4926/J XXVIII. GP

Eingelangt am 20.02.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Ing. Harald Thau

an den Bundesminister für Bildung

betreffend NGO-Business: 33.200 € für den Verein zur Förderung und Erforschung der antifaschistischen Literatur

 

 

Aus den Kunst- und Kulturberichten[1] des Bundes geht hervor, dass der „Verein zur Förderung und Erforschung der antifaschistischen Literatur“ (seit 2025 „Verein für Kultur des Widerstands, des Exils und der Aufklärung“, ZVR-Zahl 580917417) in den vergangenen Jahren wiederholt Fördermittel aus Bundesmitteln erhalten hat. Für die Jahrestätigkeit des Vereins werden dabei Förderungen in der Höhe von 7.000 € im Jahr 2021, 7.000 € im Jahr 2022, 10.200 € im Jahr 2023 sowie 9.000 € im Jahr 2024 ausgewiesen. Damit ergibt sich für den Zeitraum 2021 bis 2024 eine Gesamtsumme an Bundesförderungen von 33.200 €. Vor diesem Hintergrund soll nachvollzogen werden, welche konkreten Leistungen mit den gewährten Förderungen verbunden waren, welche Wirkungen erzielt wurden und auf welcher fachlichen und budgetären Grundlage die jeweiligen Förderentscheidungen getroffen wurden.

 

Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Budgets und vielfach steigender Anforderungen an staatliche Kernaufgaben ist zu hinterfragen, ob eine kumulierte Fördersumme von EUR 33.200 für einen einzelnen Verein im genannten Zeitraum in dieser Form sachlich und budgetpolitisch gerechtfertigt ist oder ob eine Neuausrichtung, Redimensionierung oder Umstellung der Finanzierung angebracht wäre.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Bildung nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des „Vereins zur Förderung und Erforschung der antifaschistischen Literatur“ in der zurückliegenden Gesetz-gebungsperiode (23.10.2019 23.10.2024) von Ihrem Ressort gefördert?

a.    Wenn ja, welche und in welcher Höhe?

b.    Wann wurde die Förderung beantragt?

c.    Von wem wurde die Förderung beantragt?

                                          i.    Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

d.    Wann wurde die Förderung genehmigt?

e.    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

                                          i.    Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

f.     Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

                                          i.    Wenn ja, mit welchen?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

g.    Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

h.    Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wann?

                                        ii.    Mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

i.      Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

j.      In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein zur Förderung und Erforschung der antifaschistischen Literatur erbracht?

2.    Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des „Vereins zur Förderung und Erforschung der antifaschistischen Literatur“ bzw. des „Vereins für Kultur des Widerstands, des Exils und der Aufklärung“ in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort gefördert?

a.    Wenn ja, welche und in welcher Höhe?

b.    Wann wurde die Förderung beantragt?

c.    Von wem wurde die Förderung beantragt?

                                          i.    Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

d.    Wann wurde die Förderung genehmigt?

e.    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

                                          i.    Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

f.     Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

                                          i.    Wenn ja, mit welchen?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

g.    Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

h.    Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wann?

                                        ii.    Mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

i.      Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

j.      In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein zur Förderung und Erforschung der antifaschistischen Literatur erbracht?

3.    Wurde mit dem „Verein zur Förderung und Erforschung der antifaschistischen Literatur“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 23.10.2024) von Ihrem Ressort ein Werk bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?

a.    Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?

b.    Wann wurde der Vertrag geschlossen?

c.    Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?

d.    Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?

e.    Wurde der Vertrag im Zeitraum adaptiert bzw. angepasst?

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?

f.     Wurde die Vertragserfüllung durch den Verein zur Förderung und Erforschung der antifaschistischen Literatur durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Wurde mit dem „Verein zur Förderung und Erforschung der antifaschistischen Literatur“ bzw. „Verein für Kultur des Widerstands, des Exils und der Aufklärung“ in der laufenden Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort ein Werk bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?

a.    Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?

b.    Wann wurde der Vertrag geschlossen?

c.    Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?

d.    Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?

e.    Wurde der Vertrag seitdem adaptiert bzw. angepasst?

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?

f.     Wurde die Vertragserfüllung bereits durch den Verein zur Förderung und Erforschung der antifaschistischen Literatur durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn nein, warum nicht?

5.    An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter des „Vereins zur Förderung und Erforschung der antifaschistischen Literatur“ bzw. des „Vereins für Kultur des Widerstands, des Exils und der Aufklärung“ seit dem 24.10.2024 teil?



[1]    https://www.bmwkms.gv.at/themen/kunst-und-kultur/service-kunst-und-kultur/publikationen/kunst-und-kulturberichte.html (aufgerufen am 29.01.2026)