4944/J XXVIII. GP

Eingelangt am 24.02.2026
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nina Tomaselli, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Wie hoch sind die zusätzlichen Einnahmen aus dem Betrugsbekämpfungspaket wirklich?

BEGRÜNDUNG

 

Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz (BBKG) 2025 Teil Daten[1], Teil Steuern[2] und Teil Sozialabgaben[3] wurde Ende November das im Budget angekündigte Betrugsbekämpfungspaket vorgelegt. Laut Strategiebericht soll dieses Paket 1,44 Mrd. EUR zur Budgetsanierung beitragen. Laut der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung der drei Regierungsvorlagen werden die Maßnahmen das Defizit bis 2029 aber nur um 732 Mio. EUR dämpfen.

Weitere Einnahmen erwartet die Bundesregierung auch durch Maßnahmen im Vollzug, die im Ministervortrag 31a/1[4] angeführt wurden. Laut diesem sollen jährlich 110 Mio. EUR durch Maßnahmen im Bereich der Finanzverwaltung (operative Stärkung der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung oder dem Ausbau der Ermittlungs- und Prüfkompetenzen im Bereich der Kryptowährungen) (50 Mio. EUR), durch „effektivere Ausgestaltung“ steuerlicher Förderungen (15 Mio. EUR), im Tabakbereich (25 Mio. EUR), und durch Eindämmung von Sozialleistungsbetrug im Bereich der Sozialversicherung und dem AMS (20 Mio. EUR) eingenommen werden. Insgesamt würden damit durch die Gesetzesänderungen (732 Mio. EUR) und die Maßnahmen im Vollzug (440 Mio. EUR) rund 1,172 Mrd. € eingenommen werden. Damit würde das Sparziel um rund 300 Mio. EUR verfehlt werden.[5] Ein Teil der Finanzierungslücke würde schon 2026 schlagend werden.

Im Finanzausschuss am 2.12. wurde das Gesetzespaket durch einen Abänderungs-antrag noch verändert. Nach Auskunft des Finanzministeriums verringern sich damit die Mehreinnahmen durch das Gesetz um 20 Mio. EUR im Jahr 2026. Auch in den Folgejahren sinken die geplanten Mehreinnahmen. Um die Lücke zwischen Budget-planung und konkreter Umsetzung nicht zu groß erscheinen zu lassen, berichtete der Finanzminister im Ausschuss auch, dass dafür die geplanten Einnahmen aus den Maßnahmen im Vollzug gesteigert werden. Anstatt 110 Mio. EUR jährlich sollen nun nächstes Jahr 135 Mio. EUR und in den Folgejahren 125 Mio. EUR eingenommen werden.[6]

Erklärt wurde aber weder, wie die im Ministerratsvortrag angegebenen Mehrein-nahmen berechnet wurden, wie diese Mehreinnahmen erreicht werden sollen, warum es möglich war, zwischen dem Beschluss des Ministerratsvortrags am 20.11.2025 und dem Finanzausschuss am 2.12.2025 das Volumen der Maßnahmen im Vollzug um 15-20 Mio. EUR pro Jahr zu erhöhen, noch wie die Lücke von mehreren Hundert Millionen Euro zwischen Budgetplanung und tatsächlicher Einsparung geschlossen werden soll. Auch der parlamentarische Budgetdienst merkt in seiner aktualisierten Analyse zum BBKG an, dass die finanziellen Auswirkungen der geplanten Maß-nahmen mit „hoher Unsicherheit“ verbunden seien[7].

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie hoch sind die geplanten Einnahmen aus dem im Nationalrat beschlossenen Betrugsbekämpfungspaket ohne die im Ministerratsvortrag 31a/1 angeführten Maßnahmen im Vollzug für die Jahre 2026-2029 jeweils?

2)    Wie hoch sind die geplanten Einnahmen aus den Maßnahmen im Vollzug, die im Ministerratsvortrag 31a/1 angeführt wurden, für die Jahre 2026-2029 jeweils?

3)    Laut Strategiebericht ist für das Jahr 2026 ein Konsolidierungsbeitrag aus dem Betrugsbekämpfungspaket von 270 Mio. EUR vorgesehen. Bis 2029 steigt dieser Beitrag jährlich um 60 Mio. EUR an. Kann dieser Konsolidierungsbeitrag durch die Mehreinnahmen/Minderausgaben aus dem im Nationalrat beschlossenen Betrugsbekämpfungspaket gemeinsam mit den geplanten Einnahmen aus den Maßnahmen im Vollzug, die im Ministerratsvortrag 31a/1 angeführt wurden erreicht werden?

a.    Wenn nein: Wie hoch ist die Differenz in den Jahren 2026-2029 jeweils und welche Maßnahmen sieht das Finanzministerium vor, um diese Budgetlücke zu füllen?

4)    Laut Ministerratsvortrag 31a/1 sollen budgetäre Mehrergebnisse von 50 Mio. EUR im Vollzug im Bereich der Finanzverwaltung erreicht werden. Angeführt werden als Beispiele für Maßnahmen die operative Stärkung der Umsatzsteuer-betrugsbekämpfung sowie der Ausbau der Ermittlungs- und Prüfkompetenzen im Bereich der Kryptowährungen.

a.    Welche Maßnahmen für die operative Stärkung der Umsatzsteuerbetrugs-bekämpfung sind geplant? Wie hoch sind die geplanten Einnahmen aus dieser Maßnahme?

b.    Wie sollen die Ermittlungs- und Prüfkompetenzen im Bereich der Kryptowährungen ausgebaut werden? Wie hoch sind die geplanten Einnahmen und Kosten für diese Maßnahme?

c.    Welche weiteren Maßnahmen im Bereich der Finanzverwaltung sollen budgetäre Mehrergebnisse bringen? In welcher Höhe?

5)    Laut der Unselbstständigen Entschließung „Umsetzung der Betrugsbekämpfungsgesetze 2025“[8] soll das Finanzministerium durch Umschichtungen im Rahmen von Personalplan und Budget 30 zusätzliche VBÄ für die abgaben- und finanzstrafrechtlichen Kontroll- und Prüfungstätigkeiten des Finanzamts Österreich, des Finanzamt für Großbetriebe und des Amts für Betrugsbekämpfung zur Verfügung stellen.

a.    Wie werden diese 30 zusätzlichen VBÄ auf diese 3 Institutionen aufgeteilt?

b.    Wann soll diese Umschichtung vollzogen werden?

c.    Welche Mehreinnahmen sind daraus zu erwarten?

6)    Durch einfachere Zulassungsverfahren im Tabakbereich sollen Steuerflucht und Schmuggel reduziert werden und 25 Mio. EUR im Bereich der Tabaksteuer eingenommen werden.

a.    Wie hoch war die Schätzung für die Einnahmen aus der Tabaksteuer für das Jahr 2026 bei der Erstellung des Doppelbudgets 2025/2026?

b.    Wie hoch sind die geschätzten Mehreinnahmen durch gesetzliche Änderungen im Bereich der Tabaksteuer, die seit der Erstellung des Doppelbudgets 2025/2026 erfolgt sind?

c.    Wie berechnen sich die geplanten Mehreinnahmen von 25 Mio. EUR im Bereich der Tabaksteuer, die aufgrund von einfacheren Zulassungsverfahren im Tabakbereich realisiert werden sollen? Wie hoch sind die Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Tabaksteuer?

7)    Durch effektive und effiziente Prozesse zur Eindämmung von Sozialleistungsbetrug im Bereich der Sozialversicherung und dem AMS sollen jährlich 20 Mio. EUR eingespart werden. Dazu sollen in einer Arbeitsgruppe „ehebaldigst Lösungen erarbeitet werden“.

a.    Wann wird diese Arbeitsgruppe eingesetzt?

b.    Wann sollen die Ergebnisse präsentiert werden?

c.    Sind Einsparungen in Höhe von 20 Mio. EUR schon im Jahr 2026 realistisch?

8)    Durch effektivere Ausgestaltung im Bereich steuerlicher Förderungen sollen laut MRV 33a/1 jedes Jahr 15 Mio. EUR eingespart werden.

a.    Welche steuerlichen Förderungen sind betroffen?

b.    Wie sieht eine „effektivere Ausgestaltung“ in der Praxis aus?

c.    Welche Änderungen im Vollzug sind vorgesehen?

9)    Im Finanzausschuss am 2.12.2025 wurde von Seiten des Finanzministeriums erklärt, dass die geplanten Einsparungen durch eine effektivere Ausgestaltung im Bereich steuerlicher Förderungen nicht wie im MRV angegeben 15 Mio. EUR, sondern zwischen 35 und 30 Mio. EUR pro Jahr bringen sollen.

a.    Wie ergab sich diese Erhöhung zwischen dem Beschluss des MRVs am 20.11.2025 und dem Finanzausschuss am 2.12.2025?

b.    Welche weiteren Verschärfungen im Vollzug ergeben sich durch diese Erhöhung des Einsparungsziels?

c.    Wie groß ist das Potenzial für eine weitere Erhöhung des Einsparungsziels durch effektivere Ausgestaltung im Bereich steuerlicher Förderungen?



[1] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/I/306

[2] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/I/310

[3] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/I/311

[4] https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:c05dd73d-02b8-4493-a93a-058d97023578/31a_1_mrv.pdf

[5] Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz 2025 bis 2028 und zum Bundesfinanzrahmengesetz 2026 bis 2029

[6] Budgetdienst, 2025: „Betrugsbekämpfungspaket und Abgabenänderungsgesetz 2025, Analyse

[7] https://www.parlament.gv.at/dokument/budgetdienst/analysen-zu-gesetzen/BD-Betrugsbekaempfungspaket-und-Abgabenaenderungsgesetz-2025.pdf

[8] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/UEA/156