4923/J XXVIII. GP

Eingelangt am 19.02.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Michael Schnedlitz

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Langjährige interimistische Leitung der Abteilung II/DSE/4 „Flugpolizei“

 

 

Die Besetzung von Leitungsfunktionen in der Bundesverwaltung unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben, insbesondere dem Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG). Dieses sieht vor, dass freiwerdende Leitungsfunktionen grundsätzlich auszuschreiben sind, um Transparenz, Objektivität und Bestenauslese sicherzustellen. In der Praxis kommt es jedoch immer wieder zu langjährigen interimistischen Betrauungen, die Fragen hinsichtlich Verwaltungsführung, Governance und gesetzeskonformer Personalauswahl aufwerfen.

 

Besonders auffällig ist die Situation in der Abteilung II/DSE/4 „Flugpolizei“ des Bundesministeriums für Inneres, die seit mehreren Jahren lediglich interimistisch geführt wird. Trotz des sicherheitsrelevanten Aufgabenprofils der Abteilung erfolgte bislang keine Ausschreibung der Leitungsfunktion. Zusätzlich hat die Bundes‑Gleichbehandlungskommission (B-GBK) im Zusammenhang mit dem letzten Auswahlverfahren für diese Funktion eine Diskriminierung festgestellt. Dadurch entstehen dem Ressort womöglich bis heute laufende Ausgleichszahlungen, sodass jede weitere Verzögerung der Ausschreibung zu zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Republik Österreich führen könnte.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche durchschnittliche Zeitspanne liegt im Ressort zwischen Freiwerden einer Leitungsfunktion (Sektions-, Gruppen- und Abteilungsleitung) und der tatsächlichen Ausschreibung bzw. Besetzung?

2.    Welche gesetzlichen oder internen Regelungen bestehen im Ressort hinsichtlich der Dauer von interimistischen Leitungsbetrauungen?

3.    Gibt es im Ressort interne Richtlinien, Empfehlungen oder „Good Governance“-Standards, die eine maximale Dauer oder regelmäßige Evaluierung solcher Interimslösungen vorsehen?

4.    Wie viele Leitungsfunktionen (Sektions-, Gruppen- und Abteilungsleitungen) im Ressort sind derzeit interimistisch besetzt?

5.    Wie lange dauern diese interimistischen Betrauungen jeweils bereits an?

6.    Welche Gründe werden im Ressort typischerweise für eine längerfristige interimistische Betrauung angeführt?

7.    Welche Maßnahmen setzt das Ressort, um sicherzustellen, dass Interims-lösungen nicht zu dauerhaften Ersatzstrukturen werden?

8.    Seit welchem Datum ist die Leitung der Abteilung II/DSE/4 „Flugpolizei“ unbesetzt bzw. interimistisch geführt?

a.    Welche Personen wurden seit Freiwerden der Funktion mit der interimistischen Leitung betraut?

9.    Aus welchen Gründen wurde die Abteilungsleitung seit Freiwerden der Stelle nicht gemäß Ausschreibungsgesetz 1989 ausgeschrieben?

10. Wurde innerhalb des Ressorts jemals geprüft, die Funktion auszuschreiben?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

11. Welche organisatorischen oder strukturellen Überlegungen stehen einer Ausschreibung derzeit entgegen?

12. Die BundesGleichbehandlungskommission hat im Zusammenhang mit dem letzten Auswahlverfahren für die Leitung der Abteilung II/DSE/4 „Flugpolizei“ eine Diskriminierung festgestellt. Welche konkreten finanziellen Ausgleichs-zahlungen (z. B. Differenzzahlungen zur hypothetischen Funktionszulage) leistet das Ressort derzeit an die betroffene Person?

13. Welche zusätzlichen Kosten entstehen aufgrund der fehlenden Ausschreibung dem Ressort monatlich dadurch, dass parallel zur Ausgleichszahlung an die diskriminierte Person auch die derzeitige interimistische Leiterin die entsprechende Leitungszulage erhält?

14. Welche Maßnahmen setzt das Ressort, um zu verhindern, dass durch eine weitere Verzögerung der Ausschreibung zusätzliche finanzielle Belastungen für den Bundeshaushalt entstehen?

15. Sind andere Leitungspositionen (Abteilungsleiter, Abteilungsleiter-Stellvertreter oder Referatsleiter) derzeit unbesetzt und nicht ausgeschrieben?

16. Welche Überlegungen und Kriterien führten dazu, dass gerade die derzeitige interimistische Leiterin mit der Leitung der Abteilung II/DSE/4 betraut wurde?

17. Wurde vor der interimistischen Betrauung geprüft, ob andere geeignete Personen für die Leitung der Abteilung in Betracht kommen?

a.    Wenn ja, nach welchen Kriterien und mit welchem Ergebnis?

18. Über welche abgeschlossene Hochschulbildung verfügt die derzeitige interimistische Leiterin der Abteilung II/DSE/4?

a.    Handelt es sich dabei um eine facheinschlägige Hochschulbildung im Bereich Luftfahrt, Sicherheit, Technik, Rechtswissenschaften oder Verwaltung?

19. Über welche gültigen luftfahrtrelevanten Lizenzen verfügt die interimistische Leiterin?

20. Welche Führungsfunktionen (z. B. Referatsleitung, Projektleitung, Einsatz-führung, Stabsfunktionen) hatte die interimistische Leiterin vor ihrer Betrauung mit der Leitung der Abteilung II/DSE/4 inne?

21. Wie stellt das Ressort sicher, dass langjährige Interimslösungen nicht zu einer faktischen Umgehung der im Ausschreibungsgesetz 1989 vorgesehenen Ausschreibungspflicht führen?

22. Welche Maßnahmen setzt das Ressort, um Transparenz und Nachvollzieh-barkeit bei der Besetzung sicherheitsrelevanter Leitungsfunktionen – wie jener der Flugpolizei – zu gewährleisten?

23. Welche Schritte plant das Ressort, um künftig eine zeitnahe und gesetzeskonforme Besetzung von Leitungsfunktionen sicherzustellen?