4917/J XXVIII. GP

Eingelangt am 18.02.2026
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Anfrage

 

der Abgeordneten Meri Disoski, Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend polizeibekannte Mordverdächtige und Gewalt gegen Frauen: Prüfung von Lücken in der Gewaltschutzkette

BEGRÜNDUNG

 

Aktuell berichten Medien über zwei neue erschütternde Vorfälle von männlicher Gewalt an Frauen. Im Bezirk Vöcklabruck soll ein 56-jähriger Mann seine Exfreundin bedroht und gewürgt haben. Bei der anschließenden Vernehmung habe dieser vor den Polizeibeamten einmal mehr gedroht, seine Exfreundin umzubringen[1]. Im Bezirk Mistelbach hingegen soll ein 45-jähriger Mann aus Niederösterreich seine Freundin gar durch Erdrosselung ermordet und sie anschließend mehrere Tage in seinem Keller versteckt haben[2].

Die zwei mutmaßlichen Täter haben diesen Frauen dabei nicht nur dieselbe Form körperlicher Gewalt angetan und infolge Erwürgens den 2. Femizid dieses noch kurzen Jahres begangen. Auch sollen beide Männer den polizeilichen Behörden bereits vor diesen Gewalt- bzw. Mordtaten amtsbekannt gewesen sein:

Der 56-Jährige aus Vöcklabruck hatte laut Staatsanwaltschaft Wels bereits zehn Eintragungen im Strafregister und wurde erst letzten November aus dem Gefängnis entlassen bevor er mutmaßlich seine Exfreundin würgte[3] – was rechtlich als gefährliche Körperverletzung oder versuchter Totschlag zu werten sein könnte. Gegen den 45-jährigen Niederösterreicher hatte die Polizei in der Vergangenheit bereits drei Mal wegen häuslicher Gewalt einschreiten müssen. Dabei wurde zuletzt im Sommer 2025 ein Betretungsverbot gegen ihn ausgesprochen[4].

Aus diesen Gründen scheint es notwendig, die genauen Hintergründe der diesen beiden Taten vorhergegangen behördlich veranlassten Gewalt- und Opferschutzmaßnahmen genau zu untersuchen und Klarheit über die (vermutlich) jeweils ergangene Gefährdungseinschätzung der beiden Verdächtigen zu schaffen. Denn wie kann es sein, dass nach der Verdachtslage ein polizeibekannter Gewalttäter anscheinend dennoch seine Exfreundin brutal würgen und mit dem Tod bedrohen, ein anderer seine Partnerin scheinbar gar ermorden konnte?

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Um welche Art von Straftaten bzw. rechtskräftige Verurteilungen handelt es sich bei den zehn Eintragungen im Strafregister des 56-jährigen Verdächtigen aus Vöcklabruck, der seine Exfreundin mutmaßlich mit dem Tod bedrohte und würgte? Bitte genaue Auflistung der einzelnen Straftateinträge nach Bezeichnung der strafbaren Handlung, derentwegen die Verurteilung erfolgt ist, die Zeit ihrer Begehung sowie gerichtlich ausgesprochene Strafe und/oder Freiheitsentziehung.

 

2.    Welche Ermittlungsschritte wurden bereits gegen den 56-Jährigen aus Vöcklabruck eingeleitet, bevor er im Jänner 2026 seine Exfreundin mutmaßlich mit dem Tod bedrohte und würgte?

 

3.    Wurde für den 56-jährigen Verdächtigen aus Vöcklabruck, der seine Exfreundin mutmaßlich mit dem Tod bedrohte und würgte, zuvor eine polizeiliche und/oder justizielle Gefährdungseinschätzung zur Beurteilung der individuellen Gefahren-lage durchgeführt?

a.    Wenn nein, wieso nicht?

b.    Wenn ja, zu welcher Beurteilung der Gefahrenlage sind die Behörden gekommen?

c.    Welches Tool bzw. welche Methode wurde hierfür verwendet?

 

4.    Wurde für den 56-jährigen Verdächtigen aus Vöcklabruck, der seine Exfreundin mutmaßlich mit dem Tod bedrohte und würgte, zuvor eine Gefährdungs-einschätzung durch Berichte der Gefährdeten in einem Gewaltschutzzentrum durchgeführt?

a.    Wenn ja, zu welcher Beurteilung der Gefahrenlage ist das Gewaltschutzzentrum gekommen?

b.    Wenn ja, welche Gewaltpräventions- und Gewaltschutzmaßnahmen wurden daraufhin polizeilich und/oder justiziell veranlasst?

 

5.    Welche Präventions- und Schutzmaßnahmen (z.B. Betretungs- und Annäher-ungsverbot) wurden von Seiten der Polizei und/oder einer anderen Behörde getroffen, um weitere Gewalt ausgehend vom 56-jährigen Verdächtigen aus Vöcklabruck gegen seine Exfreundin zu verhindern? Bitte um Auflistung aller erlassenen Maßnahmen nach Datum und involvierter Behörde/Organisation.

 

6.    Hat in diesem Fall eine Wirksamkeitskontrolle dieser implementierten Präventions- und Schutzmaßnahmen stattgefunden?

a.    Wenn ja, wie war diese Maßnahmenüberprüfung gestaltet? Bitte um Auflistung nach Datum, Kontrollschritten und involvierter Behörde/ Organisation.

b.    Wenn nein, wieso nicht?

 

7.    Welche Maßnahmen zur Unterstützung der gefährdeten und gewaltbetroffenen Frau in diesem Fall (z.B. Nachsorge, Beratung, psychologische Versorgung) wurden von Seiten der Polizei und/oder anderer Behörden getroffen? Bitte um Auflistung aller erlassenen Maßnahmen nach Datum und involvierter Behörde/Organisation.

 

8.    Der 56-jährige Verdächtige aus Vöcklabruck, der mutmaßlich seine Exfreundin mit dem Tod bedrohte und würgte, hatte bereits eine „Gewaltkarriere“ hinter sich, somit auch kognitive Verhaltensweisen und Muster, welche lange Zeit erlernt und gelebt worden sind.[5] Hat er bereits ein oder mehrere Anti-Gewalt-Trainings absolviert (z.B. nach einem Betretungs- und Annäherungsverbot)?

a.    Wenn ja, bitte um Auflistung nach Datum, Art des Trainings und involvierter Hilfseinrichtung und/oder Beratungsstelle.

b.    Wenn nein, wieso nicht?

 

9.    Wurde gegen den 56-jährigen Verdächtigen aus Vöcklabruck, der mutmaßlich seine Exfreundin mit dem Tod bedrohte und würgte, jemals eine Einstweilige Verfügung ausgesprochen?

a.    Wenn ja, bitte um Auflistung nach Datum.

 

10. Wurden gegen den 56-jährigen Verdächtigen aus Vöcklabruck, der mutmaßlich seine Exfreundin mit dem Tod bedrohte und würgte, jemals ein oder mehrere Waffenverbote ausgesprochen?

a.    Wenn ja, bitte um Auflistung nach Datum und Art des Waffenverbots.

 

11. Lagen gegen den 45-jährigen Verdächtigen aus Niederösterreich, der mutmaßlich seine Freundin durch Erdrosselung ermordete, bereits Strafanzeigen und/oder rechtskräftige Verurteilungen vor? Bitte genaue Auflistung der einzelnen Anzeigen und Straftateinträge nach Bezeichnung der strafbaren Handlung, derentwegen die Verurteilung erfolgt ist, die Zeit ihrer Begehung sowie gerichtlich ausgesprochene Strafe und/oder Freiheitsentziehung.

 

12. Welche Ermittlungsschritte wurden bereits gegen den 45-jährigen Verdächtigen aus Niederösterreich eingeleitet, bevor er im Jänner 2026 mutmaßlich seine Freundin ermordete?

 

 

13. Wurde für den 45-jährigen Verdächtigen aus Niederösterreich, der mutmaßlich seine Freundin durch Erdrosselung ermordete, zuvor eine polizeiliche und/oder justizielle Gefährdungs-einschätzung zur Beurteilung der individuellen Gefahrenlage durchgeführt?

a.    Wenn nein, wieso nicht?

b.    Wenn ja, zu welcher Beurteilung der Gefahrenlage sind die Behörden gekommen?

 

14. Wurde für den 45-jährigen Verdächtigen aus Niederösterreich, der mutmaßlich seine Freundin durch Erdrosselung ermordete, zuvor eine Gefährdungs-einschätzung durch Berichte der Gefährdeten in einem Gewaltschutzzentrum durchgeführt?

a.    Wenn ja, zu welcher Beurteilung der Gefahrenlage ist das Gewaltschutz-zentrum gekommen?

b.    Wenn ja, welche Gewaltpräventions- und Gewaltschutzmaßnahmen wurden daraufhin polizeilich und/oder juristisch veranlasst?

 

15. Welche Präventions- und Schutzmaßnahmen (z.B. Betretungs- und Annäherungsverbot) wurden von Seiten der Polizei und/oder anderer Behörden getroffen, um weitere Gewalt ausgehend vom 45-jährigen Verdächtigen aus Niederösterreich gegen seine Freundin zu verhindern? Bitte um Auflistung aller erlassenen Maßnahmen nach Datum und involvierter Behörde/Organisation.

 

16. Hat eine Wirksamkeitskontrolle dieser implementierten Präventions- und Schutzmaßnahmen stattgefunden?

a.    Wenn ja, wie war diese Maßnahmenüberprüfung gestaltet? Bitte um Auflistung nach Datum, Kontrollschritten und involvierter Behörde/ Organisation.

b.    Wenn nein, wieso nicht?

 

17. Zum Fall des 45-jährigen Verdächtigen aus Niederösterreich, der mutmaßlich seine Freundin durch Erdrosselung ermordete, hat Oberrat Michael Renghofer von der Landespolizeidirektion Niederösterreich am 14.1.2026 im Ö1-Mittagsjournal ausgesagt, es hätte bereits Interventionen wegen Gewalt in der Familie gegeben, aber dies läge in der Vergangenheit und es habe keinen aktuellen Anlassfall gegeben, der in einem direkten Zusammenhang mit einem Betretungsverbot stünde.[6] Aufgrund welcher Tatsachen kam die Landeskriminal-polizei Niederösterreich zu dem Schluss, dass keine Gefahrenlage für die Ermordete bestand, es also keinen Anlass für weitere Gewaltschutzmaßnahmen, wie ein Betretungsverbot gegen den mutmaßlichen Täter, gegeben hat?

 

18. Welche Maßnahmen zur Unterstützung der gefährdeten und gewaltbetroffenen Frau (z.B. Nachsorge, Beratung, psychologische Versorgung) wurden von Seiten der Polizei und/oder anderer Behörden vor ihrer Tötung getroffen? Bitte um Auflistung aller erlassenen Maßnahmen nach Datum und involvierter Behörde/Organisation.

 

19. Der 45-jährige Verdächtige aus Niederösterreich, der mutmaßlich seine Freundin durch Erdrosselung ermordete, hatte bereits eine „Gewaltkarriere“ hinter sich, somit auch kognitive Verhaltensweisen und Muster, welche lange Zeit erlernt und gelebt worden sind.[7] Hat er bereits ein oder mehrere Anti-Gewalt-Trainings absolviert (z.B. nach dem Betretungs- und Annäherungsverbot)? Bitte um Auflistung nach Datum, Art des Trainings und involvierter Hilfseinrichtung und/oder Beratungsstelle.

 

20. Wurde gegen den 45-jährigen Verdächtigen aus Niederösterreich, der mutmaßlich seine Freundin durch Erdrosselung ermordete, jemals eine Einstweilige Verfügung ausgesprochen?

a.    Wenn ja, bitte um Auflistung nach Datum.

 

21. Wurden gegen den 45-jährigen Verdächtigen aus Niederösterreich, der mutmaßlich seine Freundin durch Erdrosselung ermordete, jemals ein oder mehrere Waffenverbote ausgesprochen? Bitte um Auflistung nach Datum und Art des Waffenverbots.



[1] Vgl. Würgeattacke auf Ex-Freundin in Vöcklabruck: Frau filmte Tat - Österreich - derStandard.at › Panorama

[2] Vgl. Weiterer mutmaßlicher Femizid: 45-Jähriger erwürgte seine Freundin - Panorama - derStandard.at › Panorama

[3] Vgl. Würgeattacke auf Ex-Freundin in Vöcklabruck: Frau filmte Tat - Österreich - derStandard.at › Panorama

[4] Vgl. Ö1-Mittagsjournal am 14.1.2026, https://oe1.orf.at/player/20260114/819454/1768390066300

 

[5] https://www.bundeskriminalamt.at/212/Gewalt/

[6] Vgl. https://oe1.orf.at/player/20260114/819454/1768390066300 (Ö1-Mittagsjournal vom 14.1.26)

[7] https://www.bundeskriminalamt.at/212/Gewalt/