49/J XXVIII. GP

Eingelangt am 25.10.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Kai Jan Krainer,
Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Darstellung der Covid-19 Wirtschaftshilfen im Transparenzportal

 

Sehr geehrter Herr Finanzminister!

Gem. § 39g Transparenzdatenbankgesetz veröffentlicht der BMF bestimmte COVID-19-Leistungen am Transparenzportal, das sind der Covid-19 Ausfallsbonus, Verlustersatz, Fixkostenzuschuss, Lockdown-Umsatzersatz, Ausfallsbonus und Beihilfen aufgrund von Spätanträgen oder Umwidmungen.

Die Casinos Austria Aktiengesellschaft (KUR: R009Y544L, PLZ 1038) erhielt lt. den veröffentlichten Daten folgende Auszahlungen[1]:

2020

 

800.000 €

2021

 

110.000 €

2022

 

10.547.107,77 €

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

Anfrage
 

(1)  Welche konkreten Wirtschaftshilfen sind in den Beträgen der Casinos Austria Aktiengesellschaft zusammengefasst? Bitte um detaillierte Aufgliederung der jährlichen Beträge (in Euro), jeweils getrennt nach den in § 39g Abs. 1 Z 1-8 TDBG 2012 zu veröffentlichenden COVID-19-Leistungen des Bundes am Transparenzportal.

(2)  Wie erklärt sich die im Vergleich zu den Vorjahren hohe Zahlung des Jahres 2022?

a.    Steht sie im Zusammenhang mit der Datenübernahme von der Cofag in das BMF? Wenn ja, bitte um kurze Beschreibung der Gründe sowie auch einer Angabe, wann diese Daten übernommen wurden und wann sie auf der Webseite des Transparenzportals aktualisiert wurden.

b.    Steht sie im Zusammenhang mit der Umwidmung von Obergrenzen überschreitenden Beihilfen der Covid-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH? Wenn ja, bitte um kurze Darstellung der Vorgangsweise.

c.     Wie setzen sich die Zahlen des Jahres 2022 zusammen (im Falle von Umwidmung bitte auch um getrennte Angabe des Abschnitts 3.1. oder 3.12. des befristeten Rahmens)?

d.    Wie viele Unternehmen (Filialen) wurden ggf. in dieser Unternehmensgruppe zusammengefasst?

e.    Wurde im Fall einer Umwidmung von Obergrenzen überschreitenden Beihilfen diese im Jahr 2022 periodengerecht zugeordnet? Wenn ja, warum?

f.      Gab es Gründe die Beihilfenzahlen im Jahr 2022 kumuliert für mehrere Jahre darzustellen? Wenn ja, welche?

 

Zur Abwicklung der Wirtschaftshilfen allgemein:

(3)  Wie viele Ergänzungsgutachten wurden bis Ende 2023 von der Cofag angefordert? Bitte um jährliche Aufstellung.

(4)  Wie viele Ergänzungsgutachten wurden vom Finanzministerium bis Ende 2023 beantwortet (Bitte um jährliche Aufstellung)?    
Wie viele wurden im Verlauf des Jahres 2024 bearbeitet und erledigt?          
Wie viele konnten bis zum Zeitpunkt des Beginns der Cofag-Abwicklung (1.8.2024) noch nicht beantwortet werden?

(5)  Seit dem Bericht „Entwicklung des Bundeshaushalts - Monatsbericht Mai 2024“ des BMF wird im Kapitel Covid-19-Berichterstattung auf die detaillierte Berichterstattung auf der Website budget.gv.at verwiesen. Zum Zeitpunkt der Anfragestellung war dort die Berichterstattung bis August 2024 veröffentlicht.
Unter welcher Adresse sind die Berichterstattungen zu den Vormonaten abrufbar?



[1] Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/menu_persbezVeroeffentlichungCovid19Wirtschaftshilfen, abgerufen am 23.10.2024