Privatperson und Amtsträger erscheint angesichts der Nutzung der schulischen Infrastruktur, der Einbindung der Schüler während der Dienstzeit und der Thematik rechtlich unhaltbar.
Die Bildungsdirektion für Wien gab an, von den Dreharbeiten keine Kenntnis gehabt zu haben. Dies wirft massive Fragen bezüglich der Kontrollmechanismen, der Einhaltung von EU-Sanktionen im öffentlichen Dienst sowie des Kinderschutzes und der Spionageabwehr an öffentlichen Schulen auf.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wann genau erlangte das Bundesministerium oder die untergeordnete Bildungsdirektion erstmalig Kenntnis von den Besuchen des russischen Staatssenders an der betroffenen Schule (bitte exaktes Datum und Meldeweg angeben)?
2. Wie erklärt der Bundesminister den Umstand, dass ein sanktioniertes ausländisches Staatsmedium wiederholt Zugang zu einer öffentlichen Schule erhält, ohne dass die Aufsichtsbehörden einschreiten?
3. Hat der Schulleiter diese Medientermine im Vorfeld schriftlich oder mündlich gemeldet oder genehmigen lassen?
4. Teilt das Ministerium die Rechtsauffassung, dass die aktive Unterstützung der Content-Produktion (Interviews, Drehgenehmigung) für den sanktionierten Sender Rossija 1 durch einen österreichischen Bediensteten einen Verstoß gegen die Interessen der Republik Österreich und geltendes EU-Recht darstellt?
5. Inwiefern ist die Tätigkeit als Interviewpartner für einen Propagandasender, der den Westen und die demokratischen Werte Österreichs systematisch diskreditiert, mit der Pflicht die Aufgaben „treu, gewissenhaft, engagiert und unparteiisch“ zu erfüllen sowie dem Ansehen des Amtes eines Schulleiters vereinbar?
6. Wie bewertet der Bundesminister die Argumentation des Schulleiters, er habe die Interviews als „Privatperson“ geführt, obwohl diese in den Diensträumen der Schule, während der Unterrichtszeit und unter Einbeziehung von Schülern stattfanden?
7. Stellt die Nutzung der schulischen Infrastruktur (Räumlichkeiten, Schüler als Statisten) für die Bewerbung privater Buchpublikationen in einem ausländischen Medium eine unzulässige Verwendung von Amtsmitteln dar?
8. Hat der Schulleiter diese Tätigkeit als Nebenbeschäftigung gemeldet, und wenn ja, mit welcher Begründung wurde diese genehmigt?
9. Kann das Ministerium ausschließen, dass durch die Aufnahmen (auch im Falle einer Verpixelung) ukrainischer Schülerinnen und Schüler deren Identität für russische Behörden oder Nachrichtendienste rekonstruierbar ist?
10. Ist dem Ministerium bewusst, dass die Abbildung ukrainischer Flüchtlingskinder im russischen Staatsfernsehen deren Angehörige in der Ukraine oder in besetzten Gebieten massiven Repressalien aussetzen kann?
11. Wurden die Erziehungsberechtigten der betroffenen Kinder vorab explizit darüber informiert, dass es sich beim drehenden Team um einen sanktionierten russischen Staatssender handelt?
12. Welche rechtlichen Konsequenzen zieht das Ministerium aus dieser potenziellen Verletzung der schulischen Obsorge- und Aufklärungspflichten gegenüber den Eltern?
13. Wurde die Identität der russischen „Journalisten“ und des technischen Personals beim Betreten der Schule durch die Schulleitung überprüft, dokumentiert und an die Sicherheitsbehörden gemeldet?
14. Wurde im Nachgang die Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) eingebunden, um zu prüfen, ob es sich bei dem Team um Angehörige russischer Dienste handelte, die unter journalistischem Vorwand Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung suchten?
15. Welche bundesweiten Sicherheitsvorgaben existieren für den Zutritt von Vertretern ausländischer Staatsmedien aus Staaten, gegen die EU-Sanktionen bestehen, zu Schulen?
16. Welche datenschutzrechtlichen Verfahren wurden gegen die verantwortliche Schulleitung eingeleitet?
17. Welche dienstrechtlichen Konsequenzen wurden bereits gegen den Schulleiter gesetzt (z. B. Suspendierung, Disziplinarverfahren, Weisungen)?
18. Gedenkt der Bundesminister, einen verbindlichen Erlass herauszugeben, der den Umgang mit Medienanfragen sanktionierter Staaten an österreichischen Schulen bundesweit einheitlich regelt?
19. Welche Maßnahmen setzt das Ministerium, um die betroffenen Schülerinnen und Schüler, die unwissentlich Teil russischer Propaganda wurden, pädagogisch zu begleiten?
20. Sind dem Ministerium weitere Fälle in Österreich bekannt (Zeitraum 2024–2026), in denen russische oder andere staatlich kontrollierte Medien aus autokratischen Staaten an Schulen Interviews geführt oder gedreht haben?