490/J XXVIII. GP

Eingelangt am 26.02.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Gendergerechte Sprache in Pensionistenausweisen

 

 

Mit einem Pensionistenausweis können diverse Ermäßigungen für Senioren bzw. Pensionisten in Anspruch genommen werden. Dieser Ausweis ist grundsätzlich unbefristet gültig. Ausnahmen bestehen für Pensionisten, die eine befristete Pension beziehen und somit einen befristeten Pensionistenausweis erhalten.

 

Gehäuft kommt es zu Beschwerden von Pensionisten, dass im Ausweis der Ausweisinhaber unter beiden Geschlechterformen („Pensionist*innenausweis“) geführt wird. Anträge, Ausweise mögen doch in der zutreffenden Form ausgestellt werden, werden abgelehnt. Wieso die Nutzung eines geschlechtsneutralen Begriffs im Ausweis, wie z.B. „Pensionsausweis“ abgelehnt wird, erschließt sich unter Bedachtnahme auf die zahlreichen Beschwerdefälle nicht.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Ist Ihrem Ministerium bekannt, dass Pensionisten häufig die Richtigstellung ihres Geschlechts in ihren Behindertenausweisen fordern?

2.    Wie reagiert Ihr Ministerium auf diese Forderung?

3.    Wie viele Pensionistenausweise wurden im Jahr 2024 ausgestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Geschlecht)

4.    Aus welchem Grund werden Pensionistenausweise auf diese Art „gegendert“?

a.    Wird hier unter Umständen eine neue Regelung angedacht?

5.    Warum wird kein geschlechtsneutraler Begriff verwendet?

a.    Welche gesetzlichen Vorgaben/Richtlinien gibt es dazu?