4960/J XXVIII. GP
Eingelangt am 25.02.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Wendelin Mölzer
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend Kosten für den Steuerzahler durch die Teilnahme von Regierungs-mitgliedern am Opernball 2026
Am Donnerstag, den 12. Februar 2026, fand der 68. Wiener Opernball statt, unter dessen rund 5.500 Gästen sich auch Mitglieder unserer Bundesregierung befanden.
Laut der Homepage der Wiener Staatsoper betrug der reguläre Preis für eine Eintrittskarte heuer 410 Euro, darin enthalten eine Spende von 35 Euro für „Österreich hilft Österreich". Für einen fixen Sitz- oder Stehplatz, um die Eröffnung im Saal zu verfolgen, waren zusätzlich Zuschauerkarten zu erwerben, die zwischen 100 und 250 Euro kosteten und wovon je 10 Euro als Spende ausgewiesen wurden. Wer einen Tischplatz haben und dabei die Eröffnung nur via Screen verfolgen wollte, konnte dies für 640 Euro tun. Direkt im Ballsaal wurde der „einfache Bühnenlogentisch bzw. eine einfache Bühnenloge“ um 15.000 Euro angeboten, wobei es auch eine Premium-variante für 19.000 Euro gab. Außerdem gab es eine „Doppelte Bühnenloge" für 25.000 Euro und eine „Rangloge" für 26.000 Euro.[1]
Während breite Teile der österreichischen Bevölkerung unter der anhaltend hohen Teuerung, steigenden Wohn- und Energiekosten sowie zunehmendem budgetärem Druck leiden, bot sich der politischen Klasse erneut eine Bühne im Glanz der Staatsoper, darunter unter anderem Bundespräsident Alexander Van der Bellen, Vizekanzler Andreas Babler, Staatssekretär Alexander Pröll, Außenministerin Beate Meinl-Reisinger und weitere politische Verantwortungsträger. Besonders hervorzuheben ist dabei die Teilnahme von Außenministerin Beate Meinl-Reisinger, die nicht bloß als Gast einer Ehrenloge anwesend war, sondern für ihr Ressort eine eigene Loge angemietet haben soll. Die kolportierten Kosten für eine derartige Loge bewegen sich im Bereich von rund 26.000 Euro, exklusive allfälliger Zusatzkosten für Bewirtung, Sicherheit oder organisatorische Leistungen und wurden aus dem Repräsentationsbudget getragen.[2]
Während die Bundesregierung gegenüber der Bevölkerung wiederholt auf Sparsamkeit, Budgetkonsolidierung und Zurückhaltung bei öffentlichen Ausgaben verweist, entsteht durch derartige Repräsentationsausgaben der Eindruck, dass für die politische Spitze des Landes offenbar andere Maßstäbe gelten. Der Opernball mag als gesellschaftliches Ereignis von internationaler Strahlkraft gelten, dennoch stellt sich die berechtigte Frage, in welchem Umfang hier öffentliche Mittel eingesetzt wurden – insbesondere dann, wenn Logen, Eintrittskarten, Begleitpersonen und weitere Nebenkosten aus Ressortbudgets finanziert werden.
Die Teilnahme der Regierungsmitglieder wird regelmäßig mit diplomatischen und politischen Zielsetzungen begründet. Wenn dieser Besuch jedoch aus dem Budget des Bundes finanziert wird, ist im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler offenzulegen, welche konkreten Ergebnisse, Gespräche oder Vereinbarungen diesem Mitteleinsatz gegenüberstehen. Transparenz ist insbesondere deshalb geboten, weil gleichzeitig in anderen Bereichen Einsparungen diskutiert oder umgesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund erscheint es mehr als fragwürdig, wenn ausgerechnet bei einem gesellschaftlichen Prestigeereignis Ausgaben aus Ministeriumsbudgets getätigt werden, deren Notwendigkeit für die Allgemeinheit nicht unmittelbar erkennbar ist. Besonders brisant ist dabei die Frage, in welchem Umfang Repräsentationsmittel für Logen, Eintrittskarten, Bewirtung, Begleitpersonen und sonstige Nebenkosten eingesetzt wurden. Wenn politische Entscheidungsträger den Opernball als Plattform für Diplomatie oder wirtschaftliche Kontakte deklarieren, so ist offenzulegen, welche konkreten Ergebnisse dem Steuerzahler daraus erwachsen sind. Transparenz ist insbesondere dann geboten, wenn Repräsentationsausgaben in einem Spannungs-verhältnis zu öffentlich kommunizierten Sparzielen stehen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Haben Sie oder ein anderes Mitglied Ihres Ressorts am Wiener Opernball 2026 teilgenommen?
2. Wie viele Stunden Dienst- bzw. Arbeitszeit entfallen auf Vorbereitungs-, Anwesenheits- und Nachbereitungszeiten im Zusammenhang mit dem Opernball 2026, die als Dienstzeit oder dienstlicher Repräsentationsaufwand abzurechnen sind?
3. Wie hoch waren die Gesamtkosten, die in Ihrem Ressort im Zusammenhang mit dem Opernball 2026 angefallen sind?
4. Aus welchem konkreten Budgetansatz bzw. aus welchem Repräsentationsetat Ihres Ressorts wurden diese Kosten gedeckt?
5. Inwiefern stehen die durch Ihr Ressort getätigten Ausgaben im Zusammenhang mit allfälligen Sparvorgaben oder Budgetkonsolidierungsmaßnahmen für das Jahr 2026?
6. Wie hoch ist die Gesamtsumme aller aus Bundesmitteln getragenen Kosten im Zusammenhang mit dem Opernball 2026?
7. Wurden Ehrenlogenplätze in Anspruch genommen?
a. Wenn ja, welchen geldwerten Vorteil stellen diese aus Sicht Ihres Ressorts dar?
b. Wenn ja, wie viele?
c. Wenn ja, wer trägt die Kosten für diese Ehrenlogenplätze?
8. Wurden im Zusammenhang mit dem Wiener Opernball 2026 Eintrittskarten, Logenplätze oder sonstige Zugänge aus Mitteln Ihres Ressorts finanziert?
9. Wurde durch Ihr Ressort eine eigene Loge oder ein Logenanteil angemietet?
a. Wenn ja, um welche Kategorie der Logen handelt es sich?
b. Wenn ja, zu welchem Preis?
c. Wenn ja, für wie viele Personen?
10. Wie hoch waren die Gesamtkosten dieser Loge einschließlich aller Neben- und Bewirtungskosten?
11. Welche konkreten Kosten sind im Zusammenhang mit Begleitpersonen, externen Gästen oder sonstigen eingeladenen Personen entstanden?
12. Waren Mitarbeiter Ihres Ressorts in Begleitung anwesend?
a. Wenn ja, wie viele?
b. Wenn ja, wie hoch waren die Kosten für deren Besuch?
c. Wenn ja, wer trug die Kosten für den Besuch der Mitarbeiter?
13. Welche Aufwendungen sind für Bewirtung, Sicherheit, Personenschutz, organisatorische Unterstützung oder sonstige Nebenkosten angefallen?
14. Welche dienstlichen Zwecke wurden mit der Teilnahme am Opernball 2026 verfolgt?
15. Welche konkreten politischen Zielsetzungen wurden mit der Teilnahme am Opernball 2026 verfolgt?
16. Welche konkreten Gespräche, Kontakte oder Vereinbarungen mit politischer, wirtschaftlicher oder diplomatischer Relevanz haben im Rahmen des Opernballs 2026 stattgefunden?
17. Welche konkreten bilateralen Gespräche wurden im Rahmen des Opernballs 2026 geführt?
18. Welche messbaren oder dokumentierten Ergebnisse sind aus diesen Kontakten hervorgegangen?
19. Welche dokumentierten Ergebnisse oder Vereinbarungen sind aus diesen Gesprächen hervorgegangen?
20. Welche Diplomaten, Botschafter oder internationalen Gäste wurden von Ihrem Ressort eingeladen?
21. Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl dieser Gäste?
22. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden Kosten für derartige Repräsentationsanlässe aus dem Bundesbudget getragen?
23. Welche Bestimmungen regeln die Höhe und den Umfang solcher Ausgaben?
24. Wie rechtfertigen Sie die Höhe dieser Repräsentationsausgaben gegenüber den österreichischen Steuerzahlern vor dem Hintergrund der aktuellen budgetären Lage?