495/J XXVIII. GP

Eingelangt am 26.02.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Lausch

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Menüauswahl für Häftlinge

 

 

Die Verpflegung von Häftlingen in österreichischen Justizanstalten verursacht erhebliche Kosten für den Steuerzahler. Während in vielen öffentlichen Einrichtungen, etwa in Spitälern oder Schulen, über Sparmaßnahmen bei der Essensversorgung diskutiert wird, scheint in den Justizanstalten eine großzügige Menüauswahl sichergestellt zu sein, inklusive spezieller Wünsche, Bio-Qualität und individueller Anpassungen. Angesichts der beträchtlichen Ausgaben für die Häftlingsverpflegung stellt sich die Frage, ob diese Mittel effizient und verhältnismäßig eingesetzt werden.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele verschiedene Kostarten werden den Häftlingen in den Justizanstalten und Außenstellen am Speiseplan derzeit angeboten und wie lauten diese Sorten? (Bitte um genaue Auflistung nach jeweiliger Justizanstalt und Außenstelle sowie Auflistung nach Frühstück, Mittagessen und Abendessen)

a.    Wie viele verschiedene Kostarten waren es im Jahr 2024?

b.    Wie viele verschiedene Kostarten waren es im Jahr 2023?

c.    Wie viele verschiedene Kostarten waren es im Jahr 2022?

2.    Von wem werden die in Frage 1 genannten Speisen zubereitet?

3.    Durch wen und wie werden die in Frage 1 genannten Speisen angeliefert? (Bitte um genaue Auflistung nach jeweiliger Justizanstalt und Außenstelle)

4.    Wie hoch war der Kostenaufwand im Jahr 2024 für die verschiedenen Kostarten in den Justizanstalten? (Bitte um genaue Auflistung der Gesamtkosten sowie im Einzelnen nach Sorten und nach jeweiliger Justizanstalt und Außenstelle)

a.    Wie hoch war der jährliche Kostenaufwand im Jahr 2023?

b.    Wie hoch war der jährliche Kostenaufwand im Jahr 2022?

5.    Wird in diversen Justizanstalten und Außenstellen aktuell Kost von dritter Seite zur Verfügung gestellt, um eine rituelle Verköstigung der Häftlinge zu gewährleisten?

a.    Wenn ja, in welchen Justizanstalten und Außenstellen?

b.    Wenn ja, seit wann?

c.    Wenn ja, wie und durch wen erfolgt die jeweilige Zubereitung der rituellen Kost?

d.    Wenn ja, wie genau und durch wen erfolgt die Anlieferung der rituellen Kost?

e.    Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass durch die Anlieferung der rituellen Kost keine Gegenstände, Waffen, Drogen etc. in die Justizanstalten und Außenstellen geschmuggelt werden?

f.     Wenn ja, gab es bereits Vorfälle bei denen verbotene Dinge bei Anlieferung von ritueller Kost in die Justizanstalten und Außenstellen geschmuggelt wurden? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Vorfall und Datum)

g.    Wenn ja, wie hoch ist der jährliche Kostenaufwand für die in Frage 5 genannte Kost in den Justizanstalten und Außenstellen? (Bitte um genaue Auflistung der Kosten aufgeteilt nach Zubereitung, Transport etc. in der jeweiligen Justizanstalt und Außenstelle)