4912/J XXVIII. GP

Eingelangt am 17.02.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Ing. Harald Thau

an den Bundeskanzler

betreffend NGO-Business: Förderungen an Link.* – Verein für weiblichen Spielraum“

 

 

Aus öffentlich zugänglichen Quellen geht hervor, dass das Kosmos Theater in Wien (Siebensterngasse 42, 1070 Wien) von „Link.* – Verein für weiblichen Spielraum“ betrieben wird (ZVR-Zahl 182777730).[1] Der Verein tritt als Trägerorganisation eines Theaters auf, das programmatisch als Bühne einer „feministisch-künstlerischen Praxis“ beschrieben wird. Nach Selbstdarstellung sollen dabei insbesondere „Diskriminierungsmechanismen des Patriarchats“ thematisiert und „strukturelle Gleichstellung“ gefördert werden. Im Zentrum stünden Werke „von und über FLINTA*-Personen“ sowie Formate zur Reflexion von „Machtstrukturen“. Damit agiert der Verein nicht bloß als Betreiber eines Kulturbetriebs, sondern verfolgt erkennbar auch einen klar gesellschafts- und kulturpolitischen Anspruch, der über klassische Theaterarbeit hinausgeht.

 

Gleichzeitig lassen sich aus öffentlich zugänglichen Unterlagen Hinweise auf eine substanzielle Finanzierung aus öffentlichen Mitteln ableiten.[2] So wird von der Wiener Theaterjury im Gutachten zur Konzeptförderung 2022-2025 für das „Kosmos Theater (Link.* – Verein für weiblichen Spielraum)“ eine „empfohlene Fördersumme pro Jahr“ von EUR 740.000 angeregt, womit der Verein zu einem bedeutenden Empfänger öffentlicher Kulturförderung zählt.[3]

 

Darüber hinaus zeigen parlamentarische Materialien, dass Fragen zur wirtschaftlichen Gebarung und Förderpraxis rund um das Kosmos-Theater bereits in der Vergangen-heit Gegenstand politischer Diskussion waren. In einer Anfragebeantwortung aus dem Jahr 2002 wird festgehalten, dass die damalige Kulturinitiative „Kosmos.frauenraum“ innerhalb eines Geschäftsjahres Schulden in Höhe von rund 3 Millionen Schilling aufgebaut hat, was vom damaligen Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel ausdrücklich als „grobe Mißwirtschaft“ bezeichnet wurde. Dabei wurde betont, dass auch für subventionierte Kunst- und Kulturinstitutionen der Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu gelten habe.[4]

 

Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, in welchem Umfang „Link.* – Verein für weiblichen Spielraum“ als Trägerorganisation des Kosmos Theaters in den vergangenen Jahren aus Bundesmitteln gefördert wurde, für welche konkreten Projekte diese Mittel bestimmt waren, welche Auswahl- und Förderkriterien zur Anwendung kamen und ob bzw. inwiefern Fördermittel für Aktivitäten verwendet wurden, die über den eigentlichen Kulturbetrieb hinausgehen und in den Bereich gesellschaftspolitischer Positionierung, politischer Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit fallen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundeskanzler nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „Link.* – Verein für weiblichen Spielraum“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 23.10.2024) von Ihrem Ressort gefördert?

a.    Wenn ja, welche und in welcher Höhe?

b.    Wann wurde die Förderung beantragt?

c.    Von wem wurde die Förderung beantragt?

                                          i.    Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

d.    Wann wurde die Förderung genehmigt?

e.    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

                                          i.    Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

f.     Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

                                          i.    Wenn ja, mit welchen?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

g.    Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

h.    Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wann?

                                        ii.    Mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

i.      Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

j.      In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „Link.* – Verein für weiblichen Spielraum“ erbracht?

2.    Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „Link.* – Verein für weiblichen Spielraum“ in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort gefördert?

a.    Wenn ja, welche und in welcher Höhe?

b.    Wann wurde die Förderung beantragt?

c.    Von wem wurde die Förderung beantragt?

                                          i.    Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

d.    Wann wurde die Förderung genehmigt?

e.    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

                                          i.    Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

f.     Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

                                          i.    Wenn ja, mit welchen?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

g.    Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

h.    Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wann?

                                        ii.    Mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

i.      Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

j.      In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „Link.* – Verein für weiblichen Spielraum“ erbracht?

3.    Wurde mit dem Verein „Link.* – Verein für weiblichen Spielraum“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 23.10.2024) von Ihrem Ressort ein Werk bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?

a.    Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?

b.    Wann wurde der Vertrag geschlossen?

c.    Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?

d.    Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?

e.    Wurde der Vertrag im Zeitraum adaptiert bzw. angepasst?

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?

f.     Wurde die Vertragserfüllung durch den Verein „Link.* – Verein für weiblichen Spielraum“ durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Wurde mit dem Verein „Link.* – Verein für weiblichen Spielraum“ in der laufenden Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort ein Werk bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?

a.    Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?

b.    Wann wurde der Vertrag geschlossen?

c.    Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?

d.    Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?

e.    Wurde der Vertrag seitdem adaptiert bzw. angepasst?

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?

f.     Wurde die Vertragserfüllung bereits durch den Verein „Link.* – Verein für weiblichen Spielraum“ durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn nein, warum nicht?

5.    An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter des Vereins „Link.* – Verein für weiblichen Spielraum“ seit dem 24.10.2024 teil?

6.    Nahmen Vertreter Ihres Ressorts an Veranstaltungen des Vereins „Link.* – Verein für weiblichen Spielraum“ in offizieller Funktion teil?

a.    Wenn ja, wie viele Personen nahmen teil?

b.    Wenn ja, an welchen Veranstaltungen?

c.    Wenn ja, welche Kosten entstanden für Ihr Ressort durch die Teilnahme?

7.    Welche Drittmittel (EU, Länder, Gemeinden, private Stiftungen, Spenden) wurden im Förderzeitraum zusätzlich zu den Bundesmitteln durch den Verein „Link.* – Verein für weiblichen Spielraum“ eingeworben?

a.    Wurden diese Drittmittel in der Förderabrechnung berücksichtigt?

b.    Gab es Überschneidungen oder Doppelfinanzierungen mit Bundes-mitteln?

c.    Wenn ja, in welcher Höhe?



[1]    https://kosmostheater.at/impressum-datenschutz/ (aufgerufen am 10.02.2026)

[2]    https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1019009.html

https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1062520.html

https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1051879.html

https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1029263.html (aufgerufen am 10.02.2026)

[3]    https://www.sirene.at/site/assets/files/1074/theater-jurygutachten2021.pdf (aufgerufen am 10.02.2026)

[4]    Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXI/J/3667

Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXI/AB/3658/fname_599151.pdf (aufgerufen am 10.02.2026)