4922/J XXVIII. GP
Eingelangt am 19.02.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Thomas Spalt
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend NGO-Business: Einhaltung des Doppel- und Mehrfachförderungs-verbots bezüglich Zahlungen an den Verein „Südwind“
Wie die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage betreffend „NGO-Business: 49.254,00 € für ‚Südwind – Verein für Entwicklungspolitik und globale Gerechtigkeit‘?“ (3889/J)[1] aufdeckte, fließen von Ihrem Ministerium seit Jahren erhebliche finanzielle Mittel an die NGO „Südwind - Verein für Entwicklungspolitik und globale Gerechtigkeit“. Es ist völlig unklar, warum dieser Verein von einer ganzen Reihe von Ministerien (BKA, BMASGPK, BMB, BMEIF, BMIMI, BMWKMS) mit großzügigen Steuergeldern ausgestattet wird. Insgesamt belaufen sich die Zuwendungen auf mehr als 2 Millionen Euro, durchaus eine Summe, die in Zeiten massiver Belastungen der Bevölkerung mehr als kritisch zu hinterfragen ist.
In der Anfragebeantwortung 3391/AB bestätigte das Ministerium zudem die Förderung des Projekts „Nachhaltige Ernährungssysteme und die SDGs“. Es wurde angeführt, dass die Genehmigung auf Basis der Allgemeinen Rahmenrichtlinien (ARR) erfolgte. Da der Verein „Südwind“ jedoch massiv von einer Vielzahl an Bundesstellen sowie ausgegliederten Einheiten, wie beispielsweise der OeAD-GmbH, finanziell gefördert wird, ist eine lückenlose Abgrenzung der Mittelverwendung notwendig. Es besteht der Verdacht, dass identische Personal- oder Sachleistungen über unterschiedliche Förderschienen (BMLUK einerseits, weitere Ministerien und OeAD andererseits) doppelt abgerechnet werden könnten.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage
1. Wurde im Rahmen der Prüfung auf „Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit“ (laut 3391/AB) explizit geprüft, ob das Projekt „Nachhaltige Ernährungssysteme und die SDGs“ bereits durch Mittel der OeAD-GmbH oder andere Ministerien ganz oder teilweise unterstützt wird?
2. Besteht zwischen Ihrem Ministerium und der OeAD-GmbH ein institutionalisierter Datenaustausch oder ein Abgleich der Förderregister, um sicherzustellen, dass Projekte des Vereins „Südwind“ nicht doppelt subventioniert werden?
a. Wenn ja, wie sieht dieser Prozess konkret aus?
b. Wenn nein, wie verhindern Sie, dass dieselben Projekte sowohl vom BMLUK als auch von anderen Stellen bezahlt werden?
3. Wie wird technisch sichergestellt, dass Personalkosten des Vereins „Südwind“ nicht gleichzeitig in Förderabrechnungen gegenüber verschiedenen Stellen auftauchen?
4. Wurden die im Rahmen des BMLUK-Projekts erstellten Materialien auf inhaltliche Identität mit Projekten geprüft, die „Südwind“ über den OeAD abwickelt?
5. Wurden die im Rahmen des BMLUK-Projekts erstellten Materialien auf inhaltliche Identität mit Projekten geprüft, die „Südwind“ über anderen Ministerien abwickelt?
6. Wie hoch ist der finanzielle Gegenwert der erwähnten „100 ehrenamtlichen Stunden“?
a. Wie hoch ist dieser Gegenwert im Verhältnis zur Gesamtfördersumme?
b. Wird kontrolliert, dass diese Stunden nicht auch in OeAD-geförderten Projekten als Eigenleistung deklariert werden?
c. Welche monetären Eigenmittel bringt der Verein zusätzlich ein?
7. Erfolgte vor der Genehmigung am 20. November 2023 eine Abfrage der Transparenzdatenbank, um alle parallelen Förderungen des Vereins durch andere Ministerien, den OeAD oder anderen Institutionen zu erfassen?
a. Wenn ja, welche anderen Förderungen wurden dabei für den Zeitraum des Projektes identifiziert?
b. Wenn nein, warum wurde auf dieses Kontrollinstrument zur Vermeidung von Doppelfinanzierungen verzichtet?
8. Laut Anfragebeantwortung 3391/AB liegen „Zwischenberichte“ vor. Wurde in diesen Berichten vom Verein „Südwind“ offengelegt, welche Gelder für thematisch verwandte oder gar dasselbe Projekt im selben Zeitraum von anderen Quellen bezogen wurden?
a. Wurde für den Zwischen-/Endbericht nach weiteren Geldgebern gefragt?
i. Wenn ja, wie wurde dies beantwortet?
ii. Wenn nein, warum wurde für oder in Folge des Zwischenberichts nicht danach gefragt?
9. Wurden die Verwendungsnachweise einer vertieften Prüfung unterzogen, um sicherzustellen, dass Belege ausschließlich für Projekte Ihres Ministeriums geltend gemacht wurden und nicht zusätzlich bei anderen Fördergebern eingereicht wurden?
10. Gibt es eine Abstimmung mit dem BMBWF als Eigentümervertreter der OeAD-GmbH, um die Förderstrategie gegenüber „Südwind“ zu koordinieren und eine Doppelfinanzierung zu verhindern?
a. Wenn ja, wie sieht diese aus?
b. Wenn nein, warum nicht?
[1] Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/3889
Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/3391 (aufgerufen am 11.02.2026)