Eingelangt am 18.02.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Bildung
betreffend Schutz von Berufseinsteiger:innen in den
Lehrberuf
BEGRÜNDUNG
Lehrer:in zu sein, ist heute mehr als nur ein Beruf – es ist eine
tägliche Herausforderung, die viel Engagement, Energie und Leidenschaft verlangt.
Die Anforderungen an Schulen und Pädagog:innen steigen kontinuierlich,
gleichzeitig spüren wir einen massiven Lehrkräftemangel. Immer
häufiger stehen daher Studierende schon während ihres Studiums vor
einer Klasse, oft noch bevor sie ihr Bachelor- oder Masterstudium abgeschlossen
haben. Sie übernehmen Verantwortung für Kinder und Jugendliche,
während sie selbst noch mitten in der Ausbildung stehen.
Seit der Einführung der „Pädagog:innenbildung
NEU“ im Jahr 2013 (umgesetzt ab 2015) hat sich die Situation
zusätzlich verschärft: Das vorher einjährige Unterrichts-praktikum
(an Bundesschulen) wurde abgeschafft, und neue Lehrkräfte stehen nun oft
mit einer vollen Lehrverpflichtung alleine in Klassenzimmern, während sie
gleichzeitig ihr Studium abschließen müssen. Hinzu kommen
zusätzliche Aufgaben wie Klassenvorstandsfunktionen, fachfremder
Unterricht oder organisatorische Tätigkeiten – aus Mangel an
Pädagog:innen. Viele Berufseinsteiger:innen erleben dadurch eine
extreme Mehrfachbelastung, die nicht nur die Qualität ihres Unterrichts
belastet, sondern auch sonst zu massiven Überforderungen führt. Zahlreiche
engagierte Pädagog:innen stoßen in den ersten Jahren an ihre Grenzen
und brennen aus. Sie entscheiden sich mitunter frühzeitig gegen den Beruf,
den sie ursprünglich mit Leidenschaft gewählt haben.
Mit der Lehrausbildungsreform 2024 hat die vorhergehende
Bundesregierung auf diese Belastungen reagiert und den Schutz von
Berufseinsteiger:innen ausdrücklich gestärkt. Ziel ist es, neuen Lehrer:innen
einen sanften Einstieg in den Schulalltag zu ermöglichen, sie zu entlasten
und frühzeitiges Burn-out zu verhindern. So sieht das Gesetz ab dem Schuljahr 2025/26 etwa vor, dass Bachelor-Absolvent:innen, die
bereits unterrichten – aber ihr Masterstudium noch abschließen
müssen – in der Regel maximal mit einer halben Lehrverpflichtung
eingesetzt werden, nicht als Klassenvorstand tätig sind und nur in
Fächern unterrichten, für die sie die entsprech-ende
Lehrbefähigung besitzen. Nur in Ausnahmefällen kann davon abgewichen
werden.
Darüber hinaus werden neue Lehrkräfte im ersten Dienstjahr
von Mentor:innen begleitet, um Unterstützung und Orientierung im oft
anspruchsvollen Schulalltag zu erhalten. Diese Begleitung sollte im Zuge der
Lehrausbildungsreform 2024 verbessert und je nach Ausbildungsstand
differenziert werden: Lehrkräfte mit noch nicht abgeschlossenem Studium
sollen intensiver begleitet werden als jene, die bereits ihr Masterstudium
abgeschlossen haben. Ein Blick auf die bisher veröffent-lichten
Handbücher und Richtlinien lässt jedoch Zweifel aufkommen, ob diese
Differenzierung tatsächlich flächendeckend umgesetzt wird.
All diese Maßnahmen zielen darauf ab, neuen Lehrer:innen den
Einstieg in den Beruf zu erleichtern, sie zu stärken und langfristig im
Bildungssystem zu halten. Umso wichtiger ist es, sicherzustellen, dass die
gesetzlichen Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen nicht nur auf
dem Papier bestehen, sondern tatsächlich in den Schulen wirksam und
flächendeckend umgesetzt werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
Allgemeine Informationen zu den derzeit
beschäftigten Lehrkräften
- Wie viele Lehrkräfte sind im Schuljahr
2025/26 in Österreich tätig? Wir bitten um tabellarische Darstellung
nach Lehrkräften mit abgeschlossenem MA- oder Diplom-Lehramtsstudium,
Lehrkräften mit abgeschlossenem Bachelor-Lehramtsstudium,
Lehrkräften ohne abgeschlossenem Bachelor-Lehramtsstudium. Bitte
ebenfalls um Aufschlüsselung nach Schultyp, Bundes- und
Landesbediensteten und Bundesländern.
- Wie viele Lehrkräfte wurden im
Schuljahr 2025/26 neu in den Schuldienst aufgenommen, und wie verteilen
sich diese? Bitte um tabellarische Darstellung nach Lehrkräften ohne
abgeschlossenes Bachelor-Lehramtsstudium, mit abgeschlossenem Bachelor-Lehramtstudium,
mit abgeschlossenem Master-Lehramtstudium sowie Quereinstieg. Bitte
ebenfalls um Aufschlüsselung nach Schultyp, Bundes- und
Landesbediensteten und Bundesländern.
Umsetzung der
neuen Regelungen zum Schutz von Berufseinsteiger:innen
- Wie viele der im Schuljahr 2025/26 neu
aufgenommenen Lehrkräfte, die ihr Master-Lehramtsstudium noch nicht
abgeschlossen haben, werden gemäß VBG § 39b und LVG §
7a mit maximal einer halben Lehrverpflichtung eingesetzt, wie viele
überschreiten eine halbe Lehrverpflichtung und wie viele haben eine
volle Lehrverpflichtung? Bitte um tabellarische Darstellung nach Schultyp,
Bundes- und Landesbediensteten, Bundesländern und im Verhältnis
zu allen neu angestellten Lehrkräften. Quereinsteiger:innen bitte
extra ausweisen.
- Wie viele der im Schuljahr 2025/26 neu
aufgenommenen Lehrkräfte, die ihr Master-Lehramtsstudium noch nicht
abgeschlossen haben, übernehmen aktuell eine
Klassenvorstandsfunktion? Bitte um tabellarische Darstellung nach Schultyp,
Bundes- und Landesbediensteten und Bundesländern und im
Verhältnis zu allen neu angestellten Lehrkräften.
Quereinsteiger:innen bitte extra ausweisen.
- Wie viele der im Schuljahr 2025/26 neu
aufgenommenen Lehrkräfte, die ihr Master-Lehramtsstudium noch nicht
abgeschlossen haben, werden fachfremd eingesetzt? Für welche
Unterrichtsfächer werden diese Personen hauptsächlich fachfremd
eingesetzt? Bitte um Darstellung nach Schultyp, Bundes- und
Landesbediensteten, Bundesländern und Unterrichtsfächern,
für die sie fachfremd eingesetzt werden.
- Welche Gründe können für
Ausnahmefälle von den Schutzbestimmungen herangezogen? Wie werden
diese festgestellt und wer muss diese geltend machen?
- Wie viele begründete Ausnahmefälle
gab es im Schuljahr 2025/26? Bitte um tabellarische Darstellung nach Schultyp,
Bundes- und Landesbediensteten und Bundesländern und im
Verhältnis zu allen neu angestellten Lehrkräften.
Quereinsteiger:innen bitte extra ausweisen.
- Gilt der gesetzliche Schutz gemäß
BVG § 39b und LVG § 7a auch für Lehrkräfte, die den
Bachelor ihres Lehramtstudiums noch nicht abgeschlossen haben?
- Wie werden Stellen für
Berufseinsteiger:innen ausgeschrieben? Gibt es hier explizit Angebote mit
einer halben Lehrverpflichtung und wo sind diese zu finden? Wenn nein,
warum nicht?
- Liegen Ihnen bereits Rückmeldungen von
Bildungsdirektionen, Schulen, Schulleitungen oder Lehrkräften vor, ob
und wie die gesetzlichen Schutzmaßnahmen und
Unterstützungsangebote für Berufseinsteiger:innen in der Praxis
umgesetzt und angenommen werden? Wenn ja, bitte um Darstellung welche
Punkte, Erfahrungen oder Einschätzungen in den Rückmeldungen
enthalten waren.
Mentoring und Unterstützung
- Wie ist die gesetzliche und organisatorische
Ausgestaltung des Mentorings für neue Lehrkräfte aktuell
geregelt? Gibt es Vorgaben bzgl. Umfang, Intensität, Anzahl
Hospitationen, Reflexionseinheiten etc.?
- Inwiefern unterscheiden sich der Umfang und
die Intensität der Mentoring-Begleitung zwischen Lehrkräften mit
abgeschlossenem Lehramtsstudium und Lehrkräften mit abgeschlossenem
Bachelor bzw. noch nicht abgeschlossenem Bachelor. Gibt es hier konkrete
Vorgaben bzgl. Umfang und Ausgestaltung?
- Wie wird kontrolliert und sichergestellt,
dass eine bedarfsorientierte Differenzierung der Mentoring-Begleitung
tatsächlich umgesetzt wird, insbesondere für Lehrkräfte mit
noch nicht abgeschlossenem Studium?
- Planen Sie, die Richtlinien zum Mentoring
entsprechend den Zielsetzungen im Zuge der Lehrausbildungsreform 2024 zu
überarbeiten? Wenn ja, bis wann; wenn nein, aus welchen Gründen?
Weiterführende Maßnahmen
- Welche konkreten Maßnahmen planen Sie,
um einer Überforderung und frühzeitigem Ausstieg von Berufseinsteiger:innen
aus dem Schuldienst entgegenzuwirken?