4918/J XXVIII. GP

Eingelangt am 18.02.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Sabine Schatz, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend rechtsextreme Darstellungen und Vorfälle bei einer Faschingsveranstaltung in Pöham (Salzburg)

Medienberichten zufolge[1] , soll es in der Nacht von 31. Jänner 2026 auf 1. Februar 2026 im Zuge einer Faschingsveranstaltung in einem Wirtshaus in Pöham (Salzburg) zu Vorfällen mit möglichem rechtsextremem Hintergrund gekommen sein.

Demnach seien mehrere Personen in einschlägigen Kostümierungen erschienen, darunter Kostüme, die an den Ku-Klux-Klan erinnern sollen, sowie orangefarbene Overalls mit Aufschriften, die dem rechtsextremen Spektrum zugeordnet werden.

Darüber hinaus wird berichtet, dass es während der Veranstaltung zu rassistischen Beschimpfungen gegenüber einem Gast gekommen sein soll. Laut Berichterstattung hätten einzelne Beteiligte ihre ideologische Nähe zu rechtsextremen Positionen offen zum Ausdruck gebracht.

Es wurden Ermittlungen eingeleitet.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.    Seit wann ist Ihrem Ressort der Vorfall im Zusammenhang mit rechtsextremen Darstellungen bei einer Faschingsveranstaltung in oben genanntem Wirtshaus in Pöham bekannt?

2.    Wann genau wurde der Vorfall erstmals polizeilich gemeldet?

3.    Welche Polizeiinspektion bzw. welche Dienststelle ist mit den Ermittlungen betraut?

4.    Wird derzeit gegen unbekannte Täter:innen ermittelt, oder konnten bereits Tatverdächtige ausgeforscht werden?

a.    Wenn ja, bitte um Angabe von Geschlecht, Alter und Bundesland.

5.    Nach welchen strafrechtlichen Tatbeständen wird in diesem Fall ermittelt?

a.    Wurden Anzeigen nach dem SymboleG eingebracht?

6.    Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen wurden bislang gesetzt?

7.    Liegen Videoaufnahmen, Fotos, Zeugenaussagen oder andere Beweismittel vor, die Rückschlüsse auf die Täterschaft oder den Ablauf der Vorfälle zulassen?

8.    Wird bei den Ermittlungen berücksichtigt, dass es im Zuge der Veranstaltung zu verbalen Anfeindungen gegenüber einem Gast gekommen sein soll?

9.    Gibt es Hinweise darauf, dass die gezeigten Kostümierungen sowie die geäußerten Aussagen politisch oder ideologisch motiviert waren?

10. Wurde das Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) in diesen Fall eingebunden

a.    Wenn ja, seit wann?

11. Wurde die Staatsanwaltschaft informiert?

a.    Wenn ja, wann?

12. Gibt es Hinweise auf eine Vernetzung der beteiligten Personen mit bekannten rechtsextremen Gruppen oder Szenen in Salzburg oder darüber hinaus?

13. Ist Ihrem Ressort bekannt, ob es in der Vergangenheit bereits ähnliche Vorfälle bei Veranstaltungen in dieser Region gegeben hat?

14. Welche Maßnahmen wurden bzw. werden gesetzt, um vergleichbare rechtsextreme Vorfälle bei öffentlichen oder halböffentlichen Veranstaltungen künftig zu verhindern?



[1] www.sn.at/salzburg/politik/ku-klux-klan-kostueme-und-ns-zeichen-bei-faschingsball-buergermeister-gehen-gegen-radikalisierung-vor-art-633949 vgl. https://salzburg.orf.at/stories/3340420, abgerufen am 6. Februar 2026